Wolf Wetzel stellt den logischen Zusammenhang zwischen der Verurteilung eines Demonstranten und der dann
ebenfalls notendigen Verurteilung von Innenministern und den Chefs der Verfassungsschutzämter her.
Da hat ein Megaphon, in Verbindung mit widersprüchlichen Zeugenaussagen, zu einer Verurteilung wegen der Mittäterschaft an Körperverletzung, besonders schwerem Landfriedensbruch und Beleidigung geführt.
Wenn ein Megaphon seinen Träger zum Mittäter, zum "Täter ohne Tat", einer Körperverletzung macht, wie ist dann die
Mittäterschaft von hochbezahltem Fachpersonal staatlicher Einrichtungen im Zusammenhang mit dem
National-Sozialistischen-Untergrund zu bestrafen?
Müssen diese Mittäter nun für 3 bis 15 Jahre in den Knast? Schon wegen der Abschreckung?
Wolf Wetzel stellt die Frage:
"Genügen in diesem Land zur Verhängung einer Haftstrafe von fast zwei Jahren, ein Megafon und ein Gesetz, dem »geistige Mitwirkung« als Straftat völlig ausreichen,......????"
Dann aber mal her mit dem "Gleichen Recht für Alle"
Zum Artikel:
Ein Megafon, ein Tatbeitrag, ein Jahr und 10 Monate Knast
http://wolfwetzel.wordpress.com/2013/01/19/was-andere-getan-haben-mussen-sie-sich-mit-anrechnen-lassen/
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