Schleierhaft

"Burka"-Verbot In Deutschland ist das Verschleierungsverbot zum Grundgeräusch des Wahlkampfs geworden. Die französische Erfahrung zeigt: Das ist ein Irrweg

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"Wenn man es schafft, dass der Schleier keine Angst mehr macht, ist es gut"
"Wenn man es schafft, dass der Schleier keine Angst mehr macht, ist es gut"

Foto: KAVEH ROSTAMKHANI/AFP/Getty Images

Die Schlagzeile in den vergangenen Tagen lautete z.B. bei FAZ-online: "Österreich beschließt Burka-Verbot". Dazu werden das Verbot der Straßenverteilung des Koran und weitere Maßnahmen kommen, die die Integration vorantreiben sollen, wie der österreichische Standard berichtet. In den in Deutschland erscheinenden Medien fehlt selten der Hinweis, dass es auch hier ähnliche Vorstöße gibt.

Prompt haben sich die Christsozialen aus Bayern laut t-online zu Wort gemeldet: Die CSU-Staatsregierung habe den Gesetzentwurf zum Verbot der Gesichtsverhüllung im bayerischen Landtag eingereicht. Auf der Regierungsagenda steht das in München schon seit Februar zum Wahlkampfauftakt unter dem Motto "mit Merkel, aber nicht so ganz".

Der Zeitpunkt ist nicht zufällig gewählt. Vergangenen Montag war der Vizekanzler und Chef der Österreichischen Volkspartei (ÖVO) Reinhold Mitterlehner zu Besuch bei Horst Seehofer. In der abschließenden halbstündigen Pressekonferenz überboten sich der Bayerische Ministerpräsident sowie CSU-Vorsitzende und sein Gast gegenseitig in der Betonung der Gemeinsamkeiten. Sie dürften ungesagt vor allem zwei Umstände betreffen: Beide koalieren auf Bundesebene mit Sozialdemokraten.

Und in Deutschland wie in Österreich sind mit der FPÖ bzw. der AfD sogenannte Rechtspopulisten aktiv wie selten zuvor. Deren völkische Parole: Europa vor der Islamisierung bewahren. Oder noch großspuriger, retten. Im Juli 2014 forderten die Freiheitlichen die Regierung zu einer Gesetzesvorlage im Parlament (Nationalrat) auf. Gegenstand sollte ein Verbot der Verschleierung des Gesichts im öffentlichen Raum nach französischem Vorbild sein. Zu der Zeit sprachen sich SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS gegen die Initiative aus.

Die AfD hat seit Juni vergangenen Jahres zu erkennen gegeben, dass ein sogenanntes Burka-Verbot eines ihrer zentralen Anliegen ist. Im Kapitel "Kultur, Sprache und Identität" des Grundsatzprogrammes (2016) heißt es wahlweise: "Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst" oder "Keine Vollverschleierung im öffentlichen Raum". Unterstrichen wurde die Forderung im September vergangenen Jahres mit Aktionen wie der der Abgeordneten im Thüringischen Landtag Wiebke Muhsal. Während einer Debatte über Kindertagesstätten betrat sie vollverschleiert den Plenarsaal in Erfurt.

In Hamburg haben sich AfD und CDU mit getrennten Anträgen, aber zusammen im Ziel für ein Verschleierungsverbot stark gemacht. Vorigen Mittwoch wurde der Antrag mit rot-grüner Mehrheit zusammen mit den Stimmen der Linken und der FDP in der Bürgerschaft abgelehnt.

Das französische Gesetz von 2010 und die Entscheidung des EuGHMR

Türöffner für den Aktionismus ist zweifellos das Gesetz Nr. 2010-1192, das in Frankreich am 11.4.2011 in Kraft getreten ist. Dazu heißt es in Artikel 1: "Niemand darf im öffentlichen Raum Kleidung tragen, die darauf gerichtet ist, das Gesicht zu verbergen". Bei Verstößen drohen eine Geldbuße von 150 Euro oder die Zuweisung zu einem sogenannten Bürgerschaftskurs. Mit Urteil vom 1. Juli 2014 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR, S.A.S. c. France, Az.: 43835/11; nicht offizielle deutsche Übersetzung, pdf, ~65 KB) entschieden, dass das Gesetz nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt.

So besehen stünden den Gesetzvorhaben in Österreich (dort muss das Regierungspapier erst noch den Nationalrat passieren) und in Bayern keine Hindernisse im Weg. Denn auch hinsichtlich der Begründungen haben in der Zwischenzeit die meisten Exekutiven und die sie derzeit tragenden Parteien ihre Lektion aus dem Straßburger Urteil gelernt.

Es geht nun nicht mehr um eine angebliche oder tatsächliche Bevormundung der Frauen durch Männer in Glaubensfragen des Islam. Oder um die generelle Frage der Sicherheit, Stichwort: verkleidete TerroristInnen (Urteil, Randziffern 137, 139). Es geht darum, was als Grundbedingung einer demokratischen Gesellschaft unter "Zusammenleben" ("vivre ensemble", Randziffern 142 ff.) zu verstehen ist. Denn in dem Kontext darf die Freiheit der Religion und ihrer Ausübung gemäß Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention beschränkt werden: Wenn dies in einer demokratischen Gesellschaft notwendig [ist] für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

Wenn der EuGHMR 2014 festgestellt hat, dass es einerseits bei den Mitgliedsstaaten des Europarats (nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat der EU) keine einheitliche Sichtweise zu der Frage gibt, es andererseits keinen europäischen Konsens gegen das Verbot gebe (Randziffer 156), dann gilt jetzt: Der Versuch, einen solchen Konsens innerhalb der EU und gegebenenfalls darüber hinaus zu etablieren, ist unübersehbar.

Kein Freibrief für Diskriminierung

Denn das Gericht in Straßburg hat Frankreich, Beispiel gebend für die Staaten die der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten sind, einen "weiten Ermessensspielraum" zugebilligt (Randziffer 155), was die Organisation dieses Zusammenlebens betrifft. Das ist kein Freibrief, sondern die Aufforderung an die nationalen Parlamente, mit ihrem Ermessen sorgfältiger umzugehen.

Damit ist das Verschleierungsverbot aber auch als das gekennzeichnet, was es ist: Ein hochpolitisches Gesetz, wo es erlassen wurde, ein hochpolitisches Vorhaben, wo es zur Diskussion steht. Das meint zunächst parteipolitisch. Die antiislamischen Initiativen, die mit der Präsidentschaft von Nicolas Sarkozy befördert wurden und unter denen das Verschleierungsverbot nur eines von vielen war, hat den französischen Konservativen nicht aufgeholfen. Trotz der sozialistischen Parenthese mit François Hollande gibt es bislang in der Gunst des französischen Wahlvolkes nur einen sich stetig steigernden Gewinner: Den Front National mit Marine Le Pen als Frontfrau.

Auch sie hatte die Konservativen ihres Landes in der Frage vor sich hergetrieben. Und auch sie hat gelernt: Nicht mehr die eindeutig rassistischen und/oder fremdenfeindlichen Ausfälle ihres Vaters und FB-Gründers Jean-Marie Le Pen zu wiederholen, sondern im Neusprech des Rechtsradikalen von kulturellen Identitäten zu fabulieren, die nicht zusammenpassen würden.

Der praktische Effekt des Verschleierungsverbots dagegen tendiert gegen Null. In fünf Jahren seit der Einführung bis zum März 2016 wurden Medienberichten zufolge insgesamt 1.569 Mal Geldbußen verhängt. Dabei handelt es sich überwiegend um in Frankreich geborene Konvertitinnen, die mehrfach geahndet wurden. Die Verfahren konzentrierten sich dementsprechend auf nur vier Regionen im Land. Seit 2015 sind die zur Anzeige gebrachten Fälle um 44 Prozent eingebrochen. Zudem wurden 1.089 der Geldbußen von dem algerischen Geschäftsmann Rachid Nekkaz übernommen: Seine Art des Protestes für die Grundfreiheiten, wie er betont.

"Burkini" als Wahlkampfthema des Front National in Frankreich

Nach der Verschleierung des Gesichts ist im derzeitigen französischen Wahlkampf der Ganzkörperbadeanzug, der sogenannte Burkini angekommen. In der TV-Diskussionsrunde der fünf aussichtsreichsten Präsidentschaftskandidaten am 20.3. stilisierte Le Pen die Badekleidung zum Kernthema der "Laicité", der Trennung zwischen Staat und Religion, die es überall im öffentlichen Raum durchzusetzen gelte. Direkt angesprochen erwiderte Emmanuel Macron (Partei "En Marche!"), dass dieser so propagierte Kulturkampf die Fußangel sei, mit der die Gesellschaft gespalten werden solle. Und er verwies darauf, dass das Verhalten an einem Strand allenfalls eine Frage der öffentlichen Ordnung sei.

