Weniger Europa wagen

EU Die wirtschaftliche Integration des Kontinents schafft soziale Not und gefährdet die Demokratie. Die Mitgliedsstaaten brauchen mehr Gestaltungsfreiheit
Ausgabe 20/2019
Berlaymont, der Sitz der Europäischen Kommission, in Brüssel (links)
Berlaymont, der Sitz der Europäischen Kommission, in Brüssel (links)

Foto: Marcus Glahn

Von den zahlreichen Aufrufen, die Intellektuelle und Politiker seit einiger Zeit in den Medien lancieren, ist einer besonders aufschlussreich. Im Oktober 2018 plädierten Friedrich Merz (CDU) und Jürgen Habermas mit dem ehemaligen Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD), dem früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und anderen im Handelsblatt „für ein Europa, das unsere Art zu leben schützt und das Wohlstand für alle schafft“.

Damit meinen sie im Wesentlichen die Erhaltung des Status quo, denn: „Alle Arbeitnehmer können überall in Europa arbeiten, jeder Unternehmer kann überall Unternehmen gründen, alle Waren können überall zollfrei gehandelt, Dienstleistungen überall angeboten werden.“

Was die Verfasser ausblenden: Nicht alle profitieren von dieser Freiheit, es gibt Gewinner und Verlierer. Ein weniger euphorisches Bild von den Segnungen etwa der Arbeitnehmerfreizügigkeit dürften insbesondere jene besitzen, die in Südosteuropa kaum noch Ärztinnen und Pfleger finden, weil diese inzwischen im Vereinigten Königreich oder in Deutschland den dortigen „Fachkräftemangel“ kompensieren.

Die Angehörigen der europäischen Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter leiden bei allen finanziellen Kompensationen unter der teilweise monatelangen Abwesenheit der Väter und Mütter, der Söhne und Töchter. Und auch die ehemaligen Schlachter in der Bretagne dürften wenig erfreut darüber sein, dass sie ihren Arbeitsplatz an die Wanderarbeiter aus Südosteuropa verloren haben, die zu Billiglöhnen und unter anrüchigen Arbeitsbedingungen nun in Niedersachsen die Schweinehälften zerlegen. Ähnliche Verhältnisse bestehen im Gastronomie- und Hotelgewerbe, in der Baubranche oder im Fernverkehr auf den zunehmend verstopften Transitstrecken.

Dabei geht es um Probleme, die sich auch auf den Nahverkehr auswirken. Ein Beispiel: Im Jahr 2017 wurden gemäß der EU-Verordnung 1370/2007 mehrere Buslinien von der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig (KVG) neu ausgeschrieben, dabei sollte die Wirtschaftlichkeit zu 70, die Qualität zu 30 Prozent den Ausschlag geben. Den Zuschlag erhielt Anfang 2018 das Speyerer Unternehmen BRH Viabus, welches sich im Besitz des britischen Finanzinvestors Marwyn befindet.

Zwei lokale Busunternehmen beantragten daraufhin eine Nachprüfung beim Regierungspräsidium Darmstadt, mit dem Argument, sie seien durch Dumpingpreise aus dem Markt gedrängt worden. Diese Nachprüfung zog sich das ganze Jahr über hin. Währenddessen wurde der Busbetrieb über eine Interimsausschreibung vergeben, die Viabus ebenfalls gewann. Es kam zu zahlreichen Beschwerden der Fahrgäste über chronisch verspätete, dreckige und nicht funktionierende Busse sowie über Fahrer, die die Strecken nicht kennen würden und kaum Deutsch sprächen.

