Der Verfassungspatriotismus, heißt es, habe sich nicht bewährt. Dem Konzept, das Dolf Sternberger und Jürgen Habermas vor allem in den Achtziger Jahren propagiert haben, fehle es an Gefühl und emotionalem Potenzial. Paragraphen statt Hymnen, Rechte statt Flaggen: Das sei alles viel zu öde, um sich an eine Idee einer staatlichen Gemeinschaft zu binden, befanden zunächst die akademischen Kritiker und schließlich auch die Bevölkerer von Allgemeinplätzen. Die Erfolge der Bürgerrechtsbewegungen der vergangenen Jahre lassen freilich anderes vermuten: Sie scheinen Sternberger und Habermas nachträglich Recht geben zu wollen.
Nicht Parolen schreiben Demonstranten heute auf ihre Transparente, sondern Artikel aus dem Grundgesetz. Wem die Politiker
Politiker zu neugierig werden, der reicht Klage bei den Verfassungshütern in Karlsruhe ein. Wenn Bürgerrechtler in den vergangenen Jahren Proteste organisierten, warben sie meist zugleich für Massen-Verfassungsklagen: gegen die Vorratsdatenspeicherung, gegen die Volkszählung 2011, gegen den Arbeitnehmerdatenspeicher ELENA. Innerhalb weniger Wochen gewannen die lose organisierten Bündnisse tausende Mitkläger. Es sind Erfolge, die von einem Urvertrauen in das Bundesverfassungsgericht zeugen.Und wirklich hat das Gericht zuletzt häufig für die Bürger entschieden: Es definierte im Urteil zum Großen Lauschangriff einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung (2004), es hat den Allmachtsphantasien deutscher Innenminister einen Riegel vorgeschoben, indem es den Abschuss von entführten Flugzeugen verbot (2005) und unterwarf die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags neuen, parlamentarischen Bedingungen (2009). Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 schließlich schien die Vorstellung vom Verfassungsrichter als einem mit Robe getarnten Bürgerrechtler endgültig zu bestätigen. Und jetzt das.Neue Linie des Gerichts?Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereitete Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz, mit der die Volkszählung 2011 verhindert werden sollte, ist vom Gericht nicht zur Entscheidung zugelassen worden. In ihrer 40 Seiten umfassenden Beschwerdeschrift ist es den Anwälten offenbar nicht gelungen, das Anliegen des AK Vorrat differenziert genug darzustellen. Die Beschwerde, heißt es jedenfalls aus Karlsruhe, genüge nicht den Anforderungen, die an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gestellt werden. Es reiche nicht aus, ein gesamtes Gesetz zum Gegenstand einer Beschwerde zu machen. Stattdessen müssten die Kläger die Bestimmungen, die sie mit seiner Beschwerde angreifen, exakt benennen. Die Beschwerde des AK Vorratsdatenspeicherung richte sich jedoch pauschal gegen das Zensusgesetz 2011 und behaupte, es sei als solches mit den Grundrechten unvereinbar.Dass die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, ist ärgerlich. Der Verweis auf rein formale Kriterien als Grund für die Ablehnung ist jedoch peinlich. Die Anwältin der Bürgerrechtler, Eva Dworschak, beruft sich zwar auf einen schriftlichen Nachtrag, den sie angekündigt habe, den das Gericht aber nicht abgewartet habe. Dennoch: So einfach sollte man es Richtern nicht machen, schnell mal ein "Abgelehnt" auf einen Schriftsatz zu stempeln. Was in der öffentlichen Wahrnehmung bleibt, ist der Eindruck, die Rechtsanwälte der Bürgerinitiative hätten nicht sorgfältig gearbeitet.Doch egal, ob nun Schludrigkeit am Werk war oder nicht, die Ablehnung weist in jedem Fall auf die Grenzen der Verfassungsklage als zivilgesellschaftliche Aktionsform hin. Viele Aktivisten stellen sich Urteile des Verfassungsgerichts noch als allein an der Sache und dem Grundgesetz orientiert vor. In der Realität aber werden sie quasi letztgültig von gerade einmal acht Menschen mit konkreten politischen und rechtswissenschaftlichen Auffassungen gefällt. Mitte März 2010, wenige Tage nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, beendete das auffällig liberale CSU-Mitglied Hans-Jürgen Papier seine Präsidentschaft am Gericht. Vielleicht ist es Zufall, vielleicht stimmt es aber auch, was die Anwältin Eva Dworschak nun behauptet: „Insgesamt ist eine neue Linie des Gerichts erkennbar.“Die Verfassungsbeschwerde ist, wenn sie funktioniert, eine effektive und einfache Protestform, an der sich auch solche beteiligen mögen, die große Demonstrationen lieber meiden. Und Identitätsstiftung durch die Verfassung etwas, was sich jede Zivilgesellschaft wünschen kann. Ein naives Vertrauen, dass das Verfassungsgericht es schon richten wird, gehört dazu aber sicher nicht.