Entwaffnet das Patriarchat

#Wegmit219a Es gibt zwar ein Recht auf Leben, aber keines, geboren zu werden. Die Paragrafen 218 und 219 kontrollieren das Selbstbestimmungsrecht der Frau* und gehören überwunden.

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Am 26. Januar 2019 demonstrierten in zwölf Bundesländern mehrere Menschen nach einem Aufruf des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung für die Streichung des Paragrafen 219a StGB. Der Paragraf stellt die Bereitstellung von Informationen über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. In die Gesellschaft wieder zentral hineingetragen wurde die Diskussion darüber von der Ärztin Kristina Hänel, die letzten Jahres diesbezüglich verurteilt wurde und eine Geldstrafe von 6.000 EUR entrichten sollte. Sie anerkennt diese Strafe nicht und will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, denn die Norm sei „nicht vereinbar mit dem Grundgesetz“. Der heutige Aktionstag wurde von vielen feministischen und linken Gruppen und Organisationen getragen und fordert nichts weniger als die ersatzlose Streichung des Paragrafen. Darüber hinaus wird vor allem von linken Parteien betont, den Paragrafen 218 StGB, der den Schwangerschaftsabbruch als solchen unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe stellt, ebenfalls zu streichen. Beides gehöre zusammen und hat im 21. Jahrhundert nichts mehr verloren. Die Bundesregierung streitet seit längeren über eine Reform darüber, wobei gerade die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) obwohl keine Freundin der Strafbarkeit aufgrund „Koalitionsvereinbarungen“ wie so oft den notwendigen Mut vermissen lässt. Dabei ist die Debatte über die Straflosigkeit resp. Streichung des Paragrafen eine bis in die Anfänge der Frauenbewegung zu verortente. Keine weniger als der linke Flügel der Sozialdemokratie setzte die Forderung in der jungen Weimarer Republik auf die Agenda.

Das Strafgesetzbuch in der BRD trat als Erstes am 1. Januar 1872 im Deutschen Reich in Kraft und somit auch die Paragrafen 218 und 219. Damals entwickelte sich allmählich eine klassenpolitische Auseinandersetzung, bei der die Rolle der Frau* in der Gesellschaft in marxistischen Kreise eine Kritik erfuhr und bisweilen als doppelt versklavte Person beschrieben wurde. Das Patriarchat war eng verknüpft mit der herrschenden Klasse, somit wurde de jure eine Besitzergreifung des Körpers der Frau* angeordnet. Das absolute Selbstbestimmungsrecht wurde in Folge ihrer Stellung als Frau* zusätzlich ihrer Klassenstellung doppelt eingeschränkt. Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts wurde von der sozialistischen Frauenbewegung das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frauen* eingefordert, so von Alma Wartenberg und Helene Stöcker. Letztere gründete einen Verein, der sich für Aufklärung, die Bereitstellung von Verhütungsmitteln und eben jene Streichung einsetzte. Im damaligen Kaiserreich herrschte das naturalistische Bild der Frau*, die für die Erziehung und Mutterschaft Verantwortung zeigen sollte. Im Zuge des Ersten Weltkrieges 1914 wurden ebenso männliche Soldaten benötigt. Die Frau*, obgleich stets ein unterdrücktes Wesen der kapitalistisch-patriarchalen Gesellschaft, war doch essentiell für die Existenz des Systems, daher war eine Kontrolle darüber unausweichlich für die herrschende Klasse.

Eine vom damaligen Bund Helen Stöckers eingereichte Petition für die Streichung fand im Männerparlament des Deutschen Reiches hiernach keinen Anklang. Erst 1920 wurde von 81 Abgeordneten der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD) erneut ein Antrag über die Aufhebung der Paragrafen eingereicht. Somit war eine Debatte ausgebrochen, doch die Dominanz des nationalistischen, monarchistischen und konservativen Parlaments erwürgte die Forderung der Befreiung der Frau* rasch. Auch Anträge von der SPD 1920 für eine Reform, 1922 der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) für die ersatzlose Streichung und erneut 1926 von der KPD fand keine Mehrheit, geschweige denn Verständnis der herrschenden Klasse. Als 1933 die Faschist*innen die Regierung übernahmen, erlitt die sozialistische Frauenbewegung einen empfindlichen Schlag, da der politische Maskulinismus nun besonders gefördert und gefordert wurde. Die Rolle der Frau* in Gesellschaft und Familie unterlag der permanenten Kontrolle der Männlichkeit. „Deutsche“ Frauen* unterlagen der unterwürfigen Pflicht zu gebären, derweil beispielsweise jüdischen Frauen* die Abtreibung erlaubt war. Diese groteske Entwicklung legt den unüberwindbaren Zusammenhang von Recht der Frau* auf Selbstbestimmung und kapitalistischer und patriarchaler Gesellschaftsformen dar.

In der BRD erfuhr das Gesetz eine subtile Reform, was sich unter anderem 1974 in einer „Fristenregelung“ niederschlug, de facto das Recht der Frau* jedoch dem der Männer unterordnete. Bis heute ist diese Ungerechtigkeit Realität und wird von christlichen Radikalen, Rechten und weiteren frauenverachtenden Gruppierungen, Politiker*innen und Parteien befeuert. Das Leben der Frau* erfährt dadurch eine ideologische Selektion, bei der das ungeborene Leben schwerer wiegt als ihres. Die Hysterie dahingehend ist statistisch gesehen alles andere als verständlich, denn innerhalb der letzten 20 Jahre sank die Anzahl von Schwangerschaftsabbrüchen in der BRD um 30% von 130.890 (1997) auf 101.209 (2017). Eine Streichung der Paragrafen 218 und 219 stellt einen Bruch mit der maskulinistischen Kontrollfunktion über den weiblichen* Körper dar und muss in der Debatte das Lebensrecht als solches überarbeiten. Keine „Fristenregelung“ darf zur Folge haben, die psychische, körperliche und selbstbestimmte Rolle der Frauen* irgendwie einzuschränken. Nicht nur die Informationsübermittlung von Möglichkeiten einer Schwangerschaft sind ein elementares Menschenrecht. Auch die unantastbare und singuläre Entscheidung über den eigenen Körper ist ungeachtet der Sexualität und des Geschlechts ein Menschenrecht. Dies beinhaltet in dieser Funktion auch die Rolle eines hypothetischen oder potentiellen biologischen Vaters. Die letztliche Entscheidungsgewalt darüber, ob eine Schwangerschaft bejaht oder verneint wird, obliegt der Frau*.

Der Kampf gegen die Paragrafen 218 und 219 ist so alt und notwendig wie der Kampf der Befreiung der Frau* als solches. In der kapitalistischen Gesellschaft- und Wirtschaftsform kann sie jedoch über Reformen nicht hinausgehen, denn eine Befreiung der Frau* ist nicht nur ihre sexuelle, sondern auch ihre produktive. Die dadurch bedingte doppelte Ausbeutung und Auslastung der Frauen* findet keine Erwähnung und muss ebenso dicht verknüpft an den absoluten Befreiungskampf sein. Die sexuelle Lust muss von der Kindeszeugung abgekoppelt werden, die freie Auslebung der Lust darf nicht einen direkten Bruch der Zukunftsplanung bewirken, wenn ein Kind nicht gewollt ist. Ja, Kinder dürfen nicht gewollt werden, Kinder werden nicht gewollt. Und entgegen dem Irrwitz der Abtreibungsgegner*innen, eine Öffnung der Schwangerschaft würde ein neuer „Markt“ ermöglicht, ist es wichtig zu erwähnen, dass eine Abtreibung keine Entscheidung ist, die man binnen weniger Sekunden trifft. Sie ist zentral in der Entscheidungsfindung und basierend auf Erfahrungen alles andere als eine Wohltat, psychische Folgen können nicht ausgeschlossen werden. Doch diese Wirkungen und Entwicklungen einer Abtreibung sind nicht ausgelegt, um einen moralischen Maßstab zu setzen. Erst die Straflosigkeit und radikale Liberalisierung der Schwangerschaft ermöglicht eine freie und zwanglose Debatte und Entscheidungsfindung über den eigenen Körper. Doch wie erwähnt, bleibt die Kritik im Leeren, wenn das Patriarchat nicht angegriffen wird. Und eines muss definitiv bewusst sein: es gibt zwar ein Recht zu Leben, doch keines, geboren zu werden.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Elisa Nowak

Freie:e Journalist:in aus Konstanz

Elisa Nowak

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