Politischer Filz oder Recht?

Schöneberger Gasometer Mit der Innenbebauung des Schöneberger Gasometer wird ein wertvolles Baudenkmal zerstört. Dagegen will der BUND klagen.

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Schon seit Jahren gibt es Streit um die Innenbebauung des Schöneberger Gasometer. Gegen Proteste von Anwohner*innen und denkmalrechtliche Stellungnahmen ist es dem politisch bestens vernetzten Vorhabenträger Reinhard Müller (SPD) anscheinend gelungen, maßgebliche Politiker*innen auf seine Seite zu ziehen. So droht aus dem stadtbildprägenden filigranen Stahlgerüst ein schwarzer Klotz zu werden, und aus dem Gasometer ein „Wahrzeichen des Kapitals“.

2010 war ein Kompromiss ausgehandelt worden. Damals hatte das Landesdenkmalamt einer Innenbebauung „unter Zurückstellung erheblicher denkmalpflegerischer Bedenken“ zugestimmt, wenn die drei oberen Ringe und damit zwei Abschnitte des Gasometer-Gerüsts, frei blieben. Nachdem ein neuer Entwurf vorgelegt wurde, der eine Bebauung bis zum vorletzten Ring, und darauf noch ein Staffelgeschoss vorsah, was einer nahezu vollständigen Innenbebauung gleich käme, nahm der Landesdenkmalrat – ein vom Senat berufenes Beratungsgremium – dies im März 2020 „mit Befremden zur Kenntnis“. Er fürchtete, „dass das filigrane Gerüst des Gasometers bei der projektierten Bebauung nicht mehr angemessen wahrzunehmen sein wird“.

Alle Bedenken wurden weggewogen

Der damalige Baustadtrat und heutige Bezirksbürgermeister Jörn Oltmann (Grüne) hatte im November 2020 die Höherbebauung des Gasomter damit begründet, dass der Eigentümer bereits einen Mietvertrag über ein Bürogebäude im Inneren des Gasometer abgeschlossen habe. Darin sei dem Mieter – einem bedeutenden Unternehmen der Mobilitätsbranche – ausreichend Platz für 2.000 Arbeitsplätze zugesichert worden. Damals wurde über Tesla spekuliert, mittlerweile ist klar, dass die Digitalschiene der Deutschen Bahn ins Gasometer-Hochhaus einziehen soll. Weil also der private Vorhabenträger Reinhard Müller ein Gebäude vermietet hatte, das weder gebaut noch genehmigt war, sah sich der zuständige Stadtrat in der Pflicht, ihm dies nun auch baurechtlich zu ermöglichen. Es stellte sich die Frage: „Wer entscheidet im Bezirk?“.

Im folgenden Beteiligungsprozess wurden die Bedenken der Öffentlichkeit und ebenso Bedenken der „Träger öffentlicher Belange“ missachtet. Einen Tag vor der Präsentation der Abwägungsergebnisse im bezirklichen Stadtentwicklungsausschuss kam der Senat von Berlin am 8. Juni 2021 im Rathaus Schöneberg zusammen. Anschließend besuchte der damals Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) mit einigen Senatsmitgliedern das Gasometer-Gelände des Projektentwicklers und SPD-Mitglieds Reinhard Müller. Nähe und Einigkeit zwischen Vorhabenträger und Politik waren unübersehbar.

Das EUREF-Gelände ist ein vom Land Berlin geförderter „Zukunftsort“, der auf Hightech und Digitalisierung setzt. Was hier als Nachhaltigkeit verkauft wird, sollte jedoch kritisch hinterfragt werden. Das gesamte Vorhaben dient eher dem Profit – sowohl des Vorhabenträgers Reinhard Müller, als auch der dort angesiedelten Unternehmen – als dass dort glaubhaft Energie- und Ressourcenschutz betrieben würden. Hinzu kommt, dass es die Gentrifizierung in der Nachbarschaft vorantreibt.

Der Bebauungsplan: "bauplanungsrechtlich unzulässig"

Bei einem Pressegespräch am 20. Juni 2022 präsentierte der BUND seinen Widerspruch gegen die Baugenehmigung vom 5. November 2021. Rechtsanwalt Thorsten Deppner führte aus, warum das Vorhaben „bauplanungsrechtlich unzulässig“ sei, weil ihm „die materielle Planreife“ fehle. Der Entwurf des Bebauungsplans (B-Plan) leide unter „erheblichen Abwägungsfehlern“, die „zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führen würden, wenn er in der der Genehmigung zugrundeliegenden Entwurfsfassung beschlossen werden würde“. Insbesondere sei die Bewertung einer Fachbehörde, des Landesdenkmalamtes, in der Abwägung nicht berücksichtigt worden. Im Gegenteil würde „in gänzlicher Verkennung denkmalschutzfachlicher Bewertungen sogar behauptet, dass die innere Bebauung den Grundgedanken der Gasometer-Konstruktion ‚unterstreiche‘.“

Die Unwirksamkeit des B-Plans hätte zur Folge, dass der alte Baunutzungsplan gelte, der eine Bebauung für das gesamte EUREF-Gelände von nur sechs Meter Höhe vorsieht. Die bereits gebauten Gebäude hätten allerdings Bestandsschutz.

Mit Schreiben vom 13. Oktober 2021 hatte das Landesdenkmalamt auf die Bitte des Bezirksamts um Zustimmung zur Innenbebauung des Gasometers sein Einvernehmen ausdrücklich verweigert und dies umfangreich begründet. Offensichtlich wurde daraufhin politischer Druck ausgeübt. Am 28. Oktober zog das Landesdenkmalamt seine Stellungnahme vom 13. Oktober zurück, da "weitere, abweichende rechtliche Einschätzungen insbesondere auch aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen“ übermittelt worden seien.

In seinem Schreiben zieht Landeskonservator Christoph Rauhut ein Resumee, das Anlass zu großer Sorge um den Zustand politischer Entscheidungsfindungen gibt: „Gleichwohl bleibt zu konstatieren, dass eine Genehmigung des Bauvorhabens in keinem Fall als eine sorgsame Abwägung zwischen denkmalfachlichen und weiteren öffentlichen und privaten Belangen gewertet werden kann, weder im Rahmen der im Denkmalschutzgesetz vorgesehenen Abwägung noch im Rahmen der dem aktuellen Bebauungsplanentwurf zugrundeliegenden Abwägung. Das durch den Gasometer mitgeprägte Stadtbild Berlins wird durch das private Bauvorhaben massiv gestört werden. Ich bedaure es zutiefst, eine solche eklatante Fehlentscheidung nicht mehr aufhalten zu können."

Denkmalschutz und Öffentlichkeit: "wurden ausgehebelt"

Die Baugenehmigung war mit einem Trick zustande gekommen. Statt einen Bebauungsplan (B-Plan) zu verabschieden, hatte die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof-Schöneberg nur einen sogenannten Planreifebeschluss gefasst, der als Grundlage für die Baugenehmigung zunächst ausreichte. Eine Klage ist jedoch nur gegen einen B-Plan möglich. So wurden Tatsachen geschaffen, bevor ein rechtliches Vorgehen gegen die Bebauung möglich war.

Der Denkmalschutz wurde damit „politisch ausgehebelt“ und die Öffentlichkeit getäuscht, betonte die ehemalige grüne Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Ziemer, Vorstandsvorsitzende des Vereins Denk mal an Berlin! Der Verein kann selbst nicht gegen die drohende Zerstörung des Denkmals klagen. Als Umweltverband hat jedoch der BUND ein gesetzliches Verbandsklagerecht. Denkmalschutz und Naturschutz sind eng miteinander verbunden, darum gehört zu den Vereinszwecken laut Satzung des BUND auch „die Förderung der Kulturlandschaft, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege“.

Wenn der Senat dem Widerspruch des BUND gegen die Baugenehmigung nicht stattgibt, wird der Verband gegen den B-Plan klagen, versicherte der Berliner Landesgeschäftsführer des BUND, Tilmann Heuser. Elisabeth Ziemer machte die Dimension der Entscheidung deutlich: „Was setzt sich durch, politischer Filz oder das Recht?“. Auf ihrer heutigen Sitzung am 22. Juni 2022, soll die BVV den B-Plan beschließen.

Transparenzhinweis: Im Stadtentwicklungsausschuss Tempelhof-Schöneberg habe ich in der letzten Legislatur als parteilose Bürgerdeputierte (sachkundige Bürgerin) mit der Fraktion Die Linke zusammengearbeitet.

Als Anwohnerin habe ich auch eine Stellungnahme im Bürgerbeteiligungsverfahren abgegeben und hier in meinem Blog veröffentlicht.

Meine Beiträge zum Schöneberger Gasometer und zum umstrittenen EUREF des Vorhabenträgers Reinhard Müller (SPD) sammle ich HIER.

Der oben stehende Beitrag enthält einige Eigenzitate, die ich nicht extra kenntlich gemacht, jedoch auf die Quellen verlinkt habe.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

elisvoss

Freiberufliche Autorin, Journalistin, Vortragende und Beraterin zu Solidarischem Wirtschaften und Selbstorganisation in Wirtschaft und Gesellschaft.

elisvoss

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