Manchmal helfen sarkastische Überlegungen bei der Einschätzung dessen, was dem Publikum als Normalität serviert wird. Angenommen, das Hamburger Gericht hätte den Angeklagten Mounir al-Motassadeq vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord in über 3.000 Fällen freigesprochen. Innenminister Schily hätte gegenüber den wutschnaubenden Protesten aus den USA nur auf eine Selbstverständlichkeit hinweisen können: "Hierzulande urteilen Gerichte unabhängig und nach ihren Erkenntnissen. Sorry, schlecht gelaufen für Euch." Und was hätte die US-Regierung gemacht? Hätte sie den Botschafter zurückgerufen, die US-Truppen nach Polen oder Rumänien verlegt oder den Kampfflugzeugen auf dem Weg in den Nahen Osten einen Abstecher nach Hamburg
urg empfohlen, um dort den "Hort der alteuropäischen Terroristen-Freunde" anzugreifen, das heißt fürs Erste den hanseatischen Justizapparat in Schutt und Asche zu legen mit "chirurgischem Bombardement" und unter Inkaufnahme der üblichen "Kollateralschäden" unter den Hamburgern?Die Zerstörung der Hamburger Justiz ist freilich gar nicht mehr nötig, denn fast die gesamte deutsche Justiz neigt momentan zur zügigen Selbstdemontage von oben. Ganz nebenbei erklärte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, im Falle des überforderten stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten, der einen mutmaßlichen Mörder durch allerlei polizeiliche Hausmittelchen gesprächsbereit präparieren wollte, "Folter oder ihre Androhung" könne unter bestimmten Umständen "erlaubt sein" (Geert Mackenroth). Wohl verstanden, dieses unglaubliche Notstandsgeschwafel stammt von einem Juristen und Richterfunktionär und nicht aus vordemokratischer Polizeilogik!Die Realitäten können also mit der sarkastischen Hypothese mithalten. Die tatsächlichen Zumutungen des Hamburger Motassadeq-Verfahrens sind beachtlich. Der Richter betonte in der mündlichen Urteilsbegründung die pure Selbstverständlichkeit, man habe sich an die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens gehalten. Woran denn sonst? An die "Peinliche Gerichtsordnung Karls V." von 1532, die sogenannte "Carolina", die Folter zuließ, weil die so erpressten Geständnisse für "zuverlässiger" galten als die mittelalterlichen Methoden der Urteilsfindung durch Gottesurteile wie die Wasserprobe, bei der Delinquenten gefesselt ins Wasser geworfen wurden? Übrigens: Schwammen die Probanden obenauf, galten sie als schuldig! Oder meinte der Richter mit Rechtsstaatlichkeit den Umstand, dass er mit dem elementaren Grundsatz brach, dass im Zweifelsfalle für und nicht gegen den Angeklagten entschieden werden muss?Innenminister Schily lobte das schnelle und harte Urteil als "Erfolg im Kampf gegen den Terrorismus". Was heißt hier "Erfolg", wenn einer aufgrund einer eher dürftigen Indizienkette zur Höchststrafe verurteilt wird und Teile der Geheimdienstakten nur der Anklage, aber nicht der Verteidigung zugänglich waren? In den USA meldeten sich noch am Tag der Urteilsverkündigung gleich zwei Minister zum Hamburger Urteil. Der Außenminister äußerte sich "erfreut, dass der Angeklagte die Höchststrafe erhalten hat." Und der Justizminister, ein ehemaliger Waffenhändler, den Schily seinen Freund nennt, rühmte sich der "Zusammenarbeit mit Deutschland". Er meinte damit die rechtlich höchst bedenkliche Kungelei zwischen amerikanischen und deutschen Geheimdiensten sowie der deutschen Anklagebehörde auf Kosten der Rechte des Angeklagten und einer ordentlichen Verteidigung. Verträgt sich solch demonstrative Lobhudelei überhaupt mit der gebotenen Distanz und Unabhängigkeit der Justiz von der Politik?Im Gegensatz zum Tenor der meisten deutschen Kommentare, die sich auf die haarsträubende Formel verständigten - "das Urteil ist zwiespältig - aber richtig" -, überwiegt im Ausland die Skepsis. Die französische Libération sprach von einem "Schockurteil" und die Basler Zeitung meinte skeptisch: "Jedenfalls hat der Beobachter nach dem Hamburger Verfahren nicht das Gefühl, die ganze Wahrheit hinter der Hamburger Terrorzelle zu kennen. Die Wahrheit hinter den Terroranschlägen schon gar nicht". Wozu diente das Hamburger Verfahren? Was taugt ein Verfahren, das so viele Fragen aufwirft?Betrachtet man nicht das Urteil, das ohnehin in die Revision gehen wird, sondern nur das aktuelle Klima im juristisch-politischen Komplex, besteht Anlass zu großer Sorge. Die Berliner Regierung ist hysterisiert und in die Defensive gedrängt wegen zu geringer Vasallentreue in der Außen- und Kriegspolitik. Gleichsam zur Entlastung versuchen deutsche Geheimdienste, Anklagebehörden und Politiker wie Otto Schily in Washington besseres Wetter zu machen - mit demonstrativen Beweisen von gutem Willen bis hin zur Willfährigkeit. Das geschieht nicht nur, was schlimm genug ist, auf Kosten des Angeklagten, sondern auch auf Kosten einer rechtsstaatlichen Justiz.