Neues von der spanischen Justiz

Madrid Jagd auf einen baskischen Politiker, Ignoranz gegenüber Richtersprüchen aus Straßburg, ein Rapper im Exil: Beim Blick auf Spaniens Judikative tun sich Abgründe auf
Am Fall von Arnaldo Otegi zeigt sich das ungeheuerliche Vorgehen der spanischen Justiz
Am Fall von Arnaldo Otegi zeigt sich das ungeheuerliche Vorgehen der spanischen Justiz

Foto: Ander Gillenea/AFP via Getty Images

Vor einiger Zeit ging durch die Nachrichten, dass der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo, TS) in Spanien mit einem Jahr und fünf Monaten Verspätung ein Urteil gegen den baskischen Politiker Arnaldo Otegi annulliert hatte, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dessen Prozess vor dem Nationalen Gerichtshof (Audiencia Nacional) in Madrid wegen Parteilichkeit der Richterin Ángela Murillo für ungültig erklärt hatte. Diese Richterin hatte Arnaldo Otegi zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, die später vom Obersten Gerichtshof auf sechs Jahre herabgesetzt wurden. Die Blamage vor dem EGMR endete mit einer letzten politischen Manipulation des TS. Die Annullierung des Urteils fand knapp einen Monat nach den Wahlen im Baskenland im Juli dieses Jahres statt, mit dem Effekt, dass das Antreten von Otegi als Spitzenkandidat für die baskische Partei EH Bildu, mit 28 Prozent zweitstärkste Partei in dieser Region, verhindert wurde. Stand noch die Entschädigung von Otegi für sechs Jahre Haft aus, und die Frage war, „welche Tricks jetzt zum Einsatz kommen, um eine Entschädigung … zu verhindern“.

Die Frage ist jetzt beantwortet: Der Oberste Gerichtshof hat einstimmig beschlossen, den Prozess gegen Otegi vor dem Nationalen Gerichtshof zu wiederholen, dieses Mal – versteht sich – in einem „unparteilichen“ Verfahren. Der Idealfall wäre eine Verurteilung zu wieder sechs Jahren, womit das Entschädigungsproblem gelöst wäre. Die faschistische Partei VOX hat die beschlossene Wiederholung umgehend bejubelt. Bis dieses rechtlich ungeheuerliche Vorgehen vom EGMR erneut für unzulässig erklärt wird, werden viele Jahre ins Land gehen.

Ein ungeheuerliches Vorgehen

Warum „ungeheuerlich“? Zwar richtet sich das Urteil des EGMR formal gegen den Nationalen Gerichtshof, aber Otegi war vor dem TS in Berufung gegangen. Dieser hatte dann die Strafe zwar von zehn auf sechs Jahre herabgesetzt, aber die Unparteilichkeit der Richterin in keiner Weise in Zweifel gezogen. Mehr noch: Otegi ging dann erneut in Berufung, dieses Mal vor der höchsten Instanz, dem spanischen Verfassungsgericht, aber auch dieses hatte an dem Verfahren nichts auszusetzen. Kurz gesagt: Die Straßburger Richter des EGMR hatten mit der Aufhebung des Urteils in diesem Fall die spanische Justiz bis in ihre oberste Instanz disqualifiziert. Und daraufhin erklärt die gleiche Justiz, die Pointe wäre: die gleichen Richter, dass jetzt der Prozess wiederholt werden soll, dieses Mal auf unparteiliche Weise. Die Richter erteilen also sich selbst die Absolution. Die zynische Rechtfertigung: Otegi selbst hätte ja im Berufungsverfahren vor dem TS im Jahr 2012, also vor acht Jahren, die Wiederholung des Prozesses gefordert. Bleibt abzuwarten, ob erneut die Richterin Ángela Murillo dem Prozess vorsitzt, nach dem vor der Bibel angegebenen Versprechen, dieses Mal „unparteilich“ zu sein.

Javier Pérez Royo, Ordinarius für Verfassungsrecht an der Universität von Sevilla, unterstreicht in einem Kommentar auf eldiario.es die auch verfassungsrechtliche „Ungeheuerlichkeit“ der geplanten Wiederholung des Prozesses: Würde es sich um einen formalen Verfahrensfehler handeln, könnte das noch vertretbar sein (wenn auch unmenschlich im Fall eines „Angeklagten“, der die Jahre 2009 bis 2016 erst vor Gericht und dann in der Gefängniszelle verbracht hat). Parteilichkeit der Richter ist aber kein formaler, sondern ein „substantieller“ Mangel, der durch eine Wiederholungsentscheidung der gleichen Instanzen, die sich der Parteilichkeit schuldig gemacht hatten oder die diese in der Berufung gedeckt hatten, nicht „geheilt“ werden kann. Die parteiliche Richterin ist übrigens weiter am Nationalen Gerichtshof tätig und Vorsitzende in bedeutenden Prozessen. In den Medien wird sie dafür gefeiert, dass sie vor Gericht „kein Blatt vor den Mund“ zu nehmen pflegt.

