den gewohnten "Lebensstil" beibehalten

am gewohnten teilhaben. meine Gedanken zum Unterhalt

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Nach einer Trennung oder bei unehelichen Kindern muss der Elternteil,

bei dem das Kind nicht wohnt, dem anderen den sogenannten "Barunterhalt " zahlen.

Als Gegen-Part gibt es den Naturalunterhalt. Hier leistet der Elternteil bei dem das Kind wohnt seinen Unterhalt in Form von Betreuung und Erziehung.

Die Höhe des Unterhaltes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vom Alter des Kindes und vom

Nettoeinkommen des Zahlers ( gemeint ist hier das unterhaltsrelevante also das bereinigte Einkommen , es können, wie bei der Steuer noch einige Posten geltend gemacht werden, die zur Verringerung des Netto führen usw.)

Es ist also so,dass nicht jedem Kind der gleiche Unterhalt zugutekommt.

Die Höhe des Unterhalts soll dem Kind den gewohnten Lebensstil gewährleisten.

Das kuriose: dem Zahlenden wird so viel "weg genommen" dass ihm oft nur der Selbstbehalt von z.Zt. 1080€ bleibt (oder weniger).

Davon muss er alles bestreiten.

Was die Sache noch fataler macht: er muss davon auch noch die oft hohen Umgangskosten ( Fahrtkosten,Übernachtungskosten usw.) zahlen, die anfallen wenn der andere Elternteil weiter weg gezogen ist.

Geld für ein Kinderzimmer, wenn das Kind am Umgangswochenende bei ihm ist, fehlt dann grundsätzlich.

Fazit: bei einem Elternteil wird der gewohnte Lebensstil beibehalten, beim anderen ist er dann unterdurchschnittlich. Das muss sich ändern!

Verhindert man dadurch nicht auch, dass das Kind lieber auf die Umgangswochenenden verzichtet, wenn es vielleicht auf einer Couch im Wohnzimmer schlafen muss, seinen PC nicht hat usw.?

Ich mein ja nur...

und was meint ihr?

Edwin Hohr

https://www.dach-fuer-unsere-rechte.com/

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Geschrieben von

edwin hohr

tätig im Forum https://www.familienrecht-heute.de/forum/?pageNo=2

edwin hohr

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