Die Einstellung des Verfahren sei ein Super-GAU, hat Petra Pau, die PDS-Abgeordnete, gesagt. Es fällt zunächst schwer, so viel Emotion wegen der zwar bösartigen, aber nicht übermächtigen NPD nachzuvollziehen - in den Tagen der Entfesselung eines verbrecherischen Krieges. Aber vielleicht hat gerade dieser Hintergrund zu Frau Paus Erregung beigetragen. Erst recht glaubt man ihn aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herauszuhören. Es hat sich ja darauf berufen, dass von ihm ein »Höchstmaß an Rechtssicherheit« erwartet werde. In was für Zeiten müssen wir leben, wenn solche Leute einen solchen Hinweis nicht banal finden?
Die Entscheidung ist natürlich in der Sache vollkommen gerechtfertigt. Das Gericht war von der Bund
n der Bundesregierung wie ein subalterner Erfüllungsgehilfe behandelt worden. Es hatte einen scheinbar besonders belastenden Zeugen vorgeladen und erfuhr erst kurz vor der Verhandlung von einem Beamten des Bundesinnenministeriums - der sich zugleich weigerte, die Information schriftlich einzureichen -, dass der Zeuge ein früherer V-Mann sei. Wie sich bald herausstellte, war der Mann kein Einzelfall. Mindestens 30 der 200 NPD-Funktionäre arbeiteten für den Verfassungsschutz. Nun genügen mehr als zehn Prozent der Führungspersonen allemal, eine Partei zu lenken, zumal wenn sie von einer Zentrale gesteuert werden, eben dem Geheimdienst. Es war also nicht mehr klar, wer auf die Anklagebank gehörte: die NPD oder das Innenministerium.Zwar wird niemand annehmen, der Verfassungsschutz oder Otto Schilys Beamte seien Neonazis. Was man aber durchaus unterstellen oder doch nicht ausschließen kann, ist die Absicht dieser Menschen, die Politik der Staatsgegner nicht Sache der Staatsgegner sein zu lassen, sondern im Interesse der allseitigen Kontrolle selbst zu generieren. Das hieße, daß der Staat seine Gegner wie Drogendealer behandelt. Er hält einige Zentralen des Verbrechens intakt, um im voraus zu wissen, wohin und woher sich die Akteure bewegen: eine Polizeitaktik, die - im Fall des Drogenhandels zu Recht - davon ausgeht, dass das Verbrechen ja doch nicht ausgerottet werden kann, dann aber wenigstens beherrscht werden soll. Wenn sie auf die Politik übertragen wird, bekommt sie einen ganz anderen Charakter. Nicht zufällig ist die Übertragung eine Idee vor- und antidemokratischer Regimes gewesen.Wenn solche Regimes sich einer Partei der Arbeiterbewegung konfrontiert sahen, glaubten sie in demselben Zwiespalt zu stehen, den das Drogenproblem aufgibt: Die Partei scheint verbrecherisch, weil die heiligen Rechte des Eigentums vor ihr nicht sicher sind, und ist unausrottbar, weil es so viele Arbeiter gibt. Also versuchte man, eine solche Partei zu unterwandern oder selbst zu gründen. Noch die Anfänge der NSDAP illustrieren diese Logik, auch wenn das Regime, das hier in Gestalt seiner Ordnungskräfte tätig wurde, gerade vorübergehend im Untergang begriffen war. Die Militärs, von denen die frühe NSDAP mitgesteuert wurde, hatten sich ja ganz bewusst gefragt, wie man die Arbeiterklasse für die nationale Sache gewinnen könne. Was sie damit lostraten, dass sie einen Adolf Hitler besoldeten, wussten sie nicht, aber ist das eine Entschuldigung?Ein demokratischer Staat, der seinen Namen verdient, kann sich solche Methoden weder leisten, noch hat er sie nötig. Er kann sie sich nicht leisten, weil es gefährlich ist, rechtsextremistische Stützpunkte mitzufinanzieren. Den Neonazis wird ein Vorteil verschafft, wenn ihr Organisationsnetz eine Art Bestandsgarantie erhält. Der Staat wollte die Bestandsgarantie in diesem Fall zwar gerade zurückziehen, aber der Verdacht liegt nahe, dass der Bestand nur anderswohin verlagert werden sollte. War es doch der CSU-Politiker Beckstein, der das Verbotsverfahren angeregt hatte. Die CSU hat immer versucht, den Rechtsextremismus in den eigenen rechten Parteirand zu integrieren, zum Beispiel indem sie gern die Angst vor Ausländern mitschürt. Demokraten haben solche Methoden deshalb nicht nötig, weil der Rechtsextremismus weder eine unausrottbare physiologische Sucht noch eine von der Produktionsweise untrennbare Massenerscheinung ist. Man könnte ihn schlicht widerlegen. Man könnte auch entschlossener gegen die Gewalttäter vorgehen.Das Bundesverfassungsgericht stand vor einem Dilemma. Auf der einen Seite war es wünschenswert, den Stützpunkt für Neonazis, den die NPD darstellt, zu schließen. Dass sie noch mehr Stützpunkte haben, darunter welche, die als ehrbar gelten, musste nicht dagegen sprechen. Auf der anderen Seite hatte der Staat sich mit provozierender Wurschtigkeit einer vordemokratischen Methode bedient. Drei von sieben Richtern wollten das nicht herunterspielen, so dass eine Zweidrittelmehrheit zur Fortführung des Verfahrens nicht zustande kam. Sind uns solche Richter zu überempfindlich? Nein, es passt in die finstere Zeit, dass ihre Argumente ebenso dem Irakkrieg gelten könnten. Die Methode des Staates, sagen sie, wäre allenfalls dann tolerabel, wenn von der NDP eine unmittelbare Gefahr ausginge. Das sei aber nicht der Fall. Nichts spreche gegen einen neuen Verbotsantrag, nur müsse das »Höchstmaß an Rechtssicherheit« gewährleistet sein. Diese Richter wissen, worauf es ankommt. Ob Saddam Hussein oder Horst Mahler, sie können rechtsstaatlich, sie dürfen nicht polizeistaatlich entmachtet werden. Sonst macht man ihresgleichen nur stärker und wird selbst wie sie. Und dann kommt es zum Super-GAU.
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