Anfang März legten die SPD-geführten Länder ein Papier zur Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe vor. Zentrales Anliegen ist die Zusammenführung der beiden steuerfinanzierten Leistungen, womit letztendlich die Arbeitslosenhilfe abgeschafft würde. Bis auf die PDS stellen alle Fraktionen im Bundestag die Zukunft der Arbeitslosenhilfe in Frage. Die kommunalen Spitzenverbände lehnen eine solche Reform ab, weil sie eine höhere finanzielle Belastung der kommunalen Haushalte erwarten. Im Kern geht es bei dieser Maßnahme um eine Ausweitung der Niedriglohnpolitik und um eine Rückkehr zur reinen Lehre vermeintlicher "Leistungsgerechtigkeit".
Ihre zentralen Ziele fassen die SPD-regierten Länder mit den Begriffen "Effektivität", "Effizienz" und
enz" und "Gerechtigkeit" zusammen. Effektiv soll Arbeitslosigkeit vermieden und überwunden werden können, indem die bisherige "aktive" in eine "aktivierende" Arbeitsmarktpolitik überführt wird. Arbeitslose seien künftig als Kunden anzusehen und nicht mehr als Personen, die sozialstaatliche Fürsorge erhalten. Wenn dieser Ansatz jenseits konkreter verwaltungstechnischer Ausgestaltung betrachtet wird, fällt auf, dass er einen qualitativen Wandel in der Sozialhilfepolitik der Bundesrepublik umreißt. Als "Ausfallbürge für die Fälle sozialer Notlage" kennzeichnete die Adenauer-Regierung die Sozialhilfe in der Begründung ihres Gesetzentwurfs, den sie 1960 in den Bundestag einbrachte. Niemand ging ernsthaft davon aus, dass das neue Gesetz, mit dem erstmals ein individueller Rechtsanspruch auf Fürsorge geschaffen wurde, von vielen in Anspruch genommen werden könnte. Die Arbeitslosenquote lag 1960 bei 1,3 Prozent und sank in den folgenden sechs Jahren auf 0,7 Prozent. Es herrschte Vollbeschäftigung: der Mann auf Arbeit, die Frau am Herd, Kinder in der Schule, und die Zukunft regelte die soziale Marktwirtschaft. Die BRD galt als sozusagen klassenlose Gesellschaft, in der nicht mehr Stand oder Klasse das Problem gewesen sei, sondern der Einzelne. Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen stand vom Anspruch her nicht eine arbeitsmarktvermittelte Leistungsgerechtigkeit im Mittelpunkt, sondern Bedarfsgerechtigkeit. Die Sozialhilfe sollte eine Hilfe gewähren, die der Würde des Menschen entspricht. Allerdings wurden der Menschenwürde von Beginn an lohnarbeitszentrierte Grenzen gesetzt. Die Sozialhilfe setzte grundsätzlich die Bereitschaft voraus, sich mit eigenen Mitteln oder den der Angehörigen die Existenz zu sichern. Hierzu zählte vor allem der Verkauf der Arbeitskraft. Solange der inzwischen nahezu abgeschaffte Berufs- und Qualifikationsschutz bestand, hatte die Sozialhilfe eine Art Basiseffekt: Löhne unter dem Sozialhilfesatz waren nur begrenzt möglich. Seit Mitte der siebziger Jahre entwickelte sich jedoch die Realwerte von Sozialhilfe und Lebenshaltungskosten beständig auseinander. Sinn und Zweck dieser Sozialhilfekürzungen und somit der staatlich zuerkannten Menschenwürde war eine weitere Lohnspreizung nach unten, ergo: Wer Niedriglohnsektoren will, muss das soziokulturelle Existenzminimum nach unten drücken. Das ist der Hintergrund, wenn jetzt Arbeitgeberverbände eine weitere Senkung der Sozialhilfe fordern, wenn sich Gewerkschaften überhaupt für Sozialhilfepolitik interessieren, wenn sowohl FDP, CDU/CSU als auch SPD und Grüne auf eine Zusammenfassung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe drängen. In die gleiche Richtung wie die Senkung der Sozialhilfesätze zielte die Diskussion um das Lohnabstandsgebot. Mit diesem "Gebot" wird der Vorrang arbeitsmarktvermittelter "Leistungsgerechtigkeit" vor der "Bedarfsgerechtigkeit" nochmals hervorgehoben. Als Prinzip war der von Beginn an im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) enthalten, speziell jedoch nur innerhalb der Regelsatzverordnung. Nachdem die sozialliberale Koalition das Gebot 1981 direkt ins Gesetz geschrieben hatte, wurde es im Rahmen der allgemeinen Diskussion um "Missbrauch" und "Leistung soll sich wieder lohnen" 1993 und 1996 restriktiver formuliert. Wichtig war allein die ordnungspolitisch umgesetzte Beteuerung, dass abhängige Arbeit wichtiger ist als menschenwürdige Mindestsicherung. Dabei ging es jedoch keineswegs um eine Verdrängung, sondern um eine jeweils bestimmte Thematisierung von Armut: Jeweils bestimmte Armuts- und Gesellschaftsbilder beherrschten unterschiedliche Phasen: Sprach man in den fünfziger Jahren von "Wohlstand für alle", in den Sechzigern von der "nivellierten Mittelstandsgesellschaft", wurde daraus in den Siebzigern der ausgebaute und langsam kriselnde Sozialstaat, in den Achtzigern die "Zweidrittel Gesellschaft", die dann mit den Neunzigern aufgrund des Beitritts der DDR zur BRD zur "Transformationsgesellschaft" wurde. Die von Armut Betroffenen waren parallel zu dieser Zeitkurve das "Volk", das mit dem Wirtschaftswachstum und Sozialreformen zu Wohlstand geführt werden sollte und wurde, dann sprach man von einzelnen Individuen, deren Armut mit der Sozialhilfe bekämpft wurde, in den Siebzigern und Achtzigern wiederum von bestimmten Randgruppen bzw. dem unteren Drittel der Gesellschaft. Aktuell fühlen sich nahezu alle Parteien dem Ziel des aktivierenden Staates verpflichtet. Zentrale Begriffe dieses Leitbildes, wie es die Bundesregierung in ihrem Kabinettsbeschluss "Moderner Staat - Moderne Verwaltung. Leitbild und Programm der Bundesregierung" bereits Ende 1999 beschlossen hatte, sind: adaptability als vorausschauende Qualifizierungsmaßnahmen; employability als Beschäftigungsfähigkeit durch Qualifikation und life long learning; entrepreneurship als Aufbau neuer Unternehmen sowie empowerment als Vermeiden sozialstaatlich induzierter Abhängigkeit. Mit den jüngsten arbeitsmarktpolitischen Reformen im Rahmen des Job-AQTIV-Gesetzes und der bundesweiten Einführung eines weiteren Kombilohnes unter dem Namen "Mainzer Modell" wurden bereits wesentliche Schritte in Richtung einer Niedriglohnpolitik gesetzt. Hieran wollen alle Parteien im Wahlkampf mehr oder weniger konkret anschließen. Im ihrem vorläufigen Wahlprogramm verpflichtet sich die SPD zwar weiterhin dem Ziel der Vollbeschäftigung. Allerdings ist unter diesem Begriff keineswegs mehr eine existenzsichernde Vollzeiterwerbstätigkeit zu verstehen, sondern eher die Leitlinie "Hauptsache Arbeit", auch wenn die Sozialdemokraten betonen, dass Flexibilität nicht zu Lasten der sozialen Sicherheit gehen dürfe. Auch die FDP setzt auf diese Mischung, die sich unter dem Begriff "Flexicurity" zusammenfassen lässt. Ihre zentrale sozialpolitische Botschaft ist das "Bürgergeld", in dem Sozial- und Arbeitslosenhilfe verschmolzen werden sollen. Im Gegensatz zu SPD und Grünen wollen die Liberalen jedoch zusätzlich den Druck auf Arbeitslose erhöhen. Das Bürgergeld im sozio-existenzsichernden Umfang soll nur erhalten, wer glaubhaft die eigene Arbeitsunfähigkeit nachweisen kann. Bei derartigen Vorstellungen handelt es sich um kaum mehr als um ein Aufbrühen der mittelalterlichen Unterscheidung von "würdigen" und "unwürdigen" Armen. Vor dem Hintergrund der selben Begründungsmatrix schließt auch die CDU/CSU an die Formel vom Fördern und Fordern an, hat ihre Vorstellungen aber in einem "Drei-Säulen-Modell" künstlich verschönert.