1918 plus Mut

Enteignung Ein Volksbegehren in Berlin will Wohnungen vergesellschaften. Möglich wird das durch einen Artikel im Grundgesetz, der auf die Novemberrevolution zurückgeht
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 24/2019

Im Sitzungssaal des Berliner Abgeordnetenhauses sind die Redner-Tribünen mit rotem Tuch ausgeschlagen. An den Wänden: Kränze aus dunkelgrünem Tannenlaub mit roten Schleifen und goldenen Borten. Es ist zehn Uhr morgens, der Saal ist bis auf den letzten Platz besetzt, unten die Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands, oben Fotografen. So steht es in den stenographischen Berichten zum Reichsrätekongress 1918.

Ans Rednerpult tritt der Volksbeauftragte Wilhelm Dittmann. „Was läge für uns als Sozialisten sonst wohl näher, als die ganze politische Macht, die in unsere Hände gelegt ist, sofort einzusetzen, um der politischen Revolution die soziale Umgestaltung des Wirtschaftslebens in unserm Sinne unmittelbar folgen zu lassen?“, fragt de