Eine erstaunliche Erkenntnis hat die Silvesternacht von Köln zutage gefördert: Kaum stehen Nordafrikaner im Verdacht der sexuellen Übergriffe, schon bessert sich die Menschenrechtslage in Algerien, Marokko und Tunesien. Oder ist es Zufall, dass die Maghreb-Staaten ausgerechnet jetzt zu angeblich sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollen? Flüchtlinge können dann künftig schneller dorthin abgeschoben werden, so will es die Bundesregierung. Im März sollen Bundestag und Bundesrat über die Einstufung der Maghreb-Staaten diskutieren. Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat schon signalisiert, dass er zustimmen könne, wenn er im Gegenzug Verbesserungen für die Flüchtlinge in anderen Berei
zustimmen könne, wenn er im Gegenzug Verbesserungen für die Flüchtlinge in anderen Bereichen herausschlagen kann.Die Diskussion über sichere Herkunftsstaaten polarisiert. Kritiker warnen vor dem Aushebeln rechtsstaatlicher Prinzipien und vor unfairen Asylverfahren. Sie verweisen darauf, dass auch in den nordafrikanischen Staaten bestimmte Menschen politisch verfolgt würden. Befürworter hingegen betonen, dass nach wie vor jeder Asylantrag individuell geprüft werde und Flüchtlinge aus diesen Ländern immer noch Schutz bekommen könnten.Was aber ändert sich konkret für die Flüchtlinge, wenn ihre Heimat für sicher erklärt wird? „Bei sicheren Herkunftsstaaten wird kraft Gesetzes vermutet, dass ein Antragsteller aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird“, erklärt die Bundesregierung. „Diese Vermutung kann jedoch durch den Antragsteller im Rahmen seines Asylverfahrens widerlegt werden.“ Heißt: Es gibt weiter eine persönliche Anhörung. Daher habe die Einstufung eines Landes „keinerlei Auswirkungen auf die Schutzquote“ – also auf den Anteil der Flüchtlinge, die Asyl oder anderweitigen Schutz bekämen.Trotzdem hofft die Regierung, mit zusätzlichen sicheren Herkunftsstaaten „die Zuwanderung aus asylfremden Motiven aus diesen Ländern zu reduzieren“. Das funktioniert durch Abschreckung: Das Gesetz sende ein „klares Signal“ an Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive. „Ihre Asylverfahren werden schnell durchgeführt und nach einer Ablehnung müssen sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren.“ Mit dieser Botschaft können in den Herkunftsländern Werbekampagnen gegen die Migration gefahren werden. Zugleich hat die Regierung innenpolitisch einen Nutzen – denn sie kann konservativen Wählern zeigen: Seht her, wir tun was!Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Die Situation für die Flüchtlinge im Asylverfahren wird schlechter. Maximilian Pichl ist juristischer Mitarbeiter der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl und berichtet, dass sich die Atmosphäre in den Anhörungen ändere. „Die Einstufung als sicheres Herkunftsland verhindert, dass die Behördenmitarbeiter unvoreingenommen mit den Asylsuchenden über deren Fluchtgründe sprechen.“ Vorurteile und Druck von oben sorgten dafür, dass bei der Anerkennung „am Ende politisch konstruiert niedrige Zahlen herauskommen“. Heißt: Eigentlich Schutzbedürftige werden abgelehnt.Wenig Zeit fürs KlagenSchwierig wird es für Flüchtlinge auch, wenn sie gegen einen Ablehnungsbescheid klagen möchten, erklärt Pichl. Normalerweise haben sie einen Monat Zeit, in dem sie freiwillig ausreisen können und nicht abgeschoben werden. Wer aber aus einem sicheren Herkunftsland kommt, dessen Antrag wird in der Regel als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt – dann darf schon nach einer Woche abgeschoben werden. Wer klagen will, muss sich schnell einen Anwalt suchen, der sofort reagiert und einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Ansonsten kann der Kläger noch vor der Gerichtsverhandlung abgeschoben werden.Mit den Asylpaketen der Bundesregierung gibt es weitere Verschlechterungen für Flüchtlinge aus den sicheren Herkunftsländern. Im ersten Paket wurde im vergangenen Jahr festgelegt, dass sie bis zur erfolgreichen Asylentscheidung oder bis zur Abschiebung in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben müssen und nicht auf die Kommunen verteilt werden. In dieser Zeit gilt auch ein Arbeitsverbot. Die übrigen Flüchtlinge hingegen dürfen spätestens nach sechs Monaten die Sammelunterkunft verlassen und arbeiten.Ablehnung im TurbomodusDas zweite Paket, das an diesem Donnerstag im Bundestag verhandelt wird, schreibt vor, dass Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern automatisch ins beschleunigte Asylverfahren rutschen – wie auch andere Flüchtlinge, die geringe Erfolgsaussichten haben, etwa wegen einer Wiedereinreisesperre. Die Turboverfahren werden in besonderen Aufnahmeeinrichtungen durchgeführt und sollen innerhalb einer Woche abgeschlossen werden. Danach gibt es nur eine einwöchige Rechtsmittelfrist, dann gegebenenfalls noch ein Gerichtsverfahren, das aber auch innerhalb einer Woche abgeschlossen sein soll. Anschließend können die Flüchtlinge direkt aus der Einrichtung abgeschoben werden.Der linksliberale Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein kritisiert, dass die Asylbewerber die Unterkunft nicht verlassen dürfen und somit Anwälte nur schwer kontaktieren können. Zusammen mit den kurzen Fristen führe das dazu, dass anwaltliche Vertretung „in der Regel nicht gegeben sein“ werde. Nach Einschätzung von Pro Asyl ist es zudem innerhalb einer Woche „keinesfalls möglich, Fluchtgründe individuell, fair und sorgfältig zu prüfen“. Gerade bei Menschenrechtsverletzungen in angeblich sicheren Herkunftsländern müsse man „in die Tiefe gehen“ und eventuell Zeugen befragen oder die Behörden vor Ort kontaktieren.In den vergangenen drei Jahren lagen die Schutzquoten für Asylbewerber aus Algerien, Marokko und Tunesien bei unter vier Prozent, die Flüchtlinge haben derzeit also ohnehin schlechte Chancen, hier Schutz zu finden. Trotzdem ist es nicht egal, ob diese Staaten nun für „sicher“ erklärt werden. Die Einstufung dürfte dafür sorgen, dass die Quoten dauerhaft im Keller bleiben.Ist ein Land erst mal zu einem sicheren Herkunftsstaat erklärt worden, wird es diesen Status nur schwer wieder los – selbst wenn sich die Menschenrechtssituation verschlechtert. Zwar muss die Bundesregierung alle zwei Jahre in einem Bericht darlegen, ob die Voraussetzungen für die Einstufung noch erfüllt sind, in dringenden Fällen kann sie sogar die Einstufung per Verordnung vorübergehend aussetzen. Auf Dauer müsste jedoch das Gesetz geändert werden, und dazu ist die Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat notwendig. Wenn dann die CDU blockiert, dürfte das nicht zu machen sein.Placeholder link-1