Der nicht-rechte Rassist

Hanau Der vorläufige Bericht des BKA zu Tobias R. spricht vom „Rassismus ohne Rechtsradikalismus“. Es zeigt ein gefährliches Unterfangen, rechten Terror zu entpolitisieren

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In Hanau wurden bei einem Terroranschlag im Februar zehn Menschen erschossen
In Hanau wurden bei einem Terroranschlag im Februar zehn Menschen erschossen

Foto: Odd Andersen/AFP/Getty Images

Der Terroranschlag in Hanau am 19. Februar 2020 scheint kaum mehr präsent zu sein. Nur bedingt ist das der Corona-Pandemie anzulasten, die medial die dominante Rolle spielt. Stunden und Tage nach einem politisch motivierten Anschlag ist die individuelle Trauer und die verordnete Staatstrauer stets omnipräsent und man bekundet die Selbstaufgabe, alles zu tun, um zukünftiges zu verhindern. Dass dem nur schale Worte sind und relevante Taten nur selten folgen, mag keine Überraschung mehr sein. Bereits die Aufarbeitung stellt für die herrschende Klasse eine Problematik dar, die in letzter Konsequenz an die eigene Wurzel zu gehen hat. Nicht selten werden hiernach dezidiert rechtsradikale Terroranschläge mit Verweis auf den individuellen Faktor heruntergespielt, die Betonung der psychischen Verfassung wirkt hierbei obligatorisch. Dass hier mit zweierlei Maß gearbeitet wird, ist ebenfalls keine Überraschung: während der Terminus der „linksextremistischen Gewalt“ eine breite Streuung erfährt, die bei Sitzblockaden beginnt und bei Terror endet (obgleich wirklich linksradikaler Terrorismus seit der Selbstaufgabe der Roten Armee Fraktion in den 1990er Jahren keine relevante Bedeutung mehr spielt), wird genuin rechtsradikaler Terrorismus entpolitisiert als auch individualisiert. Das Kalkül ist durchschaubar, doch ändern wird sich wenig, denn es ist System. Der vorläufige Abschlussbericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zeugt davon ausdrücklich.

Der Täter R., welcher am besagten Tag vor mehr als einem Monat zehn Menschen und sich selbst ermordete, publizierte ein obskures „Manifest“, wie es seit des norwegischen Rechtsterroristen Breivik Normalität unter Rechtsterrorist*innen scheint. Darin ist eine rassistische Ideologie erkennbar, was auch das BKA beteuert. Die Crux des Berichtes indes ist: der offenkundige Rassismus wird nicht als Teilstruktur einer rechtsradikalen Gesinnung charakterisiert. Er sei „kein Anhänger einer rechtsextremistischen Ideologie“ gewesen. Begründet wird das schematisch mit einer vermeintlich fehlenden Radikalisierung des Terroristen. So wird die im rechtsradikalen Dunst beliebte Argumentation rezipiert, R. habe in der Vergangenheit einem „dunkelhäutigen Nachbarn“ geholfen. Hiernach sei die rassistische Ideologie keine aus einer Radikalisierung entsprungene, sondern – so will man es verstanden wissen – eine von allen objektiven Bedingungen freigesprochene Zufallskomponente. Unterstrichen wird die Argumentation, dass eine ältere Version des „Manifests“ noch keinen Rassismus erkennen mochte. Erst zu einem späteren sei jener hinzugefügt worden. Würde es sich nicht um ein bundespolitisches Amt handeln, man könnte meinen, es handelte sich um Dilettant*innen, die mit allen Mitteln versuchen, das Offensichtliche zu vertuschen. Es stellt freilich kein Novum dar in der Geschichte der BRD, rechtsradikalen Terrorismus mit Samthandschuhen anzufassen. Der vorläufige Abschlussbericht zeigt dennoch etwas Neues: den Versuch, dem Rechtsradikalismus das rechts abzusprechen.

Die Argumentation, wonach R. Rassist, aber kein „Rechtsextremist“ gewesen sei, gleicht einer Bankrotterklärung. Zu retten wird versucht, diese Begründung mit der fehlenden standardisierten Radikalisierung zu rechtfertigen, dennoch zeigt sich die gesellschaftlich-politische Rechtsverschiebung ein um weiteres Mal. Die Normalisierung einer radikalen Rechten wird durch diese vorläufige Konklusion untermauert, welche in Konsequenz den Rassismus als eigenständiges Phänomen betrachtet wissen möchte. Dabei wird diese Trennung im eigenen Haus noch vehement bestritten. Im „Dossier Migration“ der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) definiert MaureenMaishaAuma den Rassismus als „Widerspruch der Gleichheitsideologie der Aufklärung“. Er ist darüber hinaus inhärent mit „instituierten Ungleichheiten“ und „hierarchisierter Differenzen“. Die Bejahung hierarchischer Strukturen sowie die Betonung vermeintlich naturgegebener (gesellschaftlicher) Ungleichheiten sind die Kerntheoreme der politischen Rechten. Als Antagonismus der politischen Linken, welche die Gleichberechtigung der Menschen propagiert, ob gesellschaftlich, ökonomisch oder politisch, kommt die Radikalisierung der Politik nicht um das Schärfen der Waffe herum. Der Rassismus ist tief verwurzelt mit der politischen Rechten, er kann nicht ohne sie gedacht werden.

Der Versuch, R. des Rechtsradikalismus freizusprechen, ist hierbei das idealistische Spiel einer Deutungshoheit, die der politischen Wissenschaft streng diametral entgegensteht. Es geht hierbei auch nicht um das ernsthafte Anliegen, die untrennbare Verbrüderung des Rassismus mit dem Rechtsradikalismus zu negieren. Die subkutane Implikation dahinter ist die Normalisierung einer Politik, die in Zeiten der Krise des Kapitalismus unausweichlich für die herrschende Klasse scheint. Das vorläufige Urteil wirkt im Zuge des Erstarkens nationalistischer Gefühle, befeuert durch die Corona-Pandemie, unterstützt durch Grenzschließungen und Appell an patriotischen Ehrgeiz, nur konsequent. Die Alternative für Deutschland ist demgemäß der parteipolitische Ausdruck der Normalisierung eines Radikalismus, welcher nicht nur die Ungleichheit der Völker propagiert, sondern auch die Deutungshoheit über Begrifflichkeiten übernehmen möchte. Die faktische Integration des rechtsradikalen „Flügels“, die Konklusion des vorläufigen Abschlussberichtes des BKA und die autoritäre Krisenpolitik bezüglich Covid-19 mögen keinen stringenten Zusammenhang besitzen. Nichtsdestoweniger ist die Marschrichtung mehr als deutlich. Und Terroristen wie R. mögen in der praktischen Durchführung der Tat alleine gewesen sein, doch sie waren gewiss keine Einzelgänger. Der individuelle Anschlag und Terror eines Einzelnen sind das Resultat einer kollektiven Ideologie. Die stetigen Empörungswellen der AfD, nicht mit den Anschlägen wie in Halle und Hanau in Zusammenhang gebracht zu werden, ist hierbei strategisches Kalkül.

Sie sagen in ihren Parlamentsreden nicht, in einer Synagoge oder einer Shisha-Bar einen Terroranschlag zu verüben. Ihre Sprache ist technischer, doch nicht minder menschenverachtend. Die stetige Vermengung der Flüchtlingspolitik mit allen anderen Themen, gleich ob Ökologie, Wirtschaft, Gesundheit oder Verkehr mag ermüdend und repetitiv sein, doch die AfD erfüllt damit einen wesentlichen Zweck: es wird auf eine „Problematik“ verwiesen, die es zu lösen gilt. Und befeuert durch rassistische, menschenverachtende und radikale Teiläußerungen der Parteipolitiker*innen an Stammtischen, in Versammlungen, in Demonstrationen wird der kollektive Menschenhass als Instrument zum Terror des Einzelnen. Es ist hierbei absolut irrelevant, ob R. sich jemals für den Rechtsradikalismus interessierte oder den Werdegang eines norwegischen Terroristen studierte. Denn auch das sind Anzeichen des BKA, dass R. kein „Rechtsextremist“ sein könne. Man muss keinen Terrorismus studieren oder eine Ideologie bis auf die Wurzel verstehen, um sich ihrer zu bemächtigen und entsprechend zu handeln. Die Vulgarisierung der Ideen war schon immer Begleiter jeder politischen Ideologie. Eine rassistische Tat ist qua definitionem eine rechtsradikale. Und es ist unerheblich, wie vielen „dunkelhäutigen Nachbarn“ man hilft. Es gibt kein Karmakonto, welches verschiedene Stufen von Rassismen erlaubt. Der vorläufige Abschlussbericht ist, sollte er in dieser Form bestehen bleiben und keine stringente inhaltliche Änderung vollziehen, was die Beurteilung des Rassismus und des rechtsradikalen Motivs des Terroristen betrifft, ein Armutszeugnis und gleichzeitig ein gefährliches Signal, Hanau zu entpolitisieren.

Dass die Namen der Opfer nie vergessen werden:

Ferhat Unvar
Mercedes Kierpacz
Sedat Gürbüz
Gökhan Gültekin
Hamza Kurtović
Kaloyan Velkov
Vili Viorel Păun
Said Nesar Hashemi
Fatih Saraçoğlu

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Geschrieben von

Elisa Nowak

Freie:e Journalist:in aus Konstanz

Elisa Nowak

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