Sei kein Mann! Sei ein Weiteres!

Intersexualität Das Innenministerium schlägt für das dritte Geschlecht einen neuen Begriff vor – und hinkt mit diesem der Alltagsrealität intergeschlechtlicher Menschen weit hinterher
Ausgabe 28/2018
„Weiteres“ – dieses rechtliche Geschlecht schlägt nun das Heimatministerium vor
„Weiteres“ – dieses rechtliche Geschlecht schlägt nun das Heimatministerium vor

Foto: Hildegard Titus/AFP/Getty Images

Oh, das wird so romantisch! „Was wird es denn?“, fragen Freundinnen neugierig, und die werdende Mutter streicht sich zärtlich über ihren Bauch und sagt, mit einem stolzen Lächeln: „Es wird ein... Weiteres!“ Ein Weiteres! Was geht in den Köpfen des Innen-, pardon, Heimatministeriums vor, dass sie die dritte Geschlechtsoption so nennen wollen?

Weiteres ist keine Geschlechtsidentität. Der Eintrag eines „positiven Geschlechtseintrags“ für Personen jenseits von männlich und weiblich muss rechtlich möglich gemacht werden. So verlangte es das Bundesverfassungsgericht im November letzten Jahres. Konkreter: es muss eine dritte Option her, die jene Personen nicht diskriminiert, die sich weder als Mann noch aus Frau verorten. Das können Intergeschlechtliche sein, also Menschen, die sich schon bei der Geburt von Ärzten nicht einem der zwei gängigen Geschlechter zuordnen lassen. Weil ihre Klitoris in den Augen der Ärzte zu groß ist, oder sie zwar keinen Penis haben, aber auch keine Vagina, oder weil sie eine Vagina haben und einen Penis. Diese Menschen werden seit Jahrzehnten nicht nur damit gequält, einem der zwei Geschlechter zugeschrieben zu werden – mittels eines Kreuzchens im bürokratischen Personenstandsregister – sondern auch damit, per Zwangs-OP körperlich in eines der zwei Geschlechter buchstäblich hineingeschnitten zu werden. Mit jahrelangen Schmerzen als Folge.

„Weiteres“, dieses rechtliche Geschlecht schlägt nun das horstgeführte Heimatministerium für diese Menschen vor. Das ist Bullshit, sagen Intersex- und Transsexuellenverbände, sagt der Deutsche Juristinnenbund, sagt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte.

Gefordert hatten sie unter anderem „Inter/divers“. Doch die Kritik hängt sich bei weitem nicht nur am dem Begriff auf. So wird im Gesetzesentwurf der Kreis jener Personen, die stolz „weiteres“ ankreuzen dürfen, auf intergeschlechtliche Menschen mit „körperlicher Diagnose“ beschränkt. Eine Ärztin muss also ein Gutachten erstellen, das beweist, dass es sich nicht um weibliche oder männliche Menschen handelt. Warum? Warum müssen Intergeschlechtliche durch eine Prozedur, die ihr Geschlecht feststellen soll, Menschen mit Penis aber nicht – zumindest dann nicht, wenn sie sich als Männer wahrnehmen? Wieso reicht eine Selbsterklärung nicht aus, wie sie der Deutsche Ethikrat seit 2012 fordert und wie sie in Malta, Dänemark, Irland oder auch Argentinien längst praktiziert wird?

Weiterhin kein Verbot von Zwangsoperationen

Für Unverständnis sorgt ebenso, dass die Bezeichnung eines intergeschlechtlichen Menschen als „weiteres“ verpflichtend ist: sie müssen als solche angegeben werden und dürfen nicht einfach „weiblich“ oder „männlich“ ankreuzen, wenn die ärztliche Diagnose sie als „weiteres“ festgeschrieben hat. Der Deutsche Juristinnenbund fürchtet damit verbundene Zwangsoutings intergeschlechtlicher Menschen und fragt zudem, wie eine Änderung des Geschelchtseintrags möglich ist. Vermutlich werden Intergeschlechtliche, die als Frau oder Mann eingetragen werden wollen, dann ebenso auf das Transsexuellengesetz aus den 1980er Jahren zurück geworfen wie eingetragene Frauen, die ihr rechtliches Geschlecht in „männlich“ ändern wollen. Mit den damit verbundenen medizinischen Gutachten.

Betroffene hatten sich zudem erhofft, dass ihre zentrale Forderung nach einem Verbot von Zwangsoperationen an intergeschlechtlichen Babys und Kindern endlich umgesetzt wird. Davon ist im Gesetzesentwurf jedoch keine Rede.

Die Forderung von Intersexuellen wie Vanja, der/die es bis vor das Bundesverfassungsgericht schaffte, ist wirklich ganz einfach: Lasst uns unser Geschlecht, mit dem wir auf die Welt gekommen sind! Transsexuelle fügen hinzu: lasst uns unsere Geschlechtsidentität, mit der wir auf die Welt gekommen sind! Und nagelt uns nicht auf das fest, was ihr in unsere Körper hineininterpretiert. Eine einfache Forderung, doch kompliziert wird ihre Umsetzung durch ein Recht, das nur Männer und Frauen kennt. Hört auf, nur Männer und Frauen zu kennen, sagt das Verfassungsgericht. Der Gesetzesentwurf des Heimatministeriums ist keine angemessene Reaktion darauf. Angemessen wäre, das Recht umfassend zu reformieren, und zwar geschlechtsneutral – denn wieso spielt das Geschlecht für das Recht überhaupt eine Rolle, vor dem doch alle gleich sind?

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Geschrieben von

Elsa Koester

Redakteurin „Politik“, verantwortlich für das Wochenthema

Elsa Koester wuchs als Tochter einer Pied-Noir-Französin aus Tunesien und eines friesischen Deutschen in Wilhelmshaven auf. In Berlin studierte sie Neuere deutsche Literatur, Soziologie und Politikwissenschaft. Nach einigen Jahren als selbstständige Social-Media-Redakteurin absolvierte sie ihr Volontariat bei der Tageszeitung neues deutschland. Seit 2018 ist sie Redakteurin für Politik beim Freitag, seit 2020 für das Wochenthema und die Titelseite zuständig. Sie schreibt am liebsten Reportagen von den Rändern der Republik und beobachtet mit großer Spannung die Umgestaltung des politischen Systems im Grünen Kapitalismus.

Elsa Koester

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