Hat er verstanden, was sein eigentlicher Aufgabenbereich ist? BaFin-Präsident Felix Hufeld
Foto: Julia Sellmann/laif
Da hat sich der Rauch aus den Trümmern des zusammengebrochenen Luftschlosses Wirecard – bis vor kurzem immerhin noch im DAX gelistet – noch nicht ganz gelegt, schon tauchen fast täglich neue Nachrichten auf, die einen staunen lassen: darüber, was im Zusammenhang mit diesem bisher größten Finanzskandal in der Geschichte der Bundesrepublik noch so alles möglich ist. Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg soll für Wirecard im Kanzleramt Einfluss genommen, das flüchtige Vorstandsmitglied Jan Marsalek Kontakt zu allerlei Geheimdiensten gepflegt haben: Längst sind die anscheinend zahlreichen politischen Verstrickungen dieser Causa der Öffentlichkeit noch nicht offengelegt.
Schon folgt das nächste Kapitel, nämlich Zockereien v
ckereien von Mitarbeitern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Wirecard-Aktien. Der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Abgeordneten Danyal Bayaz zufolge haben nicht irgendwelche Mitarbeiter der BaFin mit Wirecard-Aktien gehandelt: Es waren Mitarbeiter des Referats WA2, einer Abteilung, die die Wertpapieraufsicht innehat, sich also auch um Insidergeschäfte kümmert. Ausgerechnet diese Mitarbeiter sollen besonders häufig mit Wirecard- Aktien gehandelt haben.Da reiben sich sogar gestandene Banker die Augen. Es ist dieselbe BaFin, die in Umsetzung des Wertpapierhandelsgesetzes den Banken sehr kleinteilige Vorschriften darüber macht, wie ihre Mitarbeitergeschäfte zu überwachen und je nach Funktion der jeweiligen Mitarbeiter mitunter sogar zu beschränken sind.Bei den meisten Investmentbanken ist es für Mitarbeiter seit Jahrzehnten nur noch unter großen Schwierigkeiten möglich, Einzelaktien von Unternehmen zu kaufen. Sogar die Mitgliedschaft in den beliebten Investmentclubs – private Gemeinschaften, die zusammen Anlage-Ideen ausarbeiten und umsetzen – ist in vielen Fällen für Banker verboten. Dies wird von der Aufsicht und den externen wie internen Prüfern genau überwacht. Ganze Abteilungen in Banken beschäftigen sich täglich mit der Kontrolle solcher Geschäfte, und zwar nicht nur jener ihrer Mitarbeiter, sondern auch derjenigen, die Angehörige von Mitarbeitern tätigen.Sehr viele LückenFür die Finanzaufsicht aber, die Einblick nicht nur in Banken, sondern auch in sehr viele börsennotierte Unternehmen hat, deren sämtliche Prüfungsberichte kennt und mithin einer der potenziell größten denkbaren Insider ist, scheinen all diese Regeln nicht zu gelten. Anscheinend gibt es auch hier noch eine große Regelungs- oder Reformlücke, die der Finanzminister schleunigst schließen sollte.Es sind sehr viele Lücken, die der Fall Wirecard offenbart. Zu viele. Einiges wird sich ändern müssen, damit das erschütterte Vertrauen von Privatanlegern und Investoren wiederhergestellt werden kann. Das beginnt damit, dass die Aufgabenbeschreibung der BaFin wesentlich klarer und weiter als bisher gefasst werden muss, damit diese eine deutlich konkretere Vorstellung davon bekommt, wen sie eigentlich wie beaufsichtigen soll. Hier wird allerdings noch zu klären sein, ob es die Leitung der BaFin war, die einfach nicht verstanden hat, was ihr eigentlicher Aufgabenbereich ist.Was die Eingriffsrechte der BaFin angeht, gibt es geradezu dramatischen Nachholbedarf. Im internationalen Vergleich vor allem mit Großbritannien oder den USA erscheinen die Möglichkeiten der BaFin geradezu harmlos. Auch bei den Sanktionsmöglichkeiten gegen börsennotierte Unternehmen hat sich der