Aktenvernichtung als Wiederaufführung

Irrtum als Prinzip Ein Anwalt von Nebenklägern des Nagelbombenanschlages in der Kölner Keupstraße erstattete Anzeige wegen "Urkundenunterdrückung" oder "Strafvereitelung im Amt".

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Diesmal geht es um einen bewaffneten Raubüberfall in Chemnitz im Jahre 2004 bei dem gezielt auf einen Verfolger der Flüchtenden geschossen worden war. Zwar wird dieser Überfall auf einen Supermarkt im NSU-Prozess in München als möglicher erster Raubüberfall des „Trios“ erwähnt, trotzdem existieren hierzu weder Datensätze in der Staatsanwaltschaft Chemnitz noch eine Ermittlungsakte.

Der Chemnitzer Oberstaatsanwalt spricht dazu von einer „Vernichtung nach Ablauf der Archivierungsfrist“.

Er scheint orientierungslos in eine der Rechtpflege bisher unbekannte Zeitzone geraten zu sein:

für "schweren Raub" liegt die Verjährungsfrist bei 20 Jahren. „Versuchten Mord“, wie ihn die Bundesanwaltschaft feststellt gibt es keine Verjährungsfrist.

Die Thüringische Landeszeitung berichtet zum Thema unter

http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/NSU-Trio-besass-vermutlich-1998-schon-Waffen-Akten-wurden-vernichtet-737122172

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Geschrieben von

fahrwax

Lieber auf dem Wagen, als unter den Rädern.... Bekennender, autonomer Pferdeknecht

fahrwax

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