Auf und Ab des Regenbogens

Fahnenstreit Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes durfte zum Christopher Street Day keine Regenbogenflagge hissen. Wie kommt das?
Ausgabe 30/2016
Flagge zeigen geht auch ohne Fahne
Flagge zeigen geht auch ohne Fahne

Foto: Future Image/Imago

Eigentlich hört man nur selten von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Behörde ist dem Familienministerium unterstellt und setzt sich unter anderem für die Gleichberechtigung von Homosexuellen ein. Nun aber sorgt eine Fahne für Streit, wie auf Facebook nachzulesen ist. Der erste Eintrag: „Zum Berliner CSD sollte auch in diesem Jahr vor unserem Haus die Regenbogenflagge wehen. Leider wurde das Hissen der Flagge vor dem Dienstgebäude diesmal untersagt.“ Dazu gibt es ein Bild von einem Fahnenmast ohne Fahne. Was ist passiert?

Das Gebäude ist gemietet und zwar von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Dort heißt es: „Lediglich eine Beflaggung mit hoheitlichen Staatssymbolen ist erlaubt, um die bundesstaatliche Neutralität zu gewährleisten.“

Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Im Flaggenerlass der Regierung steht nämlich auch, dass „aus besonderen Anlässen“ andere Fahnen wehen dürfen. Das wird vom Innenministerium angeordnet, im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministerien. „In Fällen von besonderer Bedeutung entscheidet die Bundesregierung.“

Hat die Queen damit zu tun?

Vor zwei Jahren hatte es schon Streit gegeben, weil das SPD-geführte Familienministerium eigenständig die Regenbogenfahne gehisst hatte und mit dem CDU-geführten Innenministerium aneinandergeriet. Letztes Jahr wehte die Fahne wieder, auch vor der Antidiskriminierungsstelle. Zu der Zeit war zufälligerweise die Queen in Berlin und schipperte mit versammelter Politprominenz die Spree entlang, direkt an Gebäude und Flagge vorbei. Gerüchteweise soll sich Unions-Fraktionschef Volker Kauder bei der Bildungsministerin Johanna Wanka, ebenfalls von der CDU, beschwert haben. Ihr Ministerium sitzt am gleichen Ort wie die Antidiskriminierungsstelle, hat aber einen größeren Teil des Gebäudes gemietet.

Laut einem Bericht auf queer.de soll das Ministerium nun das Verbot herbeigeführt haben. Ein Sprecher dementiert aber. „Die Beflaggung einer anderen Dienststelle liegt einzig in der Zuständigkeit des jeweiligen Ressorts auf Grundlage der Flaggenordnung.“

Die Antidiskriminierungsstelle hat sich dann etwas einfallen lassen: Die Fahne wurde ins Fenster gehängt, ein Foto auf Facebook veröffentlicht. Kurz danach die nächste Nachricht: „Und plötzlich geht es doch: Die Regenbogenfahne weht am Flaggenmast vor unserem Dienstgebäude.“ Die Freude währte allerdings nicht lange. Wenige Stunden später: „Die Regenbogenfahne musste aufgrund des Flaggenerlasses wieder eingeholt werden.“ Im nächsten Jahr geht der Kampf um den Regenbogen wohl weiter.

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