Der Europäische Gerichtshof hätte ein wegweisendes Urteil sprechen können. Diese Chance hat er verpasst und damit auch der europäischen Idee geschadet. Viele arbeitssuchende EU-Bürger müssen jetzt in Deutschland weiterhin auf Sozialleistungen verzichten. Im Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass Ausländer kein Hartz IV bekommen, wenn diese nur zum Zweck der Arbeitssuche nach Deutschland kommen. Eine in Bosnien geborene Schwedin klagte dagegen – erfolglos. Die deutsche Praxis wurde nun vom obersten europäischen Gericht für rechtmäßig erklärt.
Das Urteil zementiert ein Zwei-Klassen-Recht: Alle EU-Bürger dürfen in der Bundesrepublik arbeiten, aber Sozialhilfe gibt es oft nur für Deutsche. Das ist eindeutig diskriminierend, doch der Europäische Gerichtshof beruft sich auf eine EU-Unionsbürger-Richtlinie, in der für Sozialhilfe extra Ausnahmen erlaubt sind. Trotzdem: Das Gericht hätte auch andere Rechtsgrundlagen heranziehen, anders argumentieren und entscheiden können. Es war ein politisches Urteil. Die Botschaft: Die Staaten behalten ihre Souveränität, wir verordnen keine europäische Gleichmacherei.
Die Ausschlussklausel für Ausländer hatte der Bundestag eingeführt, um zu verhindern, dass schlecht qualifizierte Menschen nach Deutschland kommen und hier von Sozialhilfe leben. Sind die Sorgen berechtigt? Gäbe es einen Sozialtourismus, wenn alle EU-Bürger den gleichen Anspruch hätten? Würden die reicheren Staaten dann versuchen, das zu verhindern und die Sozialhilfe kürzen? Gäbe es einen Dumping-Wettbewerb unter den Staaten, bis nichts Soziales mehr übrig bleibt?
Diese Befürchtungen sind unbegründet. Erstens verlassen nur wenige Menschen ihre Heimat wegen ein paar Euros. Zweitens profitieren Länder mit hohen Sozialhilfeleistungen auch von den Immigranten, weil diese dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen; vielleicht wollen die Länder also gar nicht kürzen. Und drittens wird die heimische Bevölkerung ein Dumping nicht mitmachen, weil sie selbst betroffen ist.
Was aber stimmt: Eigentlich sollte das Existenzminimum europäisch geregelt werden. So wäre eine Abwärtsspirale ganz sicher ausgeschlossen. Eine einheitliche Regelung hat aber nur eine Chance, wenn Europa zusammenwächst. Der Gerichtshof hätte dazu beitragen können.
Kommentare 19
"die europäische idee" ist eine worthülse, mannigfaltigen inhalts: mit selbst-vergessenen, erwartungsvoll aufgefrischten ideologien und getarnten interessen gestopft, mit hoffnung auf friede,kooperation,wohlfahrtsstaatlichem fortschritt und/oder vernebelungs-absichten über gesteigerte gewinnerwartungen propagiert. m.e. ein wiesel-wort, ein no-go für kritischen journalismus, daß vor zeiten die kräfte der national-idee beerbte, massenwirksamkeit nie erreichte, dessen matte strahlkraft tagtäglich mit schwer-durchschaubaren administrativ-bureau-kratischen prozessen zerrieben wird. wutbürgerlich vorgetragene kränkung des (sozial-)demokratischen bewußtseins vergißt, daß der sieg der vernunft(einklagbare gesetze) ohne die mobilisierung der vernünftigen(deutliche wähler-voten,massen-demos, streikbereitschaft) nicht zu haben ist. abwärtsspiralen im lebens-standard sind nur durch aufwärts-spiralen aktivierter zu kontern. wo europa-einheitliche regelungen sinn-voll sind, ist erst zu ermitteln. ... die geschwindigkeit des europ. konvois richtet sich meist nach dem langsamsten schiff. gerichts-schelte ist oft ein indikator für zurück-gebliebenes politisches bewußtsein.(zusammen-)wachsen ist ein schönes bild aus bi-o/u-topi-en. in bezug auf gesellschaft unstatthaft. .. ..das reich gottes wurde verhiessen, übrig blieb: die kirche.
Das Zwei-Klassen-Recht bleibt
Die Menschheit ist eben keine uniforme Masse von Gleichen. Wir differenzieren, und die einfachste und unmittelbarste derartige Differenzierung ist die zwischen uns und den anderen. Warum sollten "die" dieselben Privilegien haben wie "wir"? Hier ist unser Homeland, nicht deren Homeland.
Ich selbst sehe die Welt nicht so, aber es gibt genügend viele, die die Welt so sehen. Und eine Antwort auf diese Fragen, die sich in Diskreditierung erschöpft, ist keine wirkliche Antwort und darf sich daher nicht wundern, wenn ihr entschiedene Auffassungen entgegengehalten werden.
Also, nochmal, advocatus diaboli: Warum sollten wir denen vergleichbare Privilegien gewähren wie unsereins? Und das vor dem Hintergrund, dass die Auffassung, alle Menschen seien Geschwister, explizit zurück gewiesen wird.
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut ... ist ein schöner Schulbucheintrag. Nur dass die Probleme nicht von Schulkindern bearbeitet werden^^
es geht nicht um physikalisches. wohlstand ist historisch und sozial relativ, die, die sich mit reicheren abzufinden haben und sich in gewohntem(im doppelsinne)eingerichtet haben, sollten, wenn sie noch etwas wahr-nehmen, zugänge nicht nur registrieren,sondern sich aktiv verhalten. positive an-nahmen lassen sich genauso ergründen wie negativ-reaktionen. soziale relationen sollten nach allen seiten untersucht werden.
zum beispiel ließe sich ableiten,daß eine weniger stratifizierte,egalitärere aufnahme-gesellschaft wie die unsrige,offener für zuwanderer wäre. anders gesagt: wenn einem unteren einkommenssektor, der vergleichweise hart zu kämpfen hat, von unsrer groko nur minimum-bezüge zugestanden werden, während einkommen im premium-sektor regierungsseitig geschont wird, m.a.w. eine hochspannung produziert wird(schon rein steuerlich gesehen) und niedriglöhner/transfer-angewiesene aus sozio- kultureller teilhabe ausgegrenzt ,immer wieder um die ohren gehauen bekommen, daß sie teil der reichen bundesrepublikan. gesellschaft sind, die bequem die sorgen anderer schultern kann, dann entstehen soziale vorgaben, die mir nicht günstig scheinen, größere flüchtlings-mengen aufzunehmen. die aufnahme von zugängen in der geschichte der brd hatte bisher immer günstigere sozial-ökonomische voraussetzungen. damit ist nicht einfach gemeint, daß unser durchschnitts-einkommen problematisch wäre, die verteilung ist der knackpunkt. mein vorschlag in anderen posts war, die steuer-belastung für vermögende der premium-class zu heben, in die höhe der kohl-, vor-schröder-zeit . sichtbar so, daß untere schichten nicht zur abgabe von nötigem genötigt werden. die masse des zu vergebenden ist nicht so entscheidend, wie die quelle,aus der sie kommt.oder?
Ich glaube der sozial nicht nachhaltige Zuzug ins Sozialsystem und die darauf sich gründenden neoliberalen Maßnahmen wird durch den klugen Urteilsspruch vermieden. Freizügigkeit von Arbeit nützt nicht der Arbeiterklasse sondern stößt sie in den Zusammenhang von Konkurrenz und Entwurzelung. Oder irre ich hier?
1. Beim Einkommen ist zu berücksichtigen, dass die Lebenshaltungskosten auch unterschiedlich sind. Und man kann ja auch vergleichen Einkommen in Bulgarien vs. Einkommen in Deutschland. Da gibt es auch enorme Unterschiede (sie sind noch größer als wenn man Einkommen in Bulgarien mit Hartz IV hier vergleicht) und trotzdem sind bislang die meisten Bulgaren nicht nach Deutschland ausgewandert. Es gibt eben noch andere Gründe als Geld bei der Wahl des Wohnorts.
2. Man kann sich natürlich auch von anderen Ländern aus hier bewerben. Aber ich glaube, die meisten bewerben sich doch eher in der Nähe von ihrem aktuellen Wohnort (z.B. um zum Bewerbungsgespräch zu kommen).
Info.-Empfehlung, über die Realität der K(l)assengesellschaft in Deutschland und Europa, wie weltweit.
Bernt Engelmann: Das Reich zerfiel, die Reichen blieben. Deutschlands Geld- und Machtelite. Mit Rangliste der 500 großen alten Vermögen [= bis heute!]
Anm. zur Gegenwart: Die sozioökonomisch oberen 10 % der bundesdeutschen Bevölkerung, einschließlich der Multimillionäre und Erbschafts-Milliardäre, sie verfügen zusammen über mehr als 70 % aller Vermögen, rund 6.300.000 x 1.000.000 Euro Kapital- und Privatvermögen. [Der große Rest, rd. 90 % der Bevölkerung verfügt sozial-ökonomisch differenziert zusammen über 30 %. // Rund 50 % der bundesdeutschen Bevölkerung: zusammen über weniger als 5 % aller Vermögen! (?) Bitte, selbst überprüfen, nicht glauben (nicht wie in den Kirchen verhalten)]
In einer demokratischen Gesellschaftsordnung, die es so noch nicht gibt, wären die anstehenden ökonomischen, sozialen und ökologischen Gesellschaftsprobleme -- im gleichberechtigten Interesse aller Menschen [ohne idealistische Spinnereien und 'Gleichmacherei', aber auf der Grundlage der sozial- und gesellschaftspolitischen GLEICHHEIT zu lösen] -- zu lösen!
Aufwachen, brave treu-deutsch-europäische System-Michels (Frauen wie Männer) !
Felix Werdermann schreibt:
Gäbe es einen Sozialtourismus, wenn alle EU-Bürger den gleichen Anspruch hätten? Würden die reicheren Staaten dann versuchen, das zu verhindern und die Sozialhilfe kürzen? Gäbe es einen Dumping-Wettbewerb unter den Staaten, bis nichts Soziales mehr übrig bleibt? Diese Befürchtungen sind unbegründet. Erstens verlassen nur wenige Menschen ihre Heimat wegen ein paar Euros. Zweitens profitieren Länder mit hohen Sozialhilfeleistungen auch von den Immigranten, weil diese dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen...
Du weißt ihn darauf hin, dass das Durchschnittseinkommen in Bulgarien 2013 bei 350 €uro im Monat lag. Er reagiert mit den höheren Lebenshaltungskosten in D.
Diese paar Euros, die Werdermann so verniedlichend mit den bulgarischen Durchschnittseinkommen vergleicht, sind in der Realität doch einige mehr. Aus der Sicht eines alleinverdienenden Bulgaren, der seine Familie durchbringen muss, geht die Rechnung so:
Er fragt sich: Wer zahlt meinen Lebensunterhalt und wie viele Euro kriege ich, wenn ich nach Deutschland gehe? Die Antwort ist: Es sind die Agenturen für Arbeit, die den Regelbedarf einschließlich der Mehrbedarfe zahlen. Das sind derzeit 399 € für Alleinstehende und 360 € für den Partner, wenn eine Bedarfsgemeinschaft aus zwei erwachsenen Personen besteht. Für ein Kind wird je nach Alter zwischen 234 und 302 € bezahlt.
Die kreisfreien Städte oder die Kreise übernehmen die Miet- und Heizkosten sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe, einmalige Sonderleistungen und flankierende Dienstleistungen. Als angemessener Wohnraum gilt für eine Person eine Fläche von 45 bis 50 Quadratmeter, für zwei Personen 60 Quadratmeter und für jede weitere Person zusätzliche 15 Quadratmeter.
Ein Ehepaar mit zwei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren hat einen monatlichen Regelbedarf von 1293 Euro. Dazu bekommt sie die Miet- und Heizkosten durch die kommunalen Träger für eine Wohnung mit rund 90 Quadratmetern finanziert. Nehmen wir einen Mietpreis von 8 Euro pro Quadratmeter an, sind dies 720 Euro plus geschätzte 80 Euro Heizkosten monatlich, also 800 Euro. Diese Familie erhält über die öffentliche Hand eine monatliche Leistung von 2093 Euro.
Verglichen mit dem Monatseinkommen seines Landes, könnte ein bulgarischer Familienvater durchaus auf die Idee kommen, mit diesen staatlichen Leistungen besser zurecht zu kommen als mit seinem bulgarischen Arbeitseinkommen.
Hätte der Europäische Gerichtshof so geurteilt wie Werdermann sich das wünscht, wären die finanziellen Einschnitte in die öffentlichen Haushalte den meisten Eingeborenen vermutlich nur sehr schwer zu vermitteln gewesen. Eine Folge wäre sicher eine Herabsetzung der sozialen Leistungen, wenn diese für alle EU-Einwohner, die sich bei der Arbeitsagentur melden, sofort zu zahlen wären.
Für all diese Annehmlichkeiten verlässt ein bulgarischer Familienvater allerdings auch seine Heimat, auch etwas, das den Eingeborenen schwer zu vermitteln ist.
Diese Bedeutung kann mag sich ja keiner vorstellen.
In deiner Rechnung ist dazu ein kleiner Schönheitsfehler:
wer Kindergeld bekommt, dem wird dieses als Einkommen angerechnet. Bleiben bei bezahltem und beheiztem Dach über dem Kopf für eine vierköpfige Familie roundabout 1000 (in Worten tausend) Euro im Monat für Alles, das anfällt.
Dazu gehören Lebensmittel, Hygieneartikel, Kleidung etc. pp
Das kannste gern mal ausprobieren... und sehen, wie lange du damit auskommst...
Dazu gehören auch Existenzängste, Nackigmachen aller Privatissima, Wiederbewilligungsanträge und für Mögliches und Unmögliches zur Verfügung stehen müssen.
Deutschland ist alles mögliche, sicher kein Sozialstaat.
Sozial lässt sich nicht berechnen.
Denn, wenn auch nur einer der willkürlichen Fakten nicht fußt, ist es Essig mit der Versorgung, dann wird sanktioniert.
Und es interessiert wirklich niemanden, ob diese Sanktion(en) berechtigt sind oder nicht. Oder ob Kinder involviert sind oder nicht. Erst mal mit dem Hammer drauf, das ist die Devise. Da wird von Bedürftigen Vorkasse erwartet, auch dafür gibt es Formulare, sie sind betitelt mit: 'selbst schuld'.
Und ich, eine kleine Minderheit in unserem Lande, kann mir sehr gut vorstellen, dass ein bulgarischer Familienvater sich mitsamt seiner Familie zurückwünschen mag.
Und wer niemals Angst um seine Existenz sprich sein Leben hatte, der lernt sie hier kennen. Da ist nichts geschenkt.
Gar nichts.
Du lebst? Dein Problem!
Das ist Deutschland im Jahre 2015.
«Alle EU-Bürger dürfen in der Bundesrepublik arbeiten, aber Sozialhilfe gibt es oft nur für Deutsche. Das ist eindeutig diskriminierend, doch der Europäische Gerichtshof beruft sich auf eine EU-Unionsbürger-Richtlinie, in der für Sozialhilfe extra Ausnahmen erlaubt sind.»
Einspruch!
Die EU ist zuerst einmal eine Freihandelszone für Güter und Dienstleistungen (Money Money Money ...) in der wir als BürgerInnen der Nazionalstaaten auch frei reisen und arbeiten dürfen - jede(r) EU-BürgerIn bleibt aber weiterhin BürgerIn eines NazionalStaates, das ist schon erkennbar am Ausweis, der ein nazionaler Ausweis ist und bleibt; eine EU-Bürgerschaft mit vollständiger Freizügigkeit gibt es nicht und wird es so schnell auch nicht geben, weil das politisch gar nicht gewollt ist.
Die Sonntagsreden der LlügenPolitikerInnen klingen zwar schön, bei näherem Hinsehen oder Hinhören aber auch wieder nur worthülsig, also sehr sehr hooooooohl.
Was mit einer Freihandelszone gemeint ist, werden wir sehr deutlich erleben, wenn das TTIP Gesetz wird, darum:
Stop TTIP
In deiner Rechnung ist dazu ein kleiner Schönheitsfehler:
wer Kindergeld bekommt, dem wird dieses als Einkommen angerechnet.
Sehe ich nicht so. Die Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten kein Kindergeld. Stattdessen einen Regelsatz für die Kinder, den ich in meiner Darstellung verwendet habe:
Kinder 0 bis 6 Jahre 234 €
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre 267 €
Kinder 14 bis unter 18 Jahre 302 €
In meinem Rechenbeispiel ging ich von einer Familie mit zwei Kindern zwischen sechs und dreizehn Jahren aus. Darauf habe ich hingewiesen. Das macht pro Kind 267 Euro.
Also 399 € + 360 € + 267 € + 267 € = 1293 €
Dazu kommen Miet- und Heizkostenübernahme einer ca. 90 Quadratmeter großen Wohnung, ergo 2093 €.
Sozial lässt sich nicht berechnen.
Das mag sein. Meine Intention war, die Kostenrealität darzustellen, die der Autor des Artikels als kaum ins Gewicht fallend dargestellt hat. Er erweckte den Eindruck, das Durchschnitteinkommen in Bulgarien von 350 Euro sei etwa mit dem Hartz-Einkommen auf gleicher Stufe (399 Euro). