Wieso der Begriff „Rasse“ ad acta gehört

Sprache Heidelberger Ethnolog*innen sprechen sich für die Streichung des Begriffs aus dem Grundgesetz aus
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Szene aus dem England der 1950er-Jahre. In Franz Boas’ Nachfolge haben eminente Ethnolog*innen wie Ruth Benedict oder Claude Lévi-Strauss bereits in den 1940ern und 1950ern auf internationaler Ebene gegen das Konzept der „Menschenrassen“ argumentiert
Szene aus dem England der 1950er-Jahre. In Franz Boas’ Nachfolge haben eminente Ethnolog*innen wie Ruth Benedict oder Claude Lévi-Strauss bereits in den 1940ern und 1950ern auf internationaler Ebene gegen das Konzept der „Menschenrassen“ argumentiert

Foto: Keystone/Getty Images

Das ZDF berichtete am 1. November 2020, dass der Begriff „Rasse“ endgültig aus dem Grundgesetz gestrichen werden solle. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärte in einem Interview mit dem Sender, dass die Bundesregierung die Streichung unterstütze. Es bestünde „völlige Einigkeit darüber, dass es keine unterschiedlichen Menschenrassen gibt.“ Das Bundesjustizministerium hat nun Anfang des Monats einen konkreten Vorschlag zur Streichung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz veröffentlicht.

Der Vorschlag sieht vor, den Begriff „Rasse“ durch „aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen, um speziell von Rassismus betroffenen Personen Schutz vor Diskriminierung zu bieten. Der Vorschlag wurde am