Der will nicht nur gucken

Überwachung Die Bürger können sich weder auf Behörden noch auf Firmen verlassen, wenn sie in die digitale Gesellschaft aufbrechen wollen. Der Chaos Computer Club hilft da schon eher
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Im Februar 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die heimliche Infiltration eines Computers zulässig ist, wenn ein überragend wichtiges Rechtsgut in Gefahr ist, beispielsweise wenn ein Mord oder ein Terroranschlag geplant wird. Heimliche Überwachung durch den Staat sei aber auch dann nur mit richterlicher Anordnung zulässig und die Technik müsse sicherstellen, dass der „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ – ein PC-Tagebuch etwa – verlässlich geschützt bleibt.

Was Juristen als ein neues „Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ feierten, stimmte die Techniker skeptisch. Eine heimlich arbeitende Software, die grundsätzlich in alle Speicherbereiche eines Compute