Billigste Demagogie - Herr Köppel und die SteuerCD

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Nein, dieser Winter ist wirklich kein Zuckerschlecken! Schnee ohne Ende, Eis auf den Straßen, und eine Kälte, dass einem das Gehirn einzufrieren droht. Am schwersten von den aktuellen Wetterkapriolen betroffen sind dabei weder der Straßenverkehr, noch die Lebensmittelversorgung der Insel Hiddensee, die Binnenschifffahrt oder diejenigen, die in dieser Eiseskälte draußen arbeiten müssen, sondern die politische Diskussion in unserer Republik. Afghanistan und Bin Laden, Hoteliersteuer, Koalitionschaos und Gesundheitsreform sind vergessen, eingefroren sozusagen, der Kälte zum Opfer gefallen. Ob Fernsehen, Twitter oder Zeitung - berichtet, diskutiert, gestritten oder gefochten wird praktisch nur noch über eine kleine CD. Eine kleine CD? Nein, DIE CD schlechthin, die Mutter aller CD, die SteuerCD.

Wie die Kesselflicker streiten sich da Interviewer und Interviewte, ganze Talkshow-Runden, Politiker, Steuerfahnder, Verfassungsrechtler und natürlich Journalisten, so dass man glauben könnte, der dritte Weltkrieg sei ausgebrochen oder zumindest, der Fortbestand unserer westlichen Zivilisation akut in Gefahr. Selbst Menschen, die sich noch vor wenigen Tagen oder Wochen bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit als glühende Merkel-Verehrer outeten, werfen ihr jetzt Hehlerei und Wegelagerei, kurz, den Verrat sämtlicher freiheitlicher Ideen unserer Grundordnung vor.

Noch nie habe ich in Talkshows oder bei Diskussionen im Bekanntenkreis so viele rote Gesichter auf BEIDEN Seiten (!) gesehen, so viel Schaum vor dem Mund, so wenig Argumente und so viele Beleidigungen gehört. Verständlich! Immerhin geht es ja um unser - privates oder kollektives - Portemonnaie, und da hört, wie wir alle wissen, der Spass wirklich auf!

Dass es bei der ganzen Angelegenheit im Grunde um eine ziemich knifflige verfassungsrechtliche "Güterabwägung" zwischen zwei Übeln (Datendiebstahl belohnen oder Steuerflucht ungestraft lassen) geht, die sich schon ob ihrer Komplexität und Delikatesse jeglicher Stammtischgrölerei entziehen müsste, interessiert kaum einen aus diesem tosenden Universum. Dass eine höchstrichterliche Entscheidung, die genau diese Güterabwägung vornehmen wird, und die man deshalb ja eigentlich auf beiden Seiten in aller Ruhe abwarten könnte, schon in absehbarer Zeit ansteht - vergessen! Dass in den Niederlanden genau diese verfassungsrichterliche Entscheidung bereits gefallen ist, und zwar zugunsten des Ankaufs von "gestohlenen" Daten - vergessen! Und dabei habe ich noch nicht einmal die Problematik angerissen, die dadurch entsteht, dass unter den vermeintlichen Steuerpflichtigen der SteuerCD vielleicht auch Menschen sind, die ihre Vermögen und Einkünfte in der Schweiz ganz korrekt versteuert haben - dann entspräche eine Auswertung der CD vielleicht sogar der umstrittenen und durchaus diskussionswürdigen Rasterfahndung.

Wiedervorlage

Eigentlich, ja eigentlich hätte jeder auch nur einigermaßen vernunftbegabte Mensch in diesem und unserem Nachbarland bei der Nachricht über den geplanten Ankauf der Mutter aller CD nur mal kurz lachen und die Angelegenheit anschließend in seinem geistigen Terminkalender bis zur endgültigen Entscheidung des Verfassungsrichts auf Wiedervorlage stellen dürfen. Lachen, weil Schäuble, der gewiefte Fuchs, natürlich auch von der bevorstehenden höchstrichterlichen Entscheidung weiß, auch weiß, dass er bei übereiltem Ankauf der SteuerCD riskiert, mit Zitronen gehandelt zu haben, wenn er die Daten anschließend eventuell gar nicht verwerten darf.

Aber nein! Alle, zumindest fast alle sind auf sein im Grunde recht plumpes Manöver hereingefallen, das zum einen darauf zielte, die Schweiz in der aktuellen Doppelbesteuerungsdiplomatie mit möglichst viel Druck "zum Verhandeln zu tragen" - und die jüngsten Äußerungen von Schweizer Bundesräten zeigen, dass dieses Kalkül zumindest nicht ganz falsch war -, zum anderen, den deutschen Steuerflüchtigen erneut zu signalisieren: "Verlasst Euch nicht zu sehr auf das Schweizer Steuergeheimnis! Wir kriegen Euch auch ohne Schweizer Hilfe dran"!

Auch ich hätte eigentlich auf Wiedervorlage gestellt, wäre da nicht die Figur des Schweizer Kollegen Roger Köppel, seines Zeichens in Personalunion Verleger und Chefredakteur des Züricher Wochenmagazins "Weltwoche", das er von einem linksliberalen in ein stramm rechtspopulistisches Blatt verwandelte, und den man derzeit in gefühlt jeder zweiten TV-Diskussionsrunde erleben kann, besser muss. Sein demagogisches Geplärre ist derart unverschämt, dass es einfach einer Erwiderung bedarf, Erwiderung, die bis dato leider kaum ein Moderator, kaum ein Diskussionsteilnehmer aus erwähnten Runden ihm zu geben in der Lage schien.

Achse des Bösen

Köppel, dem in seiner Emigrantenzeit in Deutschland - er war kurze Zeit Chefredakteur der "Welt" - so viel Übles wiederfahren zu sein scheint, dass er dieses Land mit seiner "maroden Wirtschaft" (Zitat Köppel) inzwischen für das Zentrum der Achse des Bösen hält, bringt immer wieder vier Argumente bzw. Vorwürfe an, von denen ich nicht einmal weiß, ob es seine stärksten sind. Ihre gebetsmühlenhafte Wiederholung lässt mich allerdings vermuten, dass er ansonsten nicht allzu viel im Köcher hat.

Köppels dickster Vorwurf ist der der Hehlerei, die der deutsche Staat betreibe, wenn er sich mit den Datenklauern gemein mache. Nun wird Hehlerei gemeinhin als Handel mit Diebesgut bezeichnet, als Straftat, die sich gegen fremdes Vermögen richtet. Zumindest in der Definition der Hehlerei, die sich auf Wikipedia findet, betrifft das ausdrücklich nicht (!) den Handel mit Daten: "Die Hehlerei ist daher ein sog. Vermögensgefährdungsdelikt. Hehlerei ist nur an einer Sache, nicht etwa an Forderungen oder Daten, möglich", heißt es da. Also kann der Ankauf von Daten schon qua Definition gar keine Hehlerei sein?

Aber selbst wenn wir diese Spitzfindigkeiten der Begriffsdefinition einmal außer Acht lassen oder einen Moment annehmen, in der Schweiz gelte vielleicht eine andere Definition als bei uns, bleibt doch der zweite, viel gewichtigere Aspekt. Richtet sich diese vermeintliche Straftat des deutschen Staates denn wirklich gegen fremdes Eigentum? Mitnichten! Denn wenn wir einmal davon ausgehen, dass hier tatsächlich Steuern hinterzogen und in der Schweiz gebunkert wurden, dann ist das entsprechende "Vermögen" in jeder Hinsicht keines, das der Schweiz oder dem Steuerhinterzieher gehört, sondern einzig und allein dem deutschen Staat. Die vermeintliche Hehlerei, die der deutsche Staat nach Ansicht Köppels betreibt, richtet sich also nicht gegen fremdes, sondern gegen Vermögen des deutschen Staates. Ein Vermögen, dass immer noch seines ist, auch wenn ihm illegalerweise durch die Steuerflucht der Zugriff darauf entzogen wurde. Der ganze Vorwurf der Hehlerei ist also schlicht absurd!

Schweizer Selbstgefälligkeit

Kommen wir zur zweiten Verteidigungslinie der Schweizer Selbstgefälligkeit: Selbst wenn man unterstelle, dass die Deutschen, die ihr Vermögen in Schweizer Tresoren bunkerten, tatsächlich eine Straftat begangen hätten, betreffe das die Schweizer Banken, den "Eigentümern" der gestohlenen Steuerdaten, in keiner Weise. Die hätten nämlich streng nach Schweizer Gesetz gehandelt und seien nicht verpflichtet, sich darüber den Kopf zu zerbrechen, woher Gelder stammten, die bei ihnen eingezahlt würden. Das strikte Bankgeheimnis verbiete ihnen, über diese Gelder Auskunft zu erteilen.

Nun ist es den Schweizern bestimmt unbenommen, mit ihren eigenen Landsleuten und deren Vermögen umzugehen, wie sie wollen. Etwas anderes ist es, wenn Schweizer Banken ausländischen, in ihrem Heimatland ansässigen und steuerpflichtigen Bürgern dabei helfen, ganz gleich, ob aktiv oder passiv, den deutschen Staat um sein Vermögen zu berauben. Das wäre bereits Beihilfe zu einer Straftat. In dem Moment, in dem die Schweizer Bank dann mit eben diesem Geld arbeitet, es vermehrt (oder, wie bei der UBS geschehen) verspekuliert, sieht die Sache allerdings schnell ganz anders aus. Dann wird daraus nämlich eine eigenständige Straftat (man mag sie Hehlerei nennen oder nicht): eine Bereicherung - durch Zinsen - an fremdem Vermögen, dem des deutschen Staates.

Noch unhaltbarer wird die Sache, wenn die Schweizer Bank den deutschen (oder niederländischen oder österreichischen oder amerikanischen) Staatsbürger sogar aktiv dazu bewegt, das Vermögen seines jeweiligen Staates (vulgo die Steuerschuld) zu hinterziehen. So geschehen in zahlreichen Fällen, die in den letzten Tagen sogar vom Schweizer Fernsehen dokumentiert wurden.

Wie beispielsweise der Fall des deutschen Geschäftsmanns, den man von Seiten einer Schweizer Großbank offenbar aktiv dazu bewog, sich eine fiktive Adresse in Zürich zuzulegen, ihm die dazugehörige Wohnung samt unterschriebenem Mietvertrag besorgte, obwohl man genau wusste, dass er nie vorhatte, seinen Wohnsitz nach Zürich zu verlegen. Warum, frage ich mich, haben die UBS-Vorstände wohl im letzten Jahr bei den Auseinandersetzungen mit den USA, ein Dokument unterschrieben, in dem sie explizit zugaben, aktiv und wissentlich an der Organisation eines Betrugs an der amerikanischen Steuerbehörde mitgewirkt, d. h. auch nach Schweizer Rechtsverständnis eine Straftat zu haben?

Ehebrecher und Steuersünder

Ein Lieblingsargument Köppels - zumindest nach der Häufigkeit zu urteilen, mit der er es in der letzten Zeit vorbringt - ist das der saudischen Ehebrecherin. Die Schweiz könne schlichtweg Deutschland keine Hilfe bei der Strafverfolgung von Steuerhinterziehung (im Unterschied zum Steuerbetrug) leisten, da die in der Schweiz nicht strafbar sei. Man dürfe auch keine Ehebrecherin an Saudi-Arabien ausliefern, da diese dort gesteinigt würde, während Ehebruch in der Schweiz nicht strafbar sei.

