Der Informationsfreiheit einen Knebel anlegen

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Das italienische Parlament diskutiert ein Gesetzesvorhaben, das Polizeimaßnahmen regeln soll, aber die Informationsfreiheit betrifft

Das Vorhaben wird von seinen Kritikern „legge bavaglio“, Knebelungsgesetz genannt und wird derzeit im Parlament in Rom behandelt. Auslöser der Initiative sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, deren Protokolle unter anderem in den letzten Wochen weltweit ihre Leserschaft gefunden haben. Ministerpräsident Silvio Berlusconi spielt darin eine Hauptrolle, so wie seine Regierungsmehrheit nun durch Gesetzesänderungen versucht, Wiederholungen für die Zukunft zu verhindern. Deswegen trägt der Gesetzesentwurf dort die Bezeichnung „intercettazioni“, Abhörmaßnahmen.

Während im Ursprung das Gesetzesvorhaben sich lediglich auf ermittlungstechnische und strafprozessuale Fragen beschränkte wie die der Beweiserlangung und –verwertung, steht nun die Pressefreiheit auf dem Spiel. Mehr noch: Mit einem unscheinbaren Absatz, den man als Überdehnung eines Rechts aufGegendarstellung bezeichnen könnte, würde die gesamte öffentliche und kritische Berichterstattung im Netz lahm gelegt.

Die Zulässigkeit von Durchsuchungen, Überwachung des Telekommunikationsverkehrs, Eindringen in eine Wohnung oder einen PC sind auch in Deutschland in der Vergangenheit äußerst kontrovers diskutiert worden. In jedem Fall handelt es sich dabei um die Frage, ob und inwieweit es dem Staat und seinen Behörden gestattet sein darf, in die Privat- oder Intimsphäre der Bürger einzudringen.

Von dieser Fragestellung hat sich jedoch die Debatte in Italien, die bereits ihre Vorläufer vor zwei Jahren hatte, weit entfernt. Denn dem Gesetzgebungsverfahren im römischen Parlament ist zu Eigen, dass unter ein und dasselbe Vorhaben auch sachfremde Materien mit einbezogen werden können. Vor einem Jahr war eine entsprechende Initiative gescheitert. Damals erschien sie der Parlamentsmehrheit als nicht scharf genug.

In Artikel 1 Absatz 29 des Gesetzesentwurfes findet sich nun ein Passus, wonach alle Verantwortlichen von Telemedien verpflichtet werden sollen, auf Verlangen binnen 48 Stunden eine Korrektur ihrer Veröffentlichung vorzunehmen. Allerdings nicht in Form einer eigenen Gegendarstellung, sondern in vollständigem Ersatz des ursprünglichen Textes „mit den gleichen grafischen Eigenschaften, der gleichen Zugangsmethode zum Medium und der gleichen Darstellung der Nachricht.“ Bei Nichtbefolgung droht eine hohe Geldbuße, deren unterstes Limit derzeit bei 12.500 Euro diskutiert wird.

Zwar beschränkt sich dieses Recht auf Äußerungen, die sich „nachteilig auf die Persönlichkeitsrechte“ auswirken. Allerdings wird die Frage, was ein Nachteil ist, in das völlige Belieben der Betroffenen selbst gestellt. Eine richterliche oder sonst unabhängige Überprüfung soll nicht stattfinden. Auf Neutralität oder die Quellenlage käme es demnach nicht mehr an. Maßgebend wäre alleine der subjektive Standpunkt und damit gegebenenfalls der Wille, vor einer Berichterstattung zu bestimmten Themen oder Personen abzuschrecken.

Nicht nur Journalisten, sondern Alle

Betroffen wären von dem Vorhaben sämtliche Sparten im Netz und damit von Presse, Rundfunk über TV auch jeder einzelne Blog. Seit gestern Abend hat die italienischsprachige Version der Enzyklopädie Wikipedia ihren gesamten Inhalt durch einen offenen Brief an alle User ersetzt. Die Verpflichtung, Korrekturen ohne Recht auf eine Diskussion und Überprüfung der Inhalte veröffentlichen zu müssen, „würde zu einer inakzeptablen Beschneidung der Freiehit und Unabhängigkeit der Wikipedia führen, zur Beschädigung der Prinzipien auf denen Wikipedia steht, ja letztlich zum Ende des Projekts, wie wir es bis heute kennen.“ Im Selbstverständnis von Wikipedia sind das: „Neutralität, Freiheit und Überprüfbarkeit der Inhalte“.

Den Zusammenhang zwischen Abhörmaßnahmen und Beschneidung der Informationsfreiheit herzustellen, ist letztlich das politische Projekt der Regierung Berlusconi. Der schon seit unvordenklicher Zeit in dubiose geschäftliche wie private Affären verwickelte Ministerpräsident sieht seine Reputation weniger von diesen als von „einer linken Presse“ tangiert, die zusammen mit „roten Roben der Justiz“ einen „umstürzlerischen Plan“ und damit ihn persönlich verfolgen würden. Der Masterplan, die kostenlose wie nachprüfbare Information durch das Netz und damit das Transportmittel für Politik abseits von Parteislogans und Selbstdarstellungen zu unterbrechen, hat sich in dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf konkretisiert.

Das Netz in Italien ist sich dessen bewusst, vor allem der Tatsache, dass es in seiner Gesamtheit betroffen ist. Die Solidarisierung zwischen Blogger und Journalisten, den einzelnen Bürgern und Experten haben die Mauer der juristisch-technischen Sprache des Gesetzes mittlerweile überwunden und entblößt, dass die Maßnahme Jede(n) tangiert. Weil die Subjektivität des einen gegen die (vermeintliche) von anderen ausgespielt würde. Einer Zensur von Amts wegen bedürfte es dann nicht mehr. Und praktiziert damit am Beispiel, wie machtvoll dieses Netz als Instrument der Aufklärung ist, oder sein kann. e2m

[Nachtrag 05.10.2011, 12:45 Uhr – Die internationale Community von Wikipedia sowie Wikimedia haben den Ball der italienischen Gemeinde aufgenommen. Der Bericht dazu bei Andreas Kemper in „Italienische Wikipedia im Streik“ bei freitag.de]

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Geschrieben von

ed2murrow

e2m aka Marian Schraube "zurück zu den wurzeln", sagte das trüffelschwein, bevor es den schuss hörte

ed2murrow

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