Vorverurteilung?

Massaker von Marzabotto Vergangene Woche hat die Gemeinde Engelsbrand eine Pressemitteilung zum Umgang mit ihrem Ehrenbürger online gestellt. Zu einem Dokument der Unsicherheit.

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Die Überraschung war sicher überwältigend, und der Schock saß offensichtlich tief. Von der Verurteilung des ersten je ausgezeichneten Ehrenbürgers der Gemeinde Engelsbrand wegen fortgesetzten Mordes nichts gewusst zu haben, kann Bürgermeister Bastian Rosenau ohne Weiteres abgenommen werden.

Die Gemeinde und ihre jetzigen Vertreter waren keine Parteien des Gerichtsverfahrens in La Spezia und Rom. Es ist daher nur selbstverständlich, dass ihnen keine “gerichtlichen Entscheidungen überlassen worden” sind, “insbesondere auch nicht von italienischen Stellen.” So lautete es in der Pressemitteilung, die die Gemeinde Engelsbrand vergangene Woche online gestellt hatte.

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Screenshot Pressemitteilung, 9. Kalenderwoche

Eigentlicher Grund, nichts gewusst zu haben, ist aber das Verschweigen. Wilhelm Ernst Kusterer hat offenbar eisern geschwiegen. Über das, was er 1944 getan hat, über den mehrjährigen Strafprozess durch zwei Instanzen in Italien, über seine Verurteilung als Verbrecher. Alles Engagement, im Ehrenamt des langjährigen Mitglieds des Gemeindeparlaments oder als Heimatautor, ist jetzt nicht nur überschattet. Das Bild des honorigen Bürgers hat einen tiefen, hässlichen Riss bekommen. Das Böse ist nicht mehr nur banal. Es hat ein gütiges, großväterliches, beinahe entrücktes Gesicht.

Augenblicke wie diese, das Unfassbare, bringen jede Gewissheit zum Schweigen, weil sie zutiefst erschüttert ist. Sie wieder zu erlangen, ist ein langer, beschwerlicher Weg. Die Gerichtsakten anzufordern, ist dazu nur ein allererster Schritt.

Darin wird unter anderem zu finden sein, dass sich Kusterer freiwillig zur SS gemeldet hatte. Dass er im Prozess zugegeben hat, zum Zeitpunkt des Massakers in Marzabotto anwesend gewesen zu sein. Dass er der dienstälteste angeklagte Unteroffizier der Einheit der 16. SS-Panzergrenadier-Division „Reichsführer-SS“ war, die binnen einer Woche in und um Marzabotto mindestens 770 Frauen, Kinder und Alte folterte und hinrichtete. Dass er nicht leugnete, wesentlicher Teil der Befehlskette einer mordenden und sengenden Truppe gewesen zu sein. Dass er die Verurteilung wegen Mordes nicht mit Rechtsmitteln anging, aber weder die Haftstrafe antrat noch der auferlegten Schadensersatzpflicht nachkam.
Dass Kusterer zwischen diesem und den späteren Kapiteln seines Lebens wie die Alpen die als uneinnehmbar anmutende Festung des Verschweigens setzte.

Das ist keine Vorverurteilung, wie es der öffentliche gemeindliche Aushang mutmaßte. Sie ist die niedergeschriebene, rechtskräftige und veröffentlichte Verurteilung durch ein italienisches Gericht. Und Italien ist ein Rechtsstaat. Er ist Anfechtungen ausgesetzt, so wie dem deutschen angelastet werden kann, sich vor die Täter gestellt zu haben.

Denn auch das ist bekannt: Die Jahrzehnte lange, von “Befehlsnotstand” und “Verjährungen” geprägte Schonung von Tätern erfuhr 2012 gerade in Baden-Württemberg einen neuen Höhepunkt. Die Verfügung, mit der die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihre Ermittlungen gegen die Täter von Sant’Anna di Stazzema einstellte, wirkte sich zugunsten von Kusterer aus. Sowohl ein Auslieferungsbegehren als auch der Antrag der italienischen Justiz, ihn ersatzweise die Haft in Deutschland verbüßen zu lassen, wurden abgelehnt.
Schwerer wiegt, dass selbst die Frage einer etwaigen Beihilfe des Unteroffiziers zum planmäßigen Massenmord damit zu den Akten gelegt wurde. Kusterer blieb unbehelligt.

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Screenshot öffentliche Mitteilung, 10. Kalenderwoche

Bürgermeister und Gemeinderat von Engelsbrand sind keine Richter. Sie haben mit der Verleihung einer Ehrenmedaille kein Urteil gesprochen oder ein Führungszeugnis ausgestellt. Ebenso wenig wäre die Aberkennung ein Schuldspruch. Die Würdigung der Lebensleistung des Wilhelm Kusterer erführe ihre Vervollständigung um das, was seit jenen Tagen im Sommer 1944 dem Schweigen und damit dem Vergessen anheimgestellt wurde.

Aber es geht auch um mehr als die Durchbrechung des Schweigens und die Korrektur des darauf beruhenden Irrtums. Die jetzige Generation, für die Personen wie Rosenau stehen, muss einen Erweis bringen: Dass sie, die in jeder Hinsicht den Frieden genießen durfte, in der Lage ist, Vergangenheit und Gegenwart zu verbinden. Es erfordert eine Gewissensentscheidung, die sich nicht mit Phrasen wie die vom Rechtsstaat erledigen lässt. Erst recht nicht von heute auf morgen.

Der Akt der Versöhnung ist nichts, das in einem Gesetzbuch steht oder sich Gerichtsakten entnehmen lässt. Er ist, ganz ohne Hast, zukunftsweisend – der Beweis, dass “nie wieder” weiterhin gilt. marian schraube

[Der Beitrag wurde zuerst veröffentlicht bei die Ausrufer]

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Geschrieben von

ed2murrow

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ed2murrow

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