Wolfgang und Werner ins Grundgesetz

Sexuelle Identität Die Opposition will mit einer Verfassungsänderung Menschen besser vor Diskriminierung schützen
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Wolfgang Duysen ging es nicht um die 74 Euro, sondern um die Liebe zu seinem Mann. Er hatte Werner gleich zweimal geheiratet, 1997 auf Hawaii und 2001 in Pinneberg bei Hamburg. Doch das Paar fühlte sich diskriminiert, von Nachbarn und vom Staat. 2007 zog Wolfgang vor das Bundesverfassungsgericht. Wolfgang, 55, und Werner, 68, wollten aus ihrer „Homo-Ehe“ Rentenansprüche ableiten, die denen einer Ehe zwischen Mann und Frau entsprechen, 74 Euro mehr im Monat. Doch wichtiger als Geld waren die 30.000 Menschen, die in Deutschland wie die Duysens gleichgeschlechtlich verheiratet sind. Ihr Wunsch nach Gleichberechtigung hat nun die Politik erreicht: Noch vor der Sommerpause entscheidet der Bundestag über einen Antrag der SPD, der Grünen und der Linken, das Grundge