Hallo? Herr Köppel?!? Schlafen oder träumen Sie? Wer soll denn jetzt ausgeliefert werden? Meines Wissens niemand, oder hat vielleicht irgend jemand die Schweiz aufgefordert, einen gewissen Herrn Schumacher oder einen Herrn Ullrich den deutschen Strafverfolgungsbehörden zu überstellen? Worum es hier geht, das sind nicht Menschen, die ausgeliefert werden, sondern Daten, Informationen, die zur Verfügung gestellt werden sollen. Daten über Vermögenswerte, die derzeit in der Schweiz platziert sind, aber dem deutschen Staat gehören. Betroffen sind nicht saudische Frauen, die sich in der Schweiz aufhalten und ausgeliefert werden müssten, sondern deutsche (oder amerikanische, niederländische ...) Staatsbürger, die in ihrem jeweiligen Ursprungs- oder Heimatland leben, dort steuerpflichtig sind, der dortigen Rechtsbarkeit unterliegen und sich ihr (noch) nicht durch die Flucht ins Ausland enzogen haben. Die nach dortigem Recht eine Straftat begangen haben.

Eine Straftat, die im übrigen, anders als in Ihrem schmierigen Beispiel, Herr Köppel, auch nicht mit einer Strafe geahndet wird, die die Menschenwürde der Betroffenen tangiert oder sie gar in ihrer physischen Existenz bedroht, sondern eine Straftat, die in Deutschland wie KEINE ZWEITE Straftat sogar das Privileg genießt, dass man sie mit (rechtzeitiger) Selbstanzeige sozusagen "ungeschehen" machen kann. Eine kulantere Strafverfolgungsvorschrift ist mir aus keinem Land bekannt, auch nicht aus der Schweiz.

Nicht Menschen sollen also ausgeliefert werden, sondern Informationen über - rein rechtlich gesehen - Vermögenswerte des deutschen Staates! Noch einmal: Das Vermögen (die Steuerschuld) gehört dem deutschen Staat, die Täter sind Deutsche, leben in Deutschland, haben sich der deutschen Rechtsprechung also nicht entzogen. Die Weigerung der Schweiz, den deutschen Staat mit Informationen über Vermögen zu beliefern, das ihm gehört, ist meines Erachtens ein eklatanter Bruch internationaler Rechtsgepflogenheiten. Mehr noch: Sie bedeutet, dass sich die Schweiz anmaßt, ein Urteil sowohl darüber zu fällen, welches Vermögen dem deutschen Staat gehört und welches nicht, als auch darüber, was ein benachbarter, befreundeter und souveräner Staat als rechtswidrig und als Straftat ansehen darf und was nicht.

Um das in seiner Tragweite vollständig zu verstehen, muss man sich nur kurz vorstellen, bei den in die Schweiz transferierten Vermögenswerten handele es sich nicht um eine Steuerschuld, sondern um Geld, das jemand einer deutschen Privatperson gestohlen hätte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Köppel das mit denselben Argumenten gut heißen würde, mit denen er gegen die deutschen Steuerbehörden eifert oder gar geifert.

Und damit sind wir bei dem, was einiger Wahrscheinlichkeit nach Köppels absolutes Lieblingsargument ist. Wenn, so seine "Logik", so viele Deutsche ihre Vermögen in die Schweiz transferierten, dann sei das nur Ausdruck der Tatsache, dass das deutsche Wirtschafts- und Steuersystem insgesamt ungerecht und sogar "marode" seien. Der Beweis sei auch die Tatsache, dass etwa 30.000 Deutsche jedes Jahr ihr Heimatland Richtung Schweiz verließen. Seine Aufforderung an die Deutschen: Bringt erst mal Euren eigenen Laden in Ordnung, bevor Ihr an uns Forderungen stellt oder uns sogar kritisiert!

Verlogene Demagogie

Nun ist dieser Argumentationsstrang nicht nur deshalb verlogen, weil es in der aktuellen Debatte ja gar nicht um die Auswanderer geht, sondern - ich wiederhole mich - um Deutsche, die in Deutschland ansässig und steuerpflichtig sind, sondern auch deshalb, weil ja nicht nur Deutsche in die Schweiz auswandern, sondern auch Schweizer nach Deutschland. Wenn ich den in der Eile gefundenen Daten glauben darf (ich habe die deutschen Zahlen aus einer deutschen, die Schweizer aus einer schweizerischen Quelle im Internet), dann liegt die Netto-Auswanderungsrate (Auswanderer abzüglich Rückwanderer) von Schweizer aus der Schweiz sogar signifikant höher als die von Deutschen aus Deutschland.

Unter www.sozialinfo.ch (Schweiz) heißt es: "In den letzten Jahren hat die Auswanderung wieder zugenommen und beläuft sich auf etwa 30'000 Personen pro Jahr. Ungefähr eine halbe Million Schweizerinnen und Schweizer leben gegenwärtig im Ausland. Frankreich ist das von Emigranten aus der Schweiz am meisten gewählte Land, gefolgt von Deutschland, USA, Italien, Kanada, Grossbritannien, Australien und Spanien. - Die Zahl der jährlichen Rückwanderer in die Schweiz beträgt etwa 23'000. Das bedeutet eine Netto-Auswanderung von 7.000 Menschen, bezogen auf die knapp 8 Millionen Schweizer ist das eine Rate von 0,08 Prozent.

Die Netto-Auswanderung von Deutschen aus Deutschland betrug 2005 (leider habe ich keine aktuelleren Zahlen gefunden) etwa 17.000 (144.000 ausgewandert, 128.000 zurückgekommen). Das ist eine Netto-Auswanderungsrate von 0.02 Prozent, also nur ein Viertel der Schweizer Rate. Na, Herr Köppel, welches ungerechte und marode System hat denn nun diese armen, verfolgten, von den Behörden gepeinigten Schweizer dazu bewogen, ins Ausland zu flüchten und nicht (oder nur in geringerem Umfang) wieder zurückzukommen? Oder halten sie es für signifikant, dass die Schweiz tatsächlich der Deutschen beliebtestes Auswanderungsland ist, während Deutschland (ausgerechnet das marode, ungerechte Deutschland) für die Schweizer "nur" an zweiter Stelle (nach Frankreich) kommt. Lächerlich! Setzen, sechs, Herr Köppel, kann ich da nur noch sagen.

Natürlich ist Herr Köppel nicht so dumm, dass er all diese Fakten nicht kennen würde. Das müssen sich eher all die vielen Moderatoren und Diskussionsteilnehmer fragen lassen, die Köppels Tiraden in den letzten Tagen doch recht hilflos gegenüberstanden, und deren roter Kopf, ihr Schaum vor dem Mund, nur schlecht ihren Mangel an wirklich guten, faktengestützten Argumenten verdecken konnten. Nein, Herr Köppel weiß all das, was ich bisher ausgeführt habe, sehr wohl. Sonst hätte er wohl nicht seine durchaus beachtliche Vita in zahlreichen Chefredaktionen vorzuweisen.

Was ich Herrn Köppel vorwerfe, ist, dass er die Tatsachen absichtlich, bewusst verzerrt und verfälscht, dass er nicht argumentiert, sondern in der Art eines Volkstribuns schmierige und schmutzige Demagogie betreibt. Auch das müsste mich, und damit komme ich zum Schluss, eigentlich gar nicht stören, wären da nicht die ungezählten, schnarchnasigen Redaktionen und Moderatoren, die dieser Art demagogischer Schmiererei immer wieder ihre Medien und Kanäle öffnen.

So, und damit stelle ich die Sache in meinem geistigen Kalender wirklich und definitiv bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts auf Wiedervorlage!

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Eckhard Supp

Journalist, Buchautor und Herausgeber von ENO WorldWine (www.enobooks.de)

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