Prozesse

Rechtssicherheit? Selbst in unbefangenen Beobachtern der aktuellen Rechtsfindung sollten allmählich seltsame Gedanken zur Verfolgung potentieller Straftäter in der BRD in den Kopf steigen.

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Drei aktuelle Fälle kommen mir da flott in den Sinn:

  1. Der NSU Prozess in München
  2. Die Kausa Hoeneß
  3. Die Verfahrensweise mit Edathy

In München werden „unerklärliche“ Geschehnisse verhandelt, aber nicht aufgeklärt, selbst wenn es die „Nebenkläger“ gern so hätten. Nach langer Vorbereitung wird langwierig das „Rechtsstaatliche“ Prozedere, ebenso langwierig, abgehandelt. Viele Tote, ermordet durch bekennende Nazis, fehlende „Aufklärungsbereitschaft“ der Behörden und die >>mögliche<< Involvierung diverser Staatsorgane bilden den Hintergrund dieser Veranstaltung. Wegen „prozessualer“ Anforderungen sind Pressevertreter nur eng begrenzt vertreten, Kameramänner gänzlich unerwünscht.

Open End?

Zur Verhandlung der Steuerangelegenheit des Herrn Hoeneß wurde die Entgegengesetzte Strategie verwandt. Innerhalb weniger Tage kam es zu einem Urteilsspruch.

Trotz überraschend, erst bei Prozessbeginn vorgelegtem, vieltausendseitigem Beweismaterial fand dessen „Würdigung“ über Nacht statt.

Dieses Schnellgericht hinterließ einen „reuigen“ (?) Angeklagten und eine zufriedene Staatsanwaltschaft. Kein weiterer „Ermittlungsbedarf“……… Eine, den nun „Verurteilten“ amnestierende, Regelung mit der Schweiz konnte – zeitnahe vor diesem Fall und trotz erheblicher Bemühungen aus dem „Freundeskreis“ des „Hochangesehenen“ nicht greifen.

Alles ermittelt, oder blitzschnell „abgehandelt“?

Nach jahrelanger, durch „überlastete“ Ermittler bedingter, Ermittlung referierte, zum Fall Edathy, ein Staatsanwalt vor vielen laufenden Fernsehkameras langwierig die pikanten, aber nur >>möglichen<< (?) sexuellen Präferenzen eines Mannes, den der deutsche „Souverän“ immerhin in den zur Gesetzgebung privilegierten Personenkreis erkoren hatte. Als Ausdruck seiner „Aufstiegswilligkeit“ hatte er, im Umgang mit Herrschaften vorwiegend geheim agierender Organe des Staatsschutzes, nicht immer den – von diesen erhofften – „moderaten“ Ton getroffen. Sicherlich sein schlimmster Fehler. Anschließend genossen tagelang Prominente Vertreter aller Parteilichkeiten die Gelegenheit sich für den „Kinderschutz“ ins Zeug zu legen. Die Selben Vertreter ignorieren die jahrelangen, erwiesenen „Kinderfickereien“ durch Lehrkörper oder Priester nachhaltig.

Für einen BKA-Beamten galt (erstaunlich?) der „Persönlichkeitsschutz“ bei vergleichbarer „Beweislage“.

Kann es sein, das die Rechtsverfolgung Kriterien unterliegt, die kein Gesetz erwähnt?

Sollten >>staatsnahe<< Vertreter auch hier Rollen wahrnehmen, die sie in den „Beiräten“ von Rundfunkanstalten seeeehr zu schätzen wissen?

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Geschrieben von

fahrwax

Lieber auf dem Wagen, als unter den Rädern.... Bekennender, autonomer Pferdeknecht

fahrwax

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