Olaf in Kuddelmuddel-Land

Grundsteuer Dringend muss ein neues Modell her. Minister Scholz hat einen Plan. Der allerdings könnte grandios scheitern
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 39/2019

Es war so etwas wie ein steuerpolitischer Crash, ein Unfall, der sich da am 11. September in der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zur Grundsteuerreform im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zutrug. Diese ließen kaum ein gutes Haar am Gesetzentwurf aus dem Ressort des SPD-Bundesfinanzministers.

Dass Olaf Scholz überhaupt unter Zugzwang steht, liegt am Bundesverfassungsgericht, das am 10. April 2018 die noch geltende Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Überraschend war das nicht: Derzeit dient ein „Einheitswertverfahren“ als Grundlage für die Grundsteuerberechnung, die von einer Schätzung des Immobilienwerts zum Stichtag im Jahre 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) ausgeht. Natürlich haben die daraus errech