Katalonien: Noch eine Ohrfeige für Spaniens Justiz
Vereinte Nationen Der UN-Menschenrechtsausschuss findet klare Worte für die Repression spanischer Gerichte gegen Mitglieder der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung. Das erinnert daran, wie die Justiz einst den Richter Baltasar Garzón kaltstellte
Fast genau vor einem Jahr war das zuletzt geschehen: Das Komitee erklärte den Prozess gegen Baltasar Garzón, prominenter Richter am Obersten Gericht, der von diesem Obersten Gericht 2012 mit elf Jahren Berufsverbot belegt worden war, für rechtswidrig und parteiisch. Garzón wurde international bekannt durch seinen Antrag auf Auslieferung von Augusto Pinochet aus Großbritannien, der sich dort daraufhin monatelang im Arrest befand. Ein Unruhestifter der spanischen Justiz war damit zur Strecke gebracht, nachdem ein vorheriges A
rzón wurde international bekannt durch seinen Antrag auf Auslieferung von Augusto Pinochet aus Großbritannien, der sich dort daraufhin monatelang im Arrest befand. Ein Unruhestifter der spanischen Justiz war damit zur Strecke gebracht, nachdem ein vorheriges Amtsenthebungsverfahren gescheitert war: Ihm war „Rechtsbeugung“ vorgeworfen worden, hatte er doch gegen das Amnestiegesetz verstoßen, das die Verfolgung von Verbrechen während der Franco-Diktatur verbietet.Pablo Llarena, der BerüchtigteInzwischen sind die elf Jahre abgelaufen, er ist inzwischen 66 Jahre alt, aber eine Rehabilitation und eine „Reparatur“ des ihm zugefügten Schadens, für die das Komitee vor zirka einem Jahr eine Frist von 180 Tagen gesetzt hatte, hat bis heute nicht stattgefunden.Dieses Mal ging es um eine Beschwerde von vier prominenten Figuren der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung: Oriol Junqueras, Josep Rull, Jordi Turull und Raül Romeva. Alle vier wurden nach einem Verhör durch den berühmt-berüchtigten Ermittlungsrichter Pablo Llarena in Untersuchungshaft gesteckt und im gleichen Akt ihrer Funktion als gewählte Minister und Abgeordnete enthoben. Llarena rechtfertigte das mit dem spanischen Strafprozessrecht, das eine solche Amtsenthebung politischer Funktionsträger abdecke, wenn es um den Verdacht des Straftatbestands „Rebellion“ geht, der die Verhängung von Untersuchungshaft zur Folge hat.„Rebellion“ und WillkürBei allem Respekt vor nationalem Strafprozessrecht – sagt das Komitee für Menschenrechte – kann der reine Verdacht auf „Rebellion“ vor jedem rechtskräftigen Urteil für einen solchen Eingriff in ein Grundrecht nicht ausreichend sein. Das Komitee sieht darin eine klare Verletzung des Artikel 15 des „Internationalen Pakts bürgerlicher und politischer Rechte“. Dieser schützt „das Recht, an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten teilzuhaben, als Wähler oder als Gewählter, ohne unberechtigte Einschränkungen“.Zwei Juristen des 15-köpfigen Komitees versuchten die Maßnahme zu rechtfertigen: Die Maßnahme sei nicht willkürlich gewesen, sondern der „Objektivität und Vernunftbasiertheit“ verpflichtet: Der gesamte Prozess gegen die Katalanen zeige ja die funktionierende Trennung zwischen den Ermittlungen von Pablo Llarena und dem späteren Prozess: da, wo dieser eine „Rebellion“ sah, sahen die späteren Richter ja nur „Aufruhr“. Bei diesem Argument kann einem schwindelig werden, wurde doch damit genau die einzige vom Strafprozessrecht angebotene legale Rechtfertigung für die Amtsenthebung wegen Rebellion hinfällig. Das Komitee verweist denn auch darauf, dass diese Rechtfertigung von Pablo Llarena konstruiert war, indem er das Narrativ der Gewaltbereitschaft und Gewalttätigkeit der Beschwerdeführer aufbaute. Für die Frivolität seines Vorgehens spreche auch, dass die Amtsenthebungen pauschal, ohne eine individualisierte Bewertung der vier Betroffenen stattgefunden habe.Unter Beifall Josep BorrellsDie spanische Judikatur reagierte umgehend auf den Bericht: Wie der Oberste Gerichtshof verlauten ließ, ist dieser nicht relevant für die spanische Justiz und schon gar kein Grund, irgendeine ihrer Entscheidungen zu revidieren. Zuletzt hatte der Oberste Gerichtshof das 2019 vorgeführt: Die Aufforderung eines anderen Kontrollorgans der Vereinten Nationen, nämlich der Arbeitsgruppe zu willkürlichen Verhaftungen, die katalanischen Angeklagten umgehend aus der Untersuchungshaft zu befreien, wurde komplett ignoriert – unter Applaus des damaligen sozialistischen Außenministers Josep Borrell, jetzt Außenbeauftragter der EU.Im aktuellen Fall ist eine derart dreiste Missachtung des Berichts etwas schwieriger, denn wie schon im Fall Garzón wird der spanischen Regierung eine Frist von 180 Tagen gesetzt, um zu erklären, wie sie in Zukunft derartige Menschenrechtsverletzungen zu verhindern gedenkt. Aber der Oberste Gerichtshof ist großzügig: Bei den Urteilen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – sagt er – sei das mit der fehlenden Relevanz bisweilen etwas anders, denn hier gäbe es gewisse bindende Wirkungen. Allerdings zeigen Fälle wie die Annullierung des Urteils gegen den Basken Arnaldo Otegi, dass die spanische Justiz keinen Trick auslässt, um die Folgen solcher europäischen Zurechtweisungen zu umgehen.Jubel in KatalonienImmerhin fühlt sich ein Mitglied der Regierung, Raquel Sánchez, Ministerin für Transport, in den Gängen des spanischen Parlaments zu einer Stellungnahme genötigt: Die spanische Regierung würde „skrupulös“ alle Entscheidungen des Komitees für Menschenrechte der UNO respektieren. Mehr noch: Die Gesetzgebung könne immer verbessert werden, um sie den höchsten europäischen Normen anzupassen.In Katalonien löst der Bericht Jubel aus: Der katalanische Präsident Pere Aragonés stellt fest, damit sei noch einmal die Willkürlichkeit der spanischen Justiz und die Schamlosigkeit des spanischen Staats vor aller Welt aufgezeigt worden. Für die Beschwerdeführer Oriol Junqueras und Raül Romeva wiederum sollte der Bericht Anlass für die spanische Regierung sein, endlich die Amnestieforderung der spanischen Unabhängigkeitsbewegung umzusetzen. Im Übrigen befeuert der Bericht den Optimismus, dass der EuGH endgültig gegen die Auslieferung von Carles Puigdemont entscheidet und der EGMR die Urteile der zu langjährigen Haftstrafen verurteilten, wenn auch später begnadigten Führer der Unabhängigkeitsbewegung annulliert.
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