Wenn Herr Dudde zum Erdoğan wird

G20-Protest Hamburgs Polizei-Einsatzleiter schubst Demonstranten umher – und Bürgerrechte gleich mit
Ausgabe 27/2017
Versammlungsverbote verbieten!
Versammlungsverbote verbieten!

Foto: Christof Stache/AFP/Getty Images

Deutsche Politiker empören sich gerne über den lockeren Umgang Vladimir Putins, Recep Tayyip Erdoğans oder Donald Trumps mit Recht und Gesetz. Grundrechte würden da willfährig plattgewalzt. Wer sich beim G 20-Gipfel das Pingpong zwischen Polizei, Versammlungsbehörde, Gerichten und Demonstranten ansieht, findet zwar mehr feine Klinge, aber das Resultat ist ähnlich.

Die Hamburger Versammlungsbehörde verzögerte trotz Rechtspruchs die versammlungsrechtliche Verfügung für die Protestcamps. So etwas kann passieren – oder ist politische Strategie. Die Protestcamper erzwangen ein Eilverfahren, die Stadt Hamburg bot ihnen einen Platz in einem Gewerbegebiet in Bergedorf an. Der Platz sollte Miete kosten, er ist 18 Kilometer vom Hauptbahnhof entfernt. Neben all den Einschränkungen und Versammlungsverboten ein Fingerzeig, wie gern sie in Hamburg einen Protest haben.

Schließlich erzwang ein nächstes Eilverfahren den Elbpark Entenwerder als Campinggrund. Als die Protestler dort ankamen, verhinderte die Polizei den Zugang aber – angeordnet von Gesamteinsatzleiter Hartmut Dudde. Ein entsprechender Bescheid gegen das Camp werde vorbereitet, hieß es, bis dahin gab es Versammlungsverbot. Die Polizei setzt sich also über den Gerichtsbeschluss hinweg.

Schließlich dekretierte die Versammlungsbehörde, dass die Zelte auf einer erheblich kleineren Fläche aufgebaut werden sollten, Schlafzelte, Duschen und Küchen wurden verboten. Wieder ein Eilverfahren.

Das ist die kleinteilige Etappe, in der Hintersassen den wuchtigen Gesten zuarbeiten, mit denen die Polizei gegen Protest-Infrastruktur und Einzelpersonen vorgeht. Stets mit dem Werkzeug der Gefahrenabwehr in der Hand werden Transporter stundenlang und widerrechtlich aufgehalten, die Hamburger Innenbehörde veröffentlichte die Klarnamen von Protestanführern, reicht gleich ihren Lebenslauf mit und reitet bei manchen mit der gezückten Waffe vorab zum Hausbesuch ein.

Die Richter schauten genau hin und fanden: „Das Übernachten in einem Zelt auf dem Veranstaltungsgelände und die Errichtung von Duschen und Küchen ist vorliegend keine versammlungsimmanente Infrastruktur.“ Das wäre sie nur, „wenn diesen Aspekten symbolische oder funktionale Bedeutung im Rahmen des Protestes gegen den G 20-Gipfel zukäme. (…) Das Übernachten in einem Zelt ist an sich neutral und nicht Ausdruck einer Meinungskundgabe, denn schlafend kann man grundsätzlich keine Meinung kundtun.“

Der Protest gegen den symbolischen G 20-Gipfel ist selbst symbolisch. Wenn Anwälte die juristischen Winkelzüge herauskitzeln, mit denen hier ein Protestcamp verhindert werden soll, legen sie offen, wie Senat und Polizei jeden Protest im Keim ersticken wollen. Es ist tief befremdlich, die Urteilsbegründung zu lesen, weil man darin eine tief befremdliche Einstellung zu anderen Meinungen erkennen muss.

Dass dann die Stimmung in der Stadt längst in höhere Umdrehungszahlen von Wut ausschlägt, darf niemanden mehr wundern – die G20 tagen in Hamburg mit der Geste, dass die Stadt ihnen selbstverständlich gehöre und sie sie nutzen können, wie es eben passt. Ob das Leben der Bewohner beeinträchtigt wird, zählt nicht. Statt des „Festivals der Demokratie“ riecht es eher wie ein „Festival des Sicherheitskonzepts“, bei dem Grundrechte kühl weggewischt werden. Nicht wenige Hamburger haben deshalb den Eindruck, dass einiges von der Politik Putins oder Erdoğans auch in Hamburg durchexerziert wird.

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