Gesetzgeber bisher nicht mit Ruhm bekleckert. Vor zehn Jahren, anlässlich einer Pressekonferenz der BaFin und des Bundeskriminalamts am 1. September 2010 zum Thema Geldwäscheprävention, beschwerte sich der Vorgänger des BaFin-Präsidenten Felix Hufeld, Jochen Sanio, vor versammelter Presse darüber, dass er von seinen internationalen Kollegen hinsichtlich seiner Sanktionsmöglichkeiten regelmäßig belächelt werde. Selbst die ohnehin niedrigen gesetzlichen Bußgeldandrohungen könne er nie voll in Ansatz bringen, weil er dann beweisen müsste, dass es sich jeweils um den schlimmsten denkbaren Fall handelt. In den wichtigen Kapitalmärkten dieser Welt gehen kriminelle Manager nach vergleichsweise schlanken Strafverfahren nicht selten für sehr lange Zeit hinter Gitter. Hierzulande eine absolute Ausnahme.Dass der Abschlussprüfer wesentlich häufiger gewechselt werden muss, als das bisher der Fall war, scheint nun auch dem Finanzminister einzuleuchten. Hier gab es bereits eine Reform im Jahr 2016, die allerdings einen Prüferwechsel nach spätestens 20 Jahren vorsieht. Bei einer solch langen Frist darf man wirklichen Reformwillen des Gesetzgebers bezweifeln: 20 Jahre ist praktisch kein Vorstand oder Aufsichtsrat im Amt, sodass man diese Regelung kaum als Reform ansehen kann.Immerhin hat man die Zusammenarbeit mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) aufgekündigt. Ein Konzept, das nie funktioniert hat und das anmutet wie eine schlechte Komödie. Die DPR, ein von Lobbyisten gegründeter privatrechtlicher Verein mit 15 Mitarbeitern, sollte die Bilanzen deutscher Unternehmen überwachen. Das ist, mit Verlaub, eine Verhöhnung sämtlicher bisheriger Opfer von Bilanzskandalen der Vergangenheit. Warum man für diese Aufgabe nicht einige seit Einführung des Euro 1999 vollkommen unterbeschäftigte Bundesbanker zur Finanzaufsicht transferiert hat, erscheint vollkommen unverständlich. Diese sind erstens durchaus in der Lage, Bilanzen zu lesen, zweitens könnte die Bundesbank mit ihren noch über 10.000 Mitarbeitern auf ein realistisches Maß verkleinert werden. Unterdessen beaufsichtigt die BaFin mit ihren lediglich 2.700 Mitarbeitern Tausende von Finanzdienstleistern sowie den Wertpapierhandel und soll seit der Finanzkrise auch noch Verbraucherschutz betreiben.Her mit einer neuen SpitzeDie Mitarbeiter der BaFin werden im Vergleich zu den von ihr beaufsichtigten Akteuren geradezu ärmlich bezahlt. Auch was die Zusammensetzung des Deutschen Aktienindex DAX angeht, sollte man darüber nachdenken, ob man Unternehmen rein nach ihrem Börsenwert zwangsläufig in den Index aufnehmen muss, so nunmehr geschehen mit dem Nachfolger von Wirecard, Delivery Hero. Ein Unternehmen, dessen Börsenwert zwar für die Aufnahme in den DAX ausreicht, das aber weder profitabel ist noch Umsätze in Deutschland macht. Hier besteht Bedarf, die Kriterien klüger auszugestalten. Der US-Index Dow Jones Industrial etwa funktioniert anders. Hier ist zwar Apple enthalten, nicht aber die Google-Mutter Alphabet. Auch Tesla, derzeit wertvoller als Toyota, Volkswagen, Daimler, Ferrari und BMW zusammen, ist nicht gelistet.Ein Neubeginn bei der Finanzaufsicht in Deutschland wird vor allem mit einer neuen BaFin-Spitze vonstattengehen müssen. Die aktuelle Besetzung hat sich eindrucksvoll disqualifiziert und sollte so bald wie möglich abgelöst werden. Die Reform der Finanzaufsicht soll – wie neuerdings zu lesen ist – von externen Beratern ausgestaltet werden. Wenn da mal keine Lobbyinteressen einfließen.Placeholder authorbio-1
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