Rapper im Exil

Wie ist dieser bejammernswerte Zustand der spanischen Justiz zu erklären, der es nichts ausmacht, sich ein ums andere Mal vor europäischen Gerichtshöfen zu blamieren? So ist sie immer wieder vom EGMR wegen Verurteilungen von Kritikern des Königshauses in ihre Schranken gewiesen worden. Gerade steht eine Verurteilung eines Teilnehmers einer Demo bevor, der in einem Ruf durchs Megafon die spanische Fahne „beleidigt“ habe. Der Rapper Valtonyc befindet sich seit über 800 Tagen im belgischen Exil, geflüchtet vor der spanischen Justiz, die ihn laut Anklageschrift wegen eines Raps bestrafen will, in dem er die spanische Bourbonenmonarchie als Diebesbande bezeichnet hatte (zur Erinnerung: der Exmonarch Juan Carlos ist nach Steuerbetrug und Geldwäschevorwürfen seit Monaten in Abu Dhabi untergetaucht). Die wiederholten Entscheidungen des EGMR, all diese „Straftaten“ wären durch die Meinungsfreiheit gedeckt, bleiben ohne Wirkung. Auf der anderen Seite sitzen katalanische Unabhängigkeitsbefürworter, wegen „Rebellion“ zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, im Gefängnis (wo ihnen gerade die Hafterleichterungen entzogen worden sind). Dagegen tut sich die Staatsanwaltschaft schwer, ein Verfahren gegen einen Luftwaffengeneral in Reserve zu eröffnen, der jüngst dazu aufrief, die 26 Millionen roter „Hurensöhne“ im Land zu füsilieren.

Einen Hinweis zur Erklärung für diesen Zustand der spanischen Justiz liefert diese Tage das Geschehen in der obersten spanischen Justizbehörde CGPJ (Consejo General del Poder Judicial). Diese ist in ihrer überwältigenden Mehrheit mit Richtern besetzt, die in der Zeit der absoluten Mehrheit der Rechtspartei PP ausgewählt wurden. Das Mandat des gegenwärtigen CGPJ ist seit 2018 abgelaufen. Die wichtigste Funktion dieser Behörde besteht in ihrer „Mitwirkung“ bei der Bestimmung der Richter für die höchsten Gerichte. Die Rechtspartei PP, deren Vertretung im spanischen Parlament inzwischen von der absoluten Mehrheit auf 89 von 350 Abgeordneten geschrumpft ist, weigert sich seit der Investitur des Ministerpräsidenten Pedro Sánchez, über die Erneuerung des CGPJ zu verhandeln, solange die von ihr als „terroristisch“ bezeichnete Linkspartei Unidas Podemos an der Regierung beteiligt ist. Die Regierung legte daraufhin einen Gesetzentwurf vor, der die Funktionen und Kompetenzen des CGPJ bis zu dessen Erneuerung beschränkt. insbesondere was die Besetzung von Richterstellen betrifft. Bevor über das Gesetz entschieden werden konnte, besetzte der CGPJ flugs sechs vakante Richterstellen am TS, darunter mit Ángel Hurtado, einem erzkonservativer Richter, der einzige, der die Rechtspartei PP seinerzeit vom Vorwurf der Korruption freisprechen wollte.

Kurz: Der CGPJ hat der Regierung von Pedro Sánchez den Krieg erklärt. Vielleicht gelingt es der spanischen Justiz ja noch als nächstes, der in Gang befindlichen Kriminalisierung der Regierungspartei Unidas Podemos zum Erfolg zu verhelfen und auf diesem Weg die „sozialkommunistische“ Regierung von Pedro Sánchez zu stürzen.

Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Die Vielfalt feiern – den Freitag schenken. Bewegte Zeiten fordern weise Geschenke. Mit dem Freitag schenken Sie Ihren Liebsten kluge Stimmen, neue Perspektiven und offene Debatten. Und sparen dabei 30%.

Print

Für 6 oder 12 Monate
inkl. hochwertiger Weihnachtsprämie

Jetzt sichern

Digital

Mit Gutscheinen für
1, 6 oder 12 Monate

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden