Anschlag auf AKW, nein danke

Netzgeschichten Als die Piraten mal kein Atomkraftwerk angriffen: Eine Zusammenfassung der Geschehnisse rund um die Bremen-Wahl – als das BKA die Piratenpartei-Server beschlagnahmte

„Hacker“ – das hört sich kriminell an. „Atomkraftwerk“, da gehen alle Warn­signale los. Und wenn dann auch noch die „Piraten“ der nach ihnen benannten Partei damit zu tun haben, muss es um etwas Schlimmes gehen. So las sich das jedenfalls in diesen Tagen: wie eine ernsthafte Bedrohung.

Zwei Tage vor der Bremen-Wahl hatte die Polizei Server der Piratenpartei beschlagnahmt. Grund war ein geplanter Hackerangriff auf die Internetseite des französischen AKW-Betreibers Electricité de France (EDF). Was in manchen Medien aber zum „Angriff auf AKW-­Betreiber“ hochstilisiert wurde, ist in Wirklichkeit ziemlich harmlos: Die Aktivistengruppe Anonymous wollte nicht etwa ein Kraftwerk attackieren, sondern nur die EDF-Website mit Anfragen bombardieren und dadurch lahmlegen. Legal ist das zwar nicht – aber es rechtfertigt noch lang nicht das Vorgehen der deutschen Polizei, zumal die angeblich bloß auf ein französisches Rechtshilfeersuchen reagiert hat.

Denn politische Parteien stehen in einer Demokratie aus guten Gründen unter besonderem Schutz. Der Bremer Landesverband der Piraten war zwar nicht direkt betroffen, aber wenn der gesamte E-Mail-Verkehr und sämtliche Internetseiten der Bundespartei nicht funktionieren, beeinträchtigt das auch die Wahlkämpfer in Bremen – gerade wenn es um eine Partei geht, die bei vielen noch immer in erster Linie für ihre Internetkompetenz bekannt ist.

Hinzukommt, dass die Piraten keine Schuld tragen – zumindest nach allem, was bisher bekannt ist. In einem ihrer Foren soll zum Hackerangriff aufgerufen worden sein. Das aber passiert tausendfach im Netz. Was die Polizei mit der Infrastruktur der Piratenpartei anfangen wollte, ist unklar. Wertvolle Daten zu der Frage, wer den entsprechenden Forumsbeitrag geschrieben hat, dürften nicht viele zu holen sein. Schließlich wirbt die Piratenpartei öffentlich damit, dass sie keine IP- Nummern speichert, mit denen sich die Spur zurückverfolgen ließe.

Mittlerweile ist die Piratenpartei wieder online. Sie hat allerdings Beschwerde beim Amtsgericht Darmstadt eingelegt, das den notwendigen Untersuchungsbeschluss erteilt hatte. In diesem Fall ist das Vorgehen eindeutig übertrieben und hätte leicht vermieden werden können.

In Zukunft könnte sich die Frage aber öfter stellen: Wie wägt man ab zwischen der Verhinderung von Internetstraftaten und dem Schutz von Parteien – auch im Netz? Letztlich werden das die Gerichte zu entscheiden haben. Dann kommen auch sie endgültig im Internetzeitalter an.

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