Der Staat im Uterus

Selbstbestimmung Wieder einmal steht das Recht auf Abtreibung zur Debatte. Allerdings kann kein Gesetz der Welt Frauen dazu zwingen, ein Kind zur Welt zu bringen
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 07/2019

Sie ist wieder da, die Debatte über Abtreibung. Fast 25 Jahre ist es in Deutschland her, dass der Strafrechtsparagraf 218 das letzte Mal geändert wurde. Nun wird er wieder infrage gestellt – allerdings von rechts. Radikale Abtreibungsgegner nutzten den Paragrafen 219a, der die ärztliche Information über Abtreibung unter Strafe stellt, als Einfallstor, um die Debatte zu entfachen: Massenhaft zeigten sie Ärztinnen an, die über Schwangerschaftsabbrüche informierten. Die Regierungskoalition bemühte sich zwar, Rechtssicherheit zu schaffen, doch inzwischen sind die Angreifer bis ins Zentrum des öffentlichen Diskurses vorgedrungen: zu Anne Will, wo Anfang Februar unter anderem der Abtreibungskritiker und CDU-Abgeordnete Philipp Amthor diskutierte