Damit spielte er auf rund 15 französische Mittelmeergemeinden an, die bis 2016 Satzungen gegen das Tragen von Burkinis am Badestrand erlassen hatten. Sie waren alle mit einem Urteil des Conseil d'État, der höchsten französischen Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 26.8.2016 obsolet geworden: Es gebe keine Tatsachen, die darauf schließen ließen, dass es wegen der Badebekleidung bestimmter Personen zu einer Störung der öffentlichen Ordnung kommen würde. Da ein solches Risiko nicht bestehe, dürften Bürgermeister auch keine Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zum Strand zu untersagen.

Dabei wäre die Anzahl der von solchen gesetzlichen Maßnahmen Betroffenen in Frankreich durchaus relevant. Wenn in Bezug auf die Gesichtsverschleierung Schätzungen aus dem Jahr 2010 von wenigen, nämlich rund 1900 Frauen sprachen, die sich so kleiden würden, dann war darin das jüngste französische Département (ab 31.3.2011) und damit Territorium der EU (ab 1.1.2014) noch nicht berücksichtigt: Mayotte. 98 Prozent der rund 160.000 Inselbewohner sind sunnitische Muslime. Ob und in welchem Umfang die auch dort geltenden französischen Gesetze wahrgenommen und gegebenenfalls durchgesetzt werden, wird öffentlich nicht thematisiert. Strände jedenfalls hat Mayotte im Überfluss zu bieten.

Fehlender Praxisbezug auch im deutschsprachigen Raum, dafür mit mehr Pathos

In Deutschland, Österreich und auch in der Schweiz ist die Frage jedenfalls noch weniger praxisrelevant. Verlässliche Zahlen zu Frauen, die in der Öffentlichkeit ihr Gesicht verhüllen, gibt es nicht. Man muss sie regelrecht suchen, um mit ihnen ins Gespräch zu kommen.

Eingebetteter Medieninhalt

Dafür wird die Diskussion mit umso mehr Pathos betrieben. Auch ansonsten unaufgeregte AutorInnen wie Daniela Dahn ("Gotteslästerung", freitag.de, 11.7.2014; dazu auch die dortige Kommentardebatte) oder Maximilian Steinbeis ("Zur Geselligkeit verpflichtet", 24.7.2014, Verfassungsblog) konnten nach dem Urteil des EuGHMR nicht umhin: Dass ein Gott wohl kaum wollen wird, "dass ein Teil seiner Schöpfung wie eine aufreizende Peinlichkeit verborgen werden muss" fragt die eine, während der andere die persönliche freie Entscheidung in den Mittelpunkt stellt - "Wenn ich mein Gesicht für mich reklamiere, bitte ich damit nicht um Rücksichtnahme. Ich fordere mein Recht." Auch es zu verhüllen.

Das Politische an der Debatte sind für den Verfasser dieser Zeilen nicht die Gebote oder Verbote, sondern der Glaube, mit derlei hoheitlichen Maßnahmen das Zusammenleben im demokratischen pluralen Gemeinwesen regeln zu müssen, um als Gesellschaft zu bestehen. Eine Falle, die zur Spaltung der Gesellschaft führt, wie Macron betont hat. Eine Frage der Notwendigkeit, wie sie der EuGHMR aufgeworfen hat. Die Dimension in Deutschland hat Julia Klöckner 2015 aufgezeigt. Im Interview mit der BamS zum Thema, wie sie sich bei Frauen stelle, die die Burka freiwillig tragen, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Bundes-CDU : "Es gibt auch Menschen, die wollen nackt durch die Straßen laufen. Das ist bei uns aber nicht erlaubt, weil es auch um andere geht." Nebenbei beantwortete sie Fragen zu ihrer Diät und zu ihrem Aussehen.

Die Äußerung, die für einen Eklat sorgte, ist das exakte Spiegelbild zur Auffassung vieler Gläubiger beim öffentlichen Anblick eines blanken Busens. Die Geschichte der Amina Sboui aka Amina Tyler in Tunesien wie überhaupt von Femen wurde 2013 in Deutschland etwa von Kia Vahland auf ein Narrativ des "Blankziehens" reduziert, des juvenilen Exhibitionismus. In spezialisierten Blättern wie dem Migazin (Muslima Pride - FEMEN und die Muslima, April 2013) wurde der Nackt- als die falsche Form des Protestes bezeichnet: "Die radikalen und einseitigen Ansichten von Femen unterscheiden sich nicht besonders von der Einstellung jener, die Aminas Bestrafung forderten." In Tunesien selbst wurden die blanken Busen von Amina und ihrer Mitstreiterinnen mit strafrechtlicher Verfolgung durch die Gerichtsbarkeit und mit sozialer Ächtung sowie Verdammung durch die Geistlichkeit quittiert.

Auch da gab es nur wenige besonnene Stimmen wie die der tunesischen Schriftstellerin Hélé Béji, der vor allem ein Verdienst zukommt: Beide Sichtweisen ausgelotet zu haben. Im Juni 2013 habe ich sie in "Die Entpuppung" vorgestellt. In Rezeption der Debatte in Frankreich zum Verschleierungsverbot schrieb sie den Essay "Islam Pride. Derrière le voile" (2011, dt. etwa: Islam Pride. Hinter dem Schleier): "Gesetze gegen die Burka? Sie und sie alleine zu verbieten in einer umfänglich gewährenden Gesellschaft, die mit Blasiertheit jede Ausuferung beäugt? Mit welcher Berechtigung will man da die eine Übertretung ahnden und nicht auch die andere?"

Das Verschleierungsverbot: Ein republikanische "Fatwa"

Im Interview mit der FAZ-Redakteurin Lena Bopp ("Angst vor der Freiheit") wurde sie noch deutlicher: Es könne schon sein, dass muslimische Frauen provozieren wollten. "Aber diese Herausforderung ist meiner Meinung nach eng mit dem gesellschaftlichen Status der Muslime verbunden, denn in europäischen Gesellschaften nehmen Muslime oft die Rolle der Proletarier ein, sie gehören der Unterschicht an." Insofern ziele "die Provokation weniger auf die Frauen, als auf die soziale Ungerechtigkeit. Der Schleier bedeutet dort die Restauration einer sozialen Würde, die man den Muslimen verwehrt. Er ist eine Forderung nach sozialer Gleichheit." Das französische Verschleierungsverbot bezeichnet Béji als "eine republikanische 'fatwa'".

Richtung tunesischer Gesellschaft fällt ihr Urteil in dem bei Le Monde im Juni 2013 veröffentlichten Artikel "Amina, l'histoire en marche" ebenso hart aus: "[I]st es -angesichts des ultra-puritanischen muslimischen Eifers, das Dämonische weiblicher Erscheinungsformen unter einem klösterlichen Habitus auszulöschen- tatsächlich so absurd, dass eine Jugendliche revoltiert, indem sie die Nonnen und Pfaffen mit der Prahlerei ihrer Nacktheit verhöhnt?" Amina hatte sich mit entblößtem Oberkörper auf Facebook präsentiert. In arabischen Lettern war quer über ihren Körper zu lesen: "Mein Körper gehört mir und ist nicht die Quelle von irgendjemandes Ehre".

Die während der Transition in Tunesien nach Zine el-Abidine Ben Ali sich unversöhnlich gegenüberstehenden laizistisch und religiös geprägten Parteiungen hätten sich schlussendlich gegen die "schamlosen Göre" verbündet, meint Béji: "Der sonst unauffindbare Konsens hat sich in einem fast einstimmigen tadelnden Raunen zusammengeschweißt, das sich gegen diese neue Vestalin der Freiheit richtet." Gemeinsam nahmen sie alle "bürgerlichen Anstoß".

Die sich offenbarenden Konflikte lassen sich weder punitiv bewältigen noch erst recht im Wahlkampfgetöse erörtern. Die vorgebliche Stärke des Handelns per Gesetz ist tatsächlich eine Schwäche, wie die französische Erfahrung gezeigt hat. Eine Lex-Niqab befreit keine Frau, ändert nicht ihre soziale Position, verschafft ihr weder mehr Respekt noch nimmt sie ihr die Ablehnung einer Umwelt, die sie aus dieser Warte als feindlich wahrnehmen muss. Im Gegenteil ist mit Beklommenheit festzustellen, dass in einer gesellschaftlichen Konfliktsituation, da es nicht nur um die Definition von Freiheiten, sondern als Selbstbestimmung deren Wahrung vor zunehmend autoritärem Zugriff geht, abermals die Frau als begehrenswerter Gegenstand zur Disposition steht.

Béji schreibt, und ich teile diese Auffassung, von einem "wachsenden Gefühl der Schreckens zwischen den Religionen, das sich in der Debatte um den Schleier zuspitzt". Nicht nur zwischen den Religionen, füge ich an, sondern bei allen denen, die im Bürgerlichen-Anstoßnehmen in Deutschland Scheherazade partout entkleidet sehen wollen.

"Wenn man es schafft, dass der Schleier keine Angst mehr macht, ist es gut", sagt Hélé Béji. Wie wahr.

crossposting zu die Ausrufer

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Geschrieben von

ed2murrow

e2m aka Marian Schraube "zurück zu den wurzeln", sagte das trüffelschwein, bevor es den schuss hörte

ed2murrow

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