Die Strafanzeige, die der Rechtsanwalt Gerhard Strate dieser Tage bei der Freiburger Staatsanwaltschaft erstattet hat, ist eine äußerst ungewöhnliche. Der Vorwurf: versuchte Nötigung in einem besonders schweren Fall. Die Beschuldigte: Christine Hügel, bis zum vergangenen Jahr Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Beim Stuttgarter Justizministerium gingen zudem mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Hügel ein.
Auf den ersten Blick geht es bloß um eine „Ermahnung“. Hügel hat im Jahr 2012 bemängelt, dass der Richter Thomas Schulte-Kellinghaus rund ein Drittel weniger Fälle als seine Kollegen erledigt hatte. In Wirklichkeit geht es in diesem Fall aber um viel mehr: um einen Eingriff in die Unabhängigkeit von Richt
von Richtern. Um weniger Zeit für die Suche nach der Wahrheit. Und um die Gefährdung des Rechtsstaats.Nach dem Grundgesetz sind Richter unabhängig, nicht weisungsgebunden und allein dem Gesetz unterworfen. Schulte-Kellinghaus ist der Meinung, dass die Ermahnung darauf abzielte, ihn zu zwingen, seine Rechtsanwendung zu ändern: weniger rechtliches Gehör, weniger Sachverhaltsaufklärung durch Beweisaufnahmen, mehr Verfahrensverkürzungen durch die Annahme von Verjährung oder durch Vergleiche statt Urteile.Verweigerte RealitätSchulte-Kellinghaus wehrte sich, beschritt den Rechtsweg gegen die dienstrechtliche Maßnahme. Es war der Beginn einer bislang einzigartigen Auseinandersetzung zwischen einer Justizverwaltung und einem hartnäckig und unerschrocken um seine Unabhängigkeit kämpfenden Richter. Leider haben die zuständigen Richterdienstgerichte in erster und zweiter Instanz die Klage abgewiesen. Sie haben sich vor allem darauf berufen, dass die pauschale Aufforderung, durchschnittliche Erledigungszahlen zu erbringen, nicht in die Rechtsanwendung eingreife. Die Gerichtspräsidentin habe schließlich keine konkreten Vorgaben gemacht. Der Strafverteidiger Strate hat hierzu in der eingangs erwähnten Strafanzeige angemerkt: „Eine Präsidentin, die einen Richter unter ‚Zahlendruck‘ setzt, übt Druck auf eine andere (zeitsparende) Rechtsanwendung aus. Wer diesen Zusammenhang leugnet, verweigert sich der Realität.“Ähnlich sieht das auch der an der Universität Münster zur Justizorganisation forschende Professor Fabian Wittreck. Unstreitig verfassungswidrig wäre es, erläutert er, wenn die Oberlandesgerichts-Präsidentin den Richter angewiesen hätte, zur Zeitersparnis beispielsweise weniger Beweisaufnahmen oder mündliche Verhandlungstermine durchzuführen. Da niemand – auch Hügel selbst nicht – behaupte, der Richter Schulte-Kellinghaus arbeite zu wenig oder sei seinem Amt nicht gewachsen, könne dieser seine Erledigungszahlen nur durch eine oberflächlichere Arbeitsweise steigern – also durch das, was die Präsidentin nicht von ihm verlangen dürfe. Wittreck nennt ihre Maßnahme „perfide“, weil sie in die Unabhängigkeit eingreife, ohne das zuzugeben.Christine Hügel konnte im laufenden Rechtsstreit auch nicht darlegen, wie Schulte-Kellinghaus mehr Fälle erledigen soll, ohne seine Rechtsanwendung zu ändern. Stattdessen präsentierte sie den Dienstgerichten ihre Denkweise auf dem Silbertablett. In einem von ihr unterzeichneten Schriftsatz heißt es: „Durch die gesetzliche Vorgabe der Personalausstattung und das tatsächliche Fallaufkommen wird aber der – auch für den Berufungsführer (Herrn Schulte-Kellinghaus) – verbindliche Maßstab aufgestellt, wie viel der einzelne Richter in seiner jeweiligen Funktion insgesamt zu erledigen hat.“Der Satz hat es in sich. Für Richter soll nach Auffassung von Hügel nicht die am Gesetz orientierte individuelle Überzeugung handlungsleitend sein, sondern die Finanzplanung des Landes. Im Rechtsstaat darf ein Richter jedoch keinesfalls das Recht entgegen seiner Überzeugung anwenden. So sieht es der Richtereid vor. Der Richter ist nicht Diener haushaltspolitischer Vorgaben, sondern des Rechts. Sein Herr ist das Gesetz und nicht das Justizministerium. Wer das nicht akzeptiert, rüttelt an den Grundfesten des Rechtsstaats.Kernelemente unseres Rechtsstaates sind die Gewaltenteilung und die richterliche Unabhängigkeit. Wenn eine Gerichtspräsidentin eine Ermahnung ausspricht, wird sie unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung nicht als Richterin, sondern als Teil der Exekutive tätig. Verfassungsrechtlich wird diese Maßnahme dem Justizministerium zugerechnet. Damit wird deutlich, dass die politische Verantwortung für Hügels Verhalten beim zuständigen Justizminister liegt. Er ist Herr des Verfahrens und kann jederzeit die dienstrechtlichen Maßnahmen zurücknehmen. Das gilt selbst noch nach Ausschöpfung des Rechtsweges. Deswegen richten sich auch die politischen Vorwürfe nicht nur gegen Hügel, sondern ebenfalls gegen den früheren Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) und seine damalige Amtschefin Bettina Limperg (heute Präsidentin des Bundesgerichtshofs) sowie gegen seinen Nachfolger Guido Wolf (CDU).Zum Vergleich gedrängtEs geht auch um Glaubwürdigkeit. Richter, die dem Verdacht ausgesetzt sind, sie suchten einen Weg, der zeitaufwendige Beweisaufnahmen und rechtliche Recherchen erspart, gefährden das Vertrauen in die Justiz. Wer einen Prozess führt, weiß, dass die Zeit die Mutter der Wahrheit und Gerechtigkeit ist. Ein Richter ohne Zeit ist wie ein Maurer ohne Kelle. Wenn Richter in Strafprozessen dealen, dann wird das Strafgesetzbuch zum Handelsgesetzbuch. Die Wahrheit wird nicht mehr erforscht, sondern vereinbart.Insbesondere Wirtschaftskriminelle nutzen die Zeitnot, die die Politik wegen der zu geringen Zahl an Richterstellen zu verantworten hat, für einen Deal mit Strafrabatt. Frei nach dem Motto: Kurzer Prozess gegen geringe Strafe. In Zivilprozessen machen viele Bürger die Erfahrung, dass sie mit unterschiedlichen Druckmitteln zu einem Vergleich gedrängt werden. Der Vergleich erspart dem Richter die meist zeitaufwendige Begründung einer Entscheidung.Geht Geschwindigkeit vor Gerechtigkeit? Der mutige Kampf des Richters Schulte-Kellinghaus zielt im Ergebnis darauf ab, die Justiz aus dem Zeitgefängnis der Verwaltung zu befreien. Wenn er am Ende gewinnt, wäre das ein starkes Signal.Placeholder authorbio-1