Weltmeisterliche und sonstige Spiele

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Nun sind wir ja praktisch mitten drin in der Weltmeisterschaft zur Spielart Fußball, Kategorie ganze Kerle, und schon bald wird sie auch wieder vorbei sein: Am 11. Juli, ungefähr zwischen halb elf und Mitternacht lokaler Zeit Johannesburg/Soccer City, wenn der Jabulani zum letzten Mal in einem von zwei Toren versenkt sein wird.

Dazwischen sind noch die, die es schon immer wussten, in welchem oder aus schlichtem Dusel das richtige Ergebnis getippt haben werden. Was zu der Frage führt, warum bei Expertenrunden immer nur gefühlte Netzer und Dellings, offiziell aber nie die wirklichen Profis konsultiert werden. Der Berufsstand der Buchmacher setzt immerhin Gewinnchancen in ein sichtbares Verhältnis zum Verlustrisiko und verdient mit seiner Ehrlichkeit auch noch einen Lebensunterhalt. Eine Aufrichtigkeit, die hierzulande allerdings ziemlich hart abgestraft wird. Denn der Glücksspielstaatsvertrag benennt seit Januar 2008 als eines seiner Ziele, „das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken“ sowie „die Spieler vor betrügerischen Machenschaften“ schützen „und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität“ abwehren zu wollen. Seitdem ist etwa das Tippen online in Deutschland verboten, und jede Werbung für Lotto wird begleitet mit einem Warnhinweis über seine Nebenwirkungen wie bei Medikamenten.

Dabei hatten Spiel und Wette nicht immer einen so schlechten Ruf. Bereits bei Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 waren die entsprechenden vertraglichen Formen be- und anerkannt, nur beschränkt dadurch, dass aus ihnen keine Zahlungspflichten entstehen, weder in Form des Einsatzes noch in der einer Gewinnausschüttung; was dazu führte, Spielschulden als Ehrenschulden zu bezeichnen. Das gilt nicht nur bis heute so fort, sondern veranlasste den Gesetzgeber Ende 2007, im Wertpapierhandelsgesetz klar zu stellen, dass in Bezug auf Finanztermingeschäfte und da insbesondere bei Derivaten zwar eine Wette vorliegt, aber Einsatz und Gewinn trotzdem zu zahlen sind. Womit gleichzeitig für jeden nachvollziehbar wurde, dass ein Großteil dessen, wovon ganze Volkswirtschaften abhängen, nicht nur laut Volksmund, sondern streng juristisch als Glücksspiel anzusehen ist. Erstaunlich nur, dass es trotzdem niemandem einfällt, Börsenexperten und sonstige Hasardeure als Buchmacher zu titulieren oder im Mittagsjournal beim Blick auf die Kurstafeln Warnhinweise einzublenden.

Dieser Ungleichbehandlung von Wettbude und Parkett will die Kieler Landesregierung nun abhelfen und den Staatsvertrag zum Jahresende kündigen; er habe die gesetzten Ziele nachweislich nicht erreicht. Da nicht bekannt ist, dass im Holstein‘schen die Spielwut apokalyptische Ausmaße angenommen hat, ist zu vermuten, dass man damit die Einnahmesituation meint. Denn online-Tippen darf man im benachbarten Ausland sehr wohl, und das kann durch keine Maßnahme im Netz unterbunden werden. Da erscheint es doch besser, zumindest diesen Geldfluss in geordnete Bahnen, nämlich ins deutsche Staatssäckel zu lenken. Bis es soweit ist, müssen wir allerdings weiter damit leben, dass einige Wetten, aber längst nicht alle, aller Laster Anfang sind und Wochenzeitungen, die Tipp-Spiele zur WM propagieren, deren Vorboten.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

ed2murrow

e2m aka Marian Schraube "zurück zu den wurzeln", sagte das trüffelschwein, bevor es den schuss hörte

ed2murrow

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden