Dringend gesucht - Berlusconi

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Am 7. Oktober 2007 hatte der italienische Verfassungsgerichtshof ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, das Ministerpräsident Silvio Berlusconi umfassende Immunität gegen Strafverfolgung gewährte. Mit einer Entscheidung vom heutigen Nachmittag hat das Gericht weiteren gesetzlichen Tricksereien des Regierungschefs teilweise Vorschub geleistet.

Derzeit sind es drei Strafverfahren, denen sich der italienische Ministerpräsident zu stellen hat. Vorteilsgewährung und Bestechung im Falle des englischen Anwalts Mills, verbotene Umwegfinanzierungen, Preisabsprachen und Betrug bei seinen Firmen Mediaset und Mediatrade im Zusammenhang mit Filmrechten. Nachdem im Oktober vergangenen Jahres der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz („lodo Alfano“) für verfassungswidrig erklärt hatte, das Berlusconi unbegrenzte Immunität einräumte, waren dessen Chefjuristen in Partei und Parlament gefragt. Allen voran der Anwalt und Deputierte Niccolò Ghedini ersann eine Strategie, die es seinem Klienten ermöglichte, praktisch alle gegen ihn gerichteten Verhandlungstermine einseitig abzusagen. „Legittimo impedimento“, gerechtfertigtes Fernbleiben nennt sich die Norm, die im März 2010 in die italienische Strafprozessordnung aufgenommen wurde und keine Verhandlungsführung zulässt, wenn der Angeklagte anderweitig und vorrangig verhindert ist. Mit der Folge, dass Berlusconi sich wegen seiner Regierungstermine stets verhindert sah, jeweils beruhend auf einem Attest, das von seinem eigenen Sekretariat ausgestellt wurde. Angesichts der Einschätzung des amerikanischen Geschäftsträgers in Rom via Wikileaks, der Ministerpräsident finde vor lauter Partys kaum Zeit zum regieren, eine eigentümliche Melange in Terminfragen und ihrer Gewichtung.

Die Richter des Verfahrens Mills hatten wie schon im Falle des „lodo Alfano“ umgehend Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Dabei war ihnen weniger die schlichte Missachtung des Gerichts wichtig als vielmehr die Tatsache, dass trotz begonnenem Strafverfahren die Verjährungsfristen weiter laufen, so dass jede Verzögerungstaktik schlussendlich auf eine Straflosigkeit hinauslaufen kann. Was durchaus dem Selbstverständnis Berlusconis entspricht. Kurz vor der Entscheidung im vergangenen Jahr hatte er seine Rolle nicht als die eines Ersten unter Gleichen bezeichnet. Er sei Primus supra partes und dementsprechend zu behandeln, ließ er damals noch Stunden vor der Entscheidung verkünden.

Nicht mehr „primus supra partes“, sondern Angeklagter?

Eine Einschätzung, die sich der Verfassungsgerichthof in Rom nunmehr nicht mehr vollständig entzieht. Denn entgegen aller Vorhersagen hat das italienische Höchstgericht nur Teile des Gesetzes für verfassungswidrig bezeichnet. Dies betreffe, so die Nachrichtenagentur ANSA, insbesondere die Selbstattestierung durch das Sekretariat im Büro des Ministerpräsidenten und die bisher vorgesehene obligatorische Verlegung des nächsten Verhandlungstermins um sechs Monate. Im übrigen aber wurden die Regelungen lediglich um die Prämisse ergänzt, dass es nun Prüfungsrecht des Gerichts sei, ob eine gerechtfertigte Verhinderung tatsächlich vorliege und für welche Zeit. Da solche Feststellungen gegebenenfalls isoliert angefochten und damit Verfahren noch mehr in die Länge gezogen werden können, dürfte sich das Urteil eher als Fallstrick denn als Klärung erweisen.

Bereits gestern hatte das Gericht allerdings eine Referendumsinitiative für zulässig erklärt, mit der die Partei Italia dei Valori (Italien der Werte, IdV) des früheren Staatsanwalts Antonio di Pietro unabhängig von einem Verdikt die Rechtmäßigkeit von Gesetzen, die auf den Ministerpräsidenten zugeschnitten sind, vom Volk überprüfen lassen will. Gesetze „ad personam“ sind, so das Credo des Juristen, vom eigentlichen Souverän zu kippen. Angesichts der Zweideutigkeit des heutigen Urteils erweist sich diese Entscheidung als die weitreichendere.

Das politische Geschäft wird für Berlusconi nun erheblich schwerer. Zwar hatte er Ende vergangenen Jahres den gegen ihn gerichteten Misstrauensantrag in der Deputiertenkammer des italienischen Parlaments denkbar knapp überstanden. Die absolute Mehrheit ist ihm allerdings abhanden gekommen. Dadurch gerät die Durchführung der Föderalismusreform, insbesondere die Gewährung der Abgabenautonomie der Regionen nach dem Vorbild der deutschen Bundesländer in Gefahr und mit ihr die eigene parlamentarische Achsenbildung. Denn sein verlässlichster Bündnispartner, die Lega Nord (Liga Nord, LN) hat bereits mehrfach angedeutet, dass sie bei Stillstand der Entwicklung im Föderalismus geneigt sei, vorzeitige Parlamentswahlen ins Auge zu fassen. Wahlkampf und Strafverfahren passen aber nur schlecht zusammen.

Daher sieht sich Berlusconi jetzt erneut als Opfer einer politisierten Richterschaft. Bei seiner gestrigen Pressekonferenz anlässlich des Staatsbesuchs in Berlin meinte er: „Im Fernsehen werde ich erklären, dass dies alles nur eine italienische Pathologie ist.“ Womit er recht haben dürfte, denn noch kein Regierungschef in einem EU-Staat hat je versucht, sich derart frech und verlogen aus seinen Affären zu ziehen - bisher stets ungestraft.

(Foto auf der Startseite: Johannes Eisele / AFP/Getty Images)

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Geschrieben von

ed2murrow

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