Zwischen Rauswurf und Applaus

Abtreibung Der Streit um §219a im Bundestag geht weiter
Ausgabe 27/2018

Es war kurz ruhig geworden in der Diskussion um den Abtreibungsparagrafen 219a. Zuletzt meldete das RedaktionsNetzwerk Deutschland Anfang Mai, in der Bundesregierung sei ein Kompromiss erzielt worden, was Gesundheitsminister Jens Spahn dann aber dementierte. Man werde die Gespräche fortsetzen, hieß es, seitdem herrschte Ruhe. Nun wurde die Debatte um die Streichung des umstrittenen Paragrafen in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag wieder aufgenommen.

Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet Werbung für Abtreibungen, also „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Schwangerschaftsabbrüchen zum eigenen „Vermögensvorteil“ oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Momentan fällt darunter auch die sachliche öffentliche Information von Ärztinnen darüber, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.

Linke, Grüne und FDP sind sich einig: Die sachliche Information darüber, welche Ärzte Abbrüche anbieten und mit welchen Methoden dies geschieht, sollte erlaubt sein. Linke und Grüne plädieren deswegen für die gänzliche Streichung. Die FDP will eine Reform des Paragrafen, die Ärztinnen Rechtssicherheit verschafft. CDU, CSU und AfD wollen das Gesetz nicht verändern. Die SPD hatte zunächst für die Abschaffung des Paragrafen plädiert, ihren Gesetzesentwurf aber im März zugunsten einer Einigung innerhalb der Großen Koalition zurückgezogen. Nun wurde die Diskussionen um den Paragrafen also wieder aufgenommen: Ende Juni waren in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz neun Sachverständige mit juristischer, medizinischer und christlicher Expertise zu den Gesetzesanträgen von den Linken, der FDP und den Grünen geladen. Die Meinungen gingen weit auseinander.

Die Geschäftsführerin des Bundesverbandes des christlichen Vereins donum vitae, Andrea Redding, sprach sich dagegen aus, dass Frauen außerhalb des „geschützen Raums“ der Pflichtberatung an Informationen kommen können. Der emeritierte Juraprofessor Reinhard Merkel bezeichnete den Paragrafen in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig. Reißerische Werbung, die verhindert werden soll, beschrieb er mit folgendem Beispiel: „Sie erwarten ein behindertes Kind? Das muss nicht sein!“ Er schlug vor, solche Form von Werbung als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Eine „anpreisende Werbung“ ist Ärzten auch schon laut Berufsordnung grundsätzlich verboten.

Laut Kriminalstatistik werden jedes Jahr zwischen 25 und 30 Ärzte angezeigt, weil sie für Schwangerschaftsabbrüche geworben haben sollen. Auch wenn es in den seltensten Fällen zu Verurteilungen nach Paragraf 219a kommt – wie im Fall der Gießener Ärztin Hänel – sorgte die Möglichkeit einer Anzeige für Ängste, so die Gynäkologin Tennhardt. Für ihre Kommentare wie „Danke, dass ich als Frau und Frauenärztin hier sprechen darf. Ich glaube, ich bin einige der wenigen Betroffenen hier im Raum“ bekam sie wiederholt Applaus von der voll besetzten Zuschauertribüne, die Sitzungsleiter Brandner von der AfD deswegen zwischenzeitlich räumen lassen wollte. Aktivistinnen vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung demonstrierten mit T-Shirts, auf denen „abortion saves lifes“ („Abtreibung rettet Leben“) oder „Recht auf Information zum Abbruch“ stand. Sie wurden rausgeschmissen.

Am 5. Juli soll es ein interfraktionelles Treffen geben, das die nächsten Schritte vereinbart, so Alex Wischnewski, Referentin für feministische Politik der Linksfraktion. Ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag könnte eine Möglichkeit sein, den Paragrafen zu kippen.

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