Obwohl lediglich etwa zwei Prozent der Wahlberechtigten Bundesbürger einer Partei als Mitglieder angehören, beherrschen diese Organisationen seit über 70 Jahren das politische Leben in unserem Land. Fast ausnahmslos sind es einzig Angehörige der Parteien, die Parlamentssitze und Regierungsstellen besetzen. Sie dominieren die Exekutive, Legislative und sogar die Judikative durch ihren Einfluss. Davon sind die wichtigen Ämter in der öffentlichen Verwaltung nicht ausgenommen.
Am sichtbarsten wird der Parteienstaat durch die Verfügungsgewalt über die Wahlämter. Die Wahlen erschöpfen sich im Wesentlichen darin, Mehrheiten für das Personal der politischen Parteien zu beschaffen. Die zum Selbstzweck geronnenen Parteiapparate bedienen sich aus öffentlichen Kassen und versperren durch Patronage qualifizierten Führungskräften den Weg in Ämter und Verwaltung. Eine Änderung dieses Zustands ist unabdingbar.
Die Formung einer wahren Demokratie muss mit dem Ende der Parteienherrschaft beginnen.
Demnächst beschreiben wir aus unserem Buch „Demokratie versus Parteienherrschaft“ im Kapitel 2.6 „Das Fundament der Macht“, wie schon zur zweiten Bundestagswahl 1953, das Wahlverfahren auf unser heutiges System der personalisierten Verhältniswahl mit Erst -und Zweitstimme umgestellt wurde. Dafür gab es nur einen Grund: Machtsicherung der Parteien und ihrer Protagonisten!
Diese entscheidende Veränderung führte zu einem Machtzuwachs und zum heutigen, die Demokratie beherrschenden Parteienstaat. Für unsere Demokratie wäre ein direkt gewählter Abgeordneter je Wahlkreis völlig ausreichend. So hätte der Bundestag nicht über 700, sondern 299 von der Bevölkerung beauftragte Vertreter.
Im Kapitel 4 „Politik ohne Parteien“ stellen wir die Möglichkeit einer zukünftigen Demokratie ohne politische Parteien vor.
Es ist unser Anliegen an der überfälligen Reform unserer Demokratie durch Aufklärung mitzuwirken.
GFG
Ernst Hellmann
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