Ende 2018 hatte das Unternehmen aus Speyer seine Bewerbung überraschend zurückgezogen. Der offizielle Grund lautete, das Prüfungsverfahren dauere zu lange. Allerdings hatte die KVG auf öffentlichen Druck hin ihre Zahlungen an Viabus bereits wegen Qualitätsmängeln reduziert, was ein weiterer Grund für den Rückzug sein dürfte. In Langenselbold, Hammersbach und Ronneburg ist die Erleichterung groß. Bislang handelt es sich bei dieser Vergabepraxis um eine Ausnahme, die im Main-Kinzig-Kreis im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ausgegangen ist. Im Dezember 2019 endet jedoch eine Übergangsfrist. Ab dann müssen bei Neuvergaben die Ausschreibungen europaweit erfolgen.

Auch der immense Anstieg der Immobilienpreise und Mieten in Deutschlands Großstädten ist diverser „Bremsen“ zum Trotz ungebrochen. Neben München, Frankfurt am Main und Hamburg ist nun auch Berlin davon besonders betroffen. Wesentliche Gründe hierfür sind die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank, die Flucht von nationalen wie internationalen Kapitalanlegern in „Betongold“ und nicht zuletzt die Kapitalflucht aus den südeuropäischen Krisenländern.

Als Michael Müller (SPD), der Regierende Bürgermeister von Berlin, in einem Akt der Verzweiflung forderte, man müsse die Möglichkeit von Ausländern (insbesondere von ausländischen Investoren) beschränken, hierzulande Wohneigentum zu erwerben, reagierte die Frankfurter Rundschau mit einem kritischen Kommentar: Berlin würde damit nicht nur gegen europäisches Recht verstoßen, sondern auch seinen Ruf als weltoffene Stadt verlieren. Und in der Tat würde ein derartiges Verbot schnell vom Europäischen Gerichtshof einkassiert werden, verstößt es doch gegen das geltende Wettbewerbsrecht und insbesondere gegen Artikel 63 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem die Kapitalverkehrsfreiheit garantiert ist.

Keine positive Integration

Bezeichnend für die gegenwärtige politische Konstellation ist nicht zuletzt, dass der Vorstoß von Müller nicht von seiner Partei aufgegriffen wurde – es würde auch der dezidiert EU-freundlichen Agenda der SPD widersprechen. Das Nachsehen haben jene Bürgerinnen und Bürger, die eine bezahlbare Mietwohnung suchen oder ihren Traum von der Eigentumswohnung verwirklichen wollen.

In seinem Buch Das Globalisierungsparadox argumentiert der Ökonom Dani Rodrik, dass Hyperglobalisierung, Demokratie und Nationalstaatlichkeit nicht gemeinsam bestehen könnten. Diese Diagnose mag zugespitzt sein. Sie bringt aber jene Konstellation auf den Punkt, die sich in den vergangenen Jahren gerade in der Europäischen Union als Paradefall einer Hyperglobalisierung beobachten ließ.

Ein solcher Paradefall ist die EU vor allem wegen des nahezu vollständigen Abbaus von Marktschranken. Entscheidende Merkmale hierfür sind nicht nur die vier fundamentalen Freiheiten für Waren, Kapital, Dienstleistungen und Personen, die innerhalb der EU gelten, sowie die gemeinsame Währung für gegenwärtig 19 Mitgliedsländer. Ein wesentlicher Aspekt der Hyperglobalisierung ist zudem die in Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgeschriebene Kapitalverkehrsfreiheit.

Dieser Artikel ist insofern bemerkenswert, als die Kapitalverkehrsfreiheit auch gegenüber Drittstaaten gilt, und zwar ohne die Forderung nach Wechselseitigkeit. Staaten wie China, Russland oder auch Saudi-Arabien können also weiterhin den Zufluss von europäischem Kapital beschränken, umgekehrt jedoch gilt das nicht. Wenn ökonomische Globalisierung in der Öffnung von Märkten für ausländische Waren und Investitionen besteht, dann existiert eine Art Hyperglobalisierung innerhalb Europas und mit Blick auf die Finanzmärkte auch gegenüber Drittstaaten. Das ist auf dem Immobilienmarkt zu spüren.

So lässt sich innerhalb der Europäischen Union genau jene Kombination beobachten, die aus demokratischer Sicht die schlechteste Auflösung des Trilemmas darstellt, nämlich die Kombination aus Hyperglobalisierung und fortbestehender Nationalstaatlichkeit. Denn staatliche Souveränität ist zwar in ökonomischer Hinsicht zu großen Teilen aufgegeben worden, zugleich stützt sich die Umsetzung der europäischen Gesetze und Verordnungen auch weiterhin maßgeblich auf nationalstaatliche Kompetenzen und Hoheitsrechte.

So waren und sind sowohl der Abbau von vermeintlichen Wettbewerbsschranken, die weitere Liberalisierung von staatlichen Dienstleistungsmonopolen gemäß Artikel 59 und 60 AEUV als auch die Maßnahmen zur Eurorettung nur möglich vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Staatsapparate in den Ländern der EU. Und auch im Zuge der sogenannten Flüchtlingskrise war zu beobachten, dass einzelne Mitgliedsstaaten durchaus über nationale Handlungsspielräume verfügen.

Zugleich ist die EU zu einer eigenständigen Politikgestaltung, die über Maßnahmen der Liberalisierung des Marktes hinausgehen, diese vielleicht sogar einschränken oder sozial abfedern würde, nicht imstande. Grund hierfür ist vor allem, dass derartige Maßnahmen einer „positiven Integration“ (Fritz Scharpf) einen Konsens zwischen den Mitgliedsländern voraussetzen würden, der unwahrscheinlich ist.

Ein anschauliches Beispiel ist die seit 2008 andauernde Debatte über die Kapitalertragssteuer. Zahlreiche Vetospieler, zuletzt die amtierende französische Regierung unter Emmanuel Macron, haben eine gemeinsame Steuer zu verhindern gewusst. Momentan zeichnet sich eine Lösung auf kleinstem gemeinsamem Nenner ab, die gerade die institutionellen Anleger größtenteils verschont. Doch sogar diese Lösung ist ungewiss. Die Diskussion über eine europaweite Digitalsteuer und gemeinsame Körperschaftssteuersätze haben gezeigt, dass eine gemeinsame Politik der Eindämmung der Macht wirtschaftlicher Interessen in Europa nicht möglich ist.

Viele linke Parteien und Intellektuelle fordern eine Demokratisierung der EU, etwa in Form des Ausbaus der Europäischen Kommission zu einer Exekutive oder einer Vollparlamentarisierung inklusive europäischer Parteien. Überall da, wo Gemeinschaftsentscheidungen fallen, müsste das Parlament also volle Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben.

Internationales Marktvolk

Diese Forderung scheitert jedoch an drei strukturellen Merkmalen des europäischen Supranationalismus. Erstens existiert kein gemeinsamer Sprach- und Bedeutungsraum, eine genuin europäische Identität beschränkt sich größtenteils auf akademische Schichten. Solange dies der Fall ist, würde eine „Demokratisierung“ auf eine Oligarchisierung hinauslaufen. Sie erführe die Unterstützung der gut Gebildeten, die sich auch im Englischen sicher bewegen können, wäre jedoch kein Projekt der anderen Teile der Bevölkerungen.

Zweitens würde eine echte Demokratisierung voraussetzen, dass mit dem System der degressiv proportionalen Repräsentation, demzufolge die Stimme eines Maltesers 16-mal so viel Gewicht hat wie die einer Deutschen, gebrochen wird. Doch viele der kleinen Staaten dürften daran kein Interesse haben. Auch bei den Mitgliedsländern in Osteuropa, die der EU gerade mit dem Ziel der Absicherung der nationalen Selbstbestimmung beigetreten sind, dürfte eine zusätzliche Verschiebung der Macht auf die großen Mitgliedsländer, insbesondere Frankreich, Italien und Deutschland, auf wenig Gegenliebe stoßen.

Drittens würde auch eine Vollparlamentarisierung inklusive einer europäischen Öffentlichkeit, europäischer Parteien und einem europäischen Demos nichts an dem ändern, was der Jurist Dieter Grimm als „Überkonstitutionalisierung“ bezeichnet. Dahinter verbirgt sich die Tatsache, dass der EU eine neoliberale Programmatik in Form der vier Marktfreiheiten geradezu eingeschrieben ist. Mit Blick auf die Euroländer kommen die sogenannten Defizitkriterien und seit der Eurokrise auch vielfältige darüber hinausgehende Maßnahmen der Sicherung der Stabilität hinzu.

In den vergangenen Jahren ließ sich beobachten, wie diese „Verfassungsprinzipien“ eine Eigendynamik entfaltet haben, die für demokratisch gewählte Regierungen immer weniger Spielraum zur Politikgestaltung gelassen hat. Jüngstes Beispiel ist der Konflikt zwischen der demokratisch legitimierten Regierung Italiens und der Europäischen Kommission im Herbst 2018. Die Kommission, die im Rahmen des Euroregimes über eine Art Oberaufsicht über die nationalen Haushaltspläne verfügt, wies den von der Koalition aus Movimento Cinque Stelle und Lega vorgelegten Entwurf zurück – wegen der dort vorgesehenen Neuverschuldung, die zur Finanzierung sozialer Wahlversprechen dienen sollte.

Die europäischen Finanzpolitiker befürchteten, dass eine höhere Neuverschuldung den Euro zu sehr unter Druck setzen würde. Die Kommission folgte ganz offensichtlich mehr dem internationalen „Marktvolk“ als dem italienischen „Staatsvolk“. Der Konflikt konnte zumindest kurzfristig durch einen Kompromiss aufgelöst werden, die weitere Entwicklung ist jedoch offen. Doch wie immer die Zukunft in diesem Fall aussehen wird, mit demokratischen Grundsätzen ist die gegenwärtige Praxis nicht vereinbar.

Demokratie oder Oligarchie

Auch die Bilanz des Abbaus von Handelshemmnissen fällt bestenfalls gemischt aus. Zwar hat der gemeinsame Markt ohne Zweifel zu einem Wohlstandsgewinn in nahezu allen Mitgliedsländern geführt, doch haben davon nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen profitiert. Gerade die unterschiedlich hohen Löhne haben zu Arbeitsbedingungen geführt, die an die Zeiten des Manchesterkapitalismus erinnern.

Zudem ist es in vielen Ländern zu einer sich verfestigenden Massenarbeitslosigkeit unter den ehemaligen Industriearbeitern und zumindest mittelbar auch zu Gefährdungen der demokratischen Kultur gekommen. Ein Beispiel für diesen Zusammenhang und die politischen Konsequenzen ist die aggressive Marktpolitik der deutschen Fleischindustrie. Diese profitiert sehr stark vom Einsatz von Arbeitern aus Südosteuropa, wodurch die Preise für Fleisch- und Wurstwaren so niedrig sind, dass sich zwar deutsche Supermarktkunden sowie die hiesigen Arbeitgeber freuen, während es in der Bretagne zu Massenentlassungen gekommen ist, da die dort ansässigen Betriebe nicht mehr mit den deutschen Billiganbietern mithalten können.

Die Länder im Süden Europas leiden weiterhin unter einer hohen Arbeitslosigkeit, vor allem bei Jugendlichen. Zwar sind deren Ursachen komplex, aber auch hier ist ein Faktor der Umstand, dass die heimischen Industrien im gemeinsamen Markt, vor allem gegenüber der deutschen Industrie, die von Jahren der Lohnzurückhaltung und dem Einsatz von Leiharbeitern profitiert, wenig konkurrenzfähig sind.

Ein Effekt davon ist die Auswanderung gerade gut qualifizierter und jüngerer Arbeitskräfte in die nördlichen Mitgliedsstaaten, was die Länder im Süden zusätzlich schwächt. Bei aller Kritik an der existierenden Wirtschaftsverfassung der Europäischen Union darf allerdings nicht vergessen werden, dass sie in erheblichem Umfang zur Reduzierung von Armut zunächst in den Ländern des Südens und dann nach 1989 auch im Osten Europas geführt hat.

Doch ist dafür die Öffnung der Märkte verantwortlich, oder sind es eher die umfangreichen Transferzahlungen, die etwa im Rahmen der Struktur- und Investitionsfonds überwiesen wurden? Inzwischen befinden sich viele profitable osteuropäische Unternehmen in den Händen westlicher Investoren. Ein drastisches Beispiel für neoimperiale Strukturen innerhalb der EU ist der Landraub, der sich nicht nur in großen Teilen Afrikas, sondern auch in Südosteuropa beobachten lässt.

Will man nicht Gefahr laufen, dass die neoliberale Dynamik der EU die Bevölkerungen weiter auseinanderdividiert, und zwar sowohl zwischen als auch innerhalb der einzelnen Nationen, sollte den demokratisch gewählten Regierungen wieder ein größerer ordnungs- und währungspolitischer Spielraum zugebilligt werden.

Das muss für die Euroländer nicht zwangsläufig den Ausstieg aus der gemeinsamen Währung bedeuten, aber ohne eine Lockerung der Defizitkriterien und den Verzicht auf ein Monitoring der nationalen Haushalte durch die Europäische Kommission wird ein weiterer Demokratieabbau nicht zu stoppen sein. Zudem ist in der EU über die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen oder äquivalenten Wegen von Marktbeschränkungen nachzudenken, will man vermeiden, dass noch größere Teile des Wohnungsmarktes in den europäischen Metropolen und des fruchtbaren Landes in der Peripherie in die Hände von institutionellen Anlegern geraten.

Auch sollten den Mitgliedsländern wieder Möglichkeiten eingeräumt werden, wesentliche Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge zu übernehmen, sei es in Form von (Wieder-)Verstaatlichungen oder auch durch die Subventionierung genossenschaftlicher Strukturen. Eine Mindestforderung ist aber darin zu sehen, bei öffentlichen Aufträgen den Zwang zu europaweiten Ausschreibungen und das Verbot von Diskriminierungen einheimischer Anbieter zurückzunehmen.

Erforderlich ist also eine radikale Reform des europäischen Wettbewerbsrechts, und zwar in einer Weise, die es den nationalen Regierungen, aber auch den Regionen und Kommunen wieder erlaubt, eigene Wege zu gehen. Das sollte zudem die Möglichkeit beinhalten, auch Industrien und Dienstleistungen jenseits des Bereichs der Daseinsvorsorge demokratisch zu kontrollieren, etwa über den Weg staatlicher Beteiligungen oder durch eine Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung. Hier sollte es jedem Gemeinwesen gestattet sein, eigene Traditionen zu pflegen, selbst wenn darunter die „Wettbewerbsfähigkeit“ leidet.

Auch wenn die wirtschaftliche Integration in Europa inzwischen ein demokratiegefährdendes Ausmaß erreicht hat, sollte der erreichte Grad an supranationaler Zusammenarbeit nicht komplett in Frage gestellt werden. Friedenssicherung, Klimawandel oder Migrationsbewegungen machen nicht an nationalstaatlichen Grenzen halt, weshalb eine enge Zusammenarbeit im Rahmen der EU geboten ist.

Doch sollte man sich erstens von der Illusion verabschieden, diese Institutionen mit einer unmittelbaren demokratischen Legitimation ausstatten zu können. Und zweitens ist es zum Zwecke der Wiederbelebung der Demokratie angeraten, vor allem wirtschafts-, währungs- und finanzpolitische Kompetenzen wieder auf die Ebene der Nationalstaaten zu verlagern.

Dirk Jörke ist Professor für Politische Theorie und Ideengeschichte an der Technischen Universität Darmstadt. Im Suhrkamp-Verlag erschien gerade sein neues Buch Die Größe der Demokratie – Über die räumliche Dimension von Herrschaft und Partizipation

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