Endlich geht es um Abtreibung

Paragraf 219a Bei der Debatte um Paragraf 219a geht es weniger um Werbung als um das Recht der Frau auf körperliche Selbstbestimmung
Darf eine Frau selbstbestimmt jede Entscheidung über ihren Körper und den Fötus treffen, gilt allein das, was sie will? – Um diese Frage geht es
Darf eine Frau selbstbestimmt jede Entscheidung über ihren Körper und den Fötus treffen, gilt allein das, was sie will? – Um diese Frage geht es

Foto: imago/snapshot

Es ist etwas Seltsames passiert: die führende Antifeministin der AfD, Beatrix von Storch, griff am Donnerstag im Bundestag die Worte einer Juso-Medizinstudentin auf – weil sie deren ethische Überzeugung teilte. Dabei ging es um die Frage, ob eine Frau das Recht haben sollte, jederzeit abzutreiben – also auch bis in den neunten Monat hinein. Die ersatzlose Streichung des Paragrafen 218 würde dies erlauben, und genau diese Streichung wird von Feministinnen seit vielen Jahren gefordert. Nun auch von den Jusos. In der Debatte auf dem Juso-Kongress meldeten sich jedoch auch Frauen zu Wort, die Bedenken hatten: was, wenn eine Spätabtreibung schief geht – und der Fötus, nun als Baby, auf dem OP-Tisch liegt und gerettet werden muss? Oder sollte dieses Baby dann getötet werden? „Das ist nicht das Menschenbild unserer Zivilisation“, sagte von Storch daraufhin im Bundestag.

Man muss beiden dankbar sein, den Feministinnen der Jusos und Beatrix von Storch, denn sie haben den eigentlichen Konflikt auf den Tisch gelegt, der seit der Anklage gegen die Ärztin Kristina Hänel schwelt. Es geht eben nicht um Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, es geht nicht um die Unterscheidung zwischen Werbung und Information, wie der Kompromissvorschlag der Ministerinnen zum Paragrafen 219a suggeriert. Darin heißt es, es solle rechtlich ausformuliert werden, „dass und wie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen“. Annegret Kramp-Karrenbauer möchte diese Information am liebsten über die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung laufen lassen. Werbung hingegen solle weiterhin verboten sein.

"Aber tu es nicht"

Dass mit diesem Kompromiss niemand so recht zufrieden ist, liegt daran, dass er eine Scheinauseinandersetzung klären will, mit dem Scheinargument, dass zwischen Werbung und Information unterschieden werden müsse. Dabei haben Abtreibungsgegner die Anzeigen von Ärztinnen wegen 219a nur gewählt, weil es das einfachste Einfallstor war, um Abtreibung zu erschweren und die Debatte darüber neu entflammen zu lassen. Mit Erfolg. Die Konservativen in der Union haben unterdessen schon mehrfach deutlich gemacht, dass sie eben nicht nur gegen das Verbot von Werbung sind, sondern auch gegen das Verbot der Information von Ärztinnen darüber, dass sie Abtreibung durchführen. Sie begründen diese Ablehnung mit dem Beratungsmodell, das vor fast 25 Jahren im Bundestag als Kompromiss gefunden wurde: Jede Information über Abtreibung soll nur durch eine Beratung an Frauen gelangen, und diese Beratung soll nicht neutral sein, sondern ihre Aufgabe ist es laut Gesetz, „insbesondere über solche Hilfen“ zu unterrichten, „die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern“. Jede Information darüber, wie und wo eine Abtreibung durchgeführt werden kann, soll an Frauen nur mit dem Begleitsatz gelangen: „aber tu es nicht.“ Denn jeder Abbruch einer Schwangerschaft ist verboten.

Es ist dieses Verbot, das die Jusos abschaffen wollen: Sie argumentieren mit dem Recht von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung. Ohne wenn und aber, wie eine Rednerin auf dem Juso-Kongress betonte. Ihre Argumentation beruht auf der Ablehnung staatlicher Einmischung in Fragen der Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Sie bedeutet andersherum nicht, dass die Jusos dafür sind, dass Frauen eine Spätabtreibung durchführen lassen. Es geht vielmehr darum, dass die Entscheidung der Frauen frei und selbstbestimmt sein sollte: Wenn eine Frau tatsächlich im siebten, achten oder neunten Monat abtreiben will, dann hat sie dafür vermutlich gute Gründe, es steht dem Staat nicht zu, das für sie zu entscheiden, so der Tenor.

Diese Klarstellung lieferte auch die stellvertretende Juso-Vorsitzende Katharina Andres im Deutschlandfunk. Sie persönlich favorisiere eine Regelung, die Abtreibung bis zur 22. Schwangerschaftswoche legalisiere – bis zu diesem Zeitpunkt sei der Fötus außerhalb des Mutterleibs noch nicht lebensfähig. Das heiße im Umkehrschluss „aber nicht, dass diese Frist immer ganz ausgeschöpft werden muss. Es geht darum, Frauen freizustellen, selbstbestimmt diese Entscheidung zu treffen. Über ihren Körper und auch über den Fötus.“

Darum geht es. Nicht um Werbung und Information, sondern um genau diese Frage: Darf eine Frau selbstbestimmt jede Entscheidung über ihren Körper und den Fötus treffen, gilt allein das, was sie will – oder hat der Fötus selbst im Mutterleib ab einem bestimmten Zeitpunkt staatlich garantierte Rechte?

Der Staat greift in den weiblichen Körper ein

Raus aus unseren Bäuchen, die gehören uns, so lautet der Slogan von Feministinnen: der Staat darf nicht über den Fötus verfügen, so lange er sich noch im Mutterleib befindet. Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 anders geurteilt: "Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen“, so die Richter, „Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu." Der Staat greift damit auch in den Mutterleib und in den weiblichen Körper ein, das ist bestehende Rechtslage.

Die AfD will Frauen jedes Recht auf ihren Körper nehmen, sobald sie schwanger sind: für Beatrix von Storch zählt alleine das potenzielle Leben des Embryo, dann des Fötus, die Frau hat sich und ihr Leben diesem zu unterwerfen. Für die Feministin auf dem Podium der Jusos zählt allein das Leben der Frau, „diese Ungeborenen haben keine Rechte“, sagt sie, folglich gilt die Selbstbestimmung der Frau bis zur letzten Sekunde der Schwangerschaft – ein Mensch ist erst außerhalb des Mutterleibs ein Mensch und hat erst dann Rechte.

Von Storch und die Juso-Rednerin haben gezeigt, dass die Debatte um die Unterscheidung zwischen Werbung und Information in großen Teilen ein Reden um den heißen Brei herum war. Es geht um die Frage, ob Frauen das Recht darauf haben, abzutreiben – mit allem, was dazu gehört, und dazu gehört natürlich die freie Information über alle Kanäle. Wer argumentiert, es ginge nicht um Werbung, eine Frau ließe sich niemals durch Information zur Abtreibung verführen, die führt die Debatte nicht ehrlich. Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen Werbung und Information: Werbung soll Begehren schaffen und die Vorstellung, dass Frauen ohne Not eine Abtreibung als begehrenswert oder irgendwie cool empfinden könnten, wenn Werbung sie dazu verführt, ist ekelhaft und entmündigend. Aber natürlich geht es in der Debatte durchaus um eine Normalisierung von Abtreibung, die mit der freien Information einher geht, um eine Enttabuisierung von Abtreibung, um die breite gesellschaftliche Anerkennung des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung und die Abschaffung der Scham. Konservative wissen das, und ganz genau deshalb wollen sie auch die Information über Abtreibung nicht legalisieren.

Wie weit darf der Staat in unsere Körper eingreifen, und ab wann ist ein Mensch ein Mensch – und wer bestimmt, was für ein Mensch es dann ist, er, sie, oder divers? Es sind grundlegende ethische Fragen, die derzeit neu diskutiert werden. Erst gestern hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, nach dem der Staat nicht mehr das Recht hat, Intersexuelle in das männliche oder weibliche Geschlecht zu zwingen. Die Einführung eines dritten Geschlechts „inter/divers“ hätte die Union nie zugelassen, wenn das Bundesverfassungsgericht dies nicht verlangt hätte. Vielleicht muss Karlsruhe auch neu über die ethische Trennlinie zwischen dem körperlichen Selbstbestimmungsrecht von Frauen und dem von Föten entscheiden. Kristina Hänel jedenfalls ist bereit, den juristischen Weg bis dorthin zu gehen – vielleicht ist es ein besserer Weg als der Scheinkompromiss dieser zwischen zwei gesellschaftlichen Lagern zerrissenen Koalition.

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