Kritik der bürgerlichen Familie

Debatte Wer unsere Eltern und Geschwister sind entscheiden nicht wir, sondern wird uns aufgezwungen. Doch es gibt keine Pflicht die Blutsverwandtschaft aufrechtzuerhalten.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Während den christlichen Weihnachtsfeiertagen versammeln sich Angehörige der Familie und ähnlich werden die Tage auch propagiert – ein Fest der Familie. Dass diese Zusammenkunft nicht immer auf freiwilliger Basis geschieht, sondern dem Tag an sich geschuldet ist, wird gar nicht mehr geleugnet. Das hat zur Folge, dass eine Realität inszeniert wird, die auch bei relativ intakten Familien ein Bild nachzeichnet, das jeden Widerspruch inner- und außerhalb außen vor lässt. Sollte es dennoch zu Komplikationen führen wird das mit Verweis auf die Tage schnell erstickt, um die „Stimmung“ aufrechtzuerhalten. Diese christlichen Tage sind der höchste Ausdruck der bürgerlichen Familie, die sich in teils juridischen, teils moralischen Ausprägungen definieren, wonach die Einheit der Familie – mehr, deren Angehörigen – eine nicht zu leugnende Entität ist, der man nicht entrinnen kann. Blut sei dicker als Wasser, so die unverschämte Metapher, die in sich geschlossen bereits vorgibt, wie sich diese Bindung genau ausbuchstabiert: durch den biologischen Faktor ungefragt eine Blutsverwandtschaft eingegangen zu sein. Wer die Eltern und/oder die Geschwister sind, steht völlig außerhalb der Kontrolle des Einzelnen. Es werden dem Einzelnen vollendete Tatsache oktroyiert, deren Bild bis heute tief in der bürgerlichen Gesellschaft verankert ist und dabei die Möglichkeit ächt, sich davon loszusagen.

Treffen sich Familien nur an diesem einen christlichen Feiertag, so die restlichen Tage des Jahres nicht, wird das mit Verweis auf die Blutsverwandtschaft gerechtfertigt, was dann zu einer Pflichtveranstaltung führt und nicht zu einer völlig freien Entscheidung. Das propagierte Bild der Familie, was in diesen Stunden und Tagen ihren Höhepunkt erreicht, wird dabei als Kontrast zu allen anderen Bindungen beschrieben, was letztlich zu einem hierarchischen Gefälle führt. Sagt man sich dennoch von der Blutsverwandtschaft los wird eine Problematik konstatiert, die nicht an dem bürgerlichen Konstrukt der Familie selbst gesucht wird, sondern in der Ausführung, die hier negativ gewertet wird. Wenn sich Kinder von den Eltern lossagen findet das in der Gesellschaft weitaus weniger Verständnis, als wenn sich Freund*innen untereinander lossagen. Dass dem so ist, liegt dem verankerten Bild zugrunde, die Blutsverwandtschaft schlicht nicht verlassen zu dürfen; und wenn doch, wird es strukturell sanktioniert, sowohl gesellschaftlich als auch bürgerlich-rechtlich. Denn das bürgerliche Gesetz kennt keine Auflösung der Blutsverwandtschaft: so sind Kinder beispielsweise in einer finanziellen Pflicht für die Pflege der alten Eltern aufzukommen, sollten jene selbst nicht mehr in der Lage sein. Wie das Verhältnis zueinander ist, spielt hier keinerlei Rolle.

Dieses Sanktionierung findet sich auch in den aktuellen Corona-Verordnungen der Länder und des Bundes wieder. So wird – besonders über die christlichen Feiertage – der Blutsverwandtschaft ein höheres Gewicht beigemessen als Menschen, denen man sich aus eigenen Stücken hingezogen fühlt und in einer Beziehung befindet. Die nichtfamiliäre Partner*innenschaft spielt hierbei eine Ausnahme, was in der Logik der bürgerlichen Gesellschaft seine Erklärung findet, diese Partner*innenschaft als Prolog einer familiären Gründung zu verstehen. Doch alles abseits davon findet keine Würdigung und ignoriert dabei die soziale Schwere, die sich besonders bei freigewählten Beziehungsformen wiederfinden, die sich nicht der Doktrin der Blutsverwandtschaft unterwerfen. Das bedeutet dabei nicht, dass eine Blutsverwandtschaft per se eine negative Erscheinung von Beziehungen ist; sie ist aber, selbst wenn sie problemlos und konfliktfrei verläuft, eine anders gelagerte, da erzwungen vorgegebene. Das Familienbild kann dabei nicht anders sein als reaktionär, gleich, wie progressiv und aufgeklärt sich eine Gesellschaft verstehen mag, wenn die konsanguine privilegiert wird.

Dieses Privileg – ob positiv oder negativ konnotiert – findet sich in vielen Bereichen wieder. So wird der Koitus zwischen blutsverwandten Geschwistern sanktioniert und geächtet, wobei die Argumentation, daraus könnte ein behindertes Kind entstehen, nur schwach überzeugend ist, da selbst die Informationslage ambivalent ist und der Koitus einzig zur Fortpflanzung reduziert wird. Dahinter verbirgt sich mehr eine zutiefst moralische und bürgerlich verankerte Ablehnung bezogen auf die Blutsverwandtschaft. Daran geknüpft ist das Verbot der Zivilehe zwischen Menschen innerhalb einer Blutsverwandtschaft. Davon ab wird besonders bei der Adoption die Unterscheidung deutlich, wonach das adoptierte Kind stets im Konflikt mit der Blutsverwandtschaft steht, also die bürgerliche Gesellschaft dem Kind das Recht zugesteht, in Erfahrung zu bringen, von welchen Menschen es gezeugt wurde; diese Errungenschaft unterstreicht im aktuellen Verständnis jedoch die Diskrepanz, wonach dann das bürgerliche Bild der Familie wieder konsanguin interpretiert wird, also das Mutter- oder das Vaterbild gerade bei der Adoption von einer vermeintlich „richtigen“ und einer „adoptiven“ geteilt wird.

Anstatt die Blutsverwandtschaft weiter zu hofieren, gilt es alternative und gleichberechtigte Beziehungsformen – wie die Freund*innenschaft, die kollektive Kinderziehungu.dgl.m. – gleichzusetzen, was nur mit einer Kritik der bürgerlichen Familie beginnen kann, die ihre Berechtigung gerade dann findet, wenn die Mär der reinen Familie verbreitet wird, wie sie an diesen christlichen Tagen landauf, landab erzählt wird. Geboren worden zu sein ist nicht an die Pflicht gebunden, die Blutsverwandtschaft bis zum Tod zu pflegen, sondern, sollte die Notwendigkeit bestehen, diese Beziehung aufzukünden. Um diesen Schritt erträglicher zu machen, gilt es eine radikale Sensibilisierung zu schaffen, die das bürgerliche Familienbild von seiner Rolle befreit, eine gesellschaftliche Normalität zu bedienen. Will man an dem Begriff festhalten, so ist Familie nicht in ihren konsanguinen Grenzen festgesetzt, sondern an allen Orten zu finden, an dem Menschen beisammen sind, die in einer wie auch immer definierten Beziehung stehen. Die Blutsverwandtschaft muss davon eine von vielen sein, einzigartig alleine in dem Sinn, dass sie einem aufgezwungen wird.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Elisa Nowak

Freie:e Journalist:in aus Konstanz

Elisa Nowak

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden