Wieder mehr Sicherheit vor dem Staat, Herr Gössner?

Nachgefragt FREITAG: Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung gestoppt. Muss jetzt auch CDU-Innenminister ...

FREITAG: Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung gestoppt. Muss jetzt auch CDU-Innenminister Wolfgang Schäuble seine Pläne für die "Bundestrojaner" einmotten?
ROLF GÖSSNER: Schäubles ausufernde Pläne dürften mit diesem Urteil weitgehend Makulatur geworden sein. Damit ist hoffentlich die Gefahr eines weiteren verfassungswidrigen Gesetzes gebannt. Jetzt müssen sämtliche Gesetze, die zur elektronischen Überwachung und Kontrolle ermächtigen, auf ihre Vereinbarkeit mit diesem Grundsatzurteil überprüft werden - ein Sieg für die Bürgerrechte, auch wenn man sich gewünscht hätte, die Online-Durchsuchung wäre komplett verboten worden, um eine heimliche Infiltration der Privatsphäre gänzlich auszuschließen. Jetzt jedenfalls droht eine ganze Welle neuer Gesetze in Bund und Ländern.

Die Richter haben ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" aus der Taufe gehoben. Wie groß bleibt der Spielraum für Behörden, in dieses Recht einzugreifen?
Dieses auf dem Persönlichkeitsrecht basierende "Computergrundrecht" kann nur eingeschränkt werden zur Abwehr konkreter Gefahren für überragend wichtige Rechtsgüter wie Leib und Leben, etwa im Fall drohender Terroranschläge, und wenn ein Richter dies anordnet. An diese Vorgaben hat sich nun jeder Innenminister und Gesetzgeber zu halten. Der Spielraum ist also eng geworden - Vorfeldausforschung ist jedenfalls verboten und der Kernbereich der Privatsphäre zu achten.

Bekommt Sicherheit vor dem Staat nun wieder mehr Geltung gegenüber der Sicherheit durch den Staat?
Verfassungsgerichte rügten immer wieder die besorgniserregende Tatsache, dass Regierungen und Parlamente unveräußerliche Grund- und Bürgerrechte, die Menschenwürde und den Kern privater Lebensgestaltung einer vermeintlichen Sicherheit geopfert haben. Und weitere Verdikte dieser Art dürften folgen, etwa zur Kennzeichenüberwachung und zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten. Die hohe Zahl verfassungswidriger Gesetze zeigt ein Verfassungsbewusstsein in der politischen Klasse und mancher Sicherheitsbehörde, das im Zuge der Terrorismusbekämpfung offenbar immer mehr zu schwinden scheint - für einen demokratischen Rechtsstaat eine recht bedrohliche Entwicklung.

Die Fragen stellte Tom Strohschneider

Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Publizist, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und stellv. Richter am Bremischen Staatsgerichtshof. Autor von Menschenrechte in Zeiten des Terrors (Hamburg, 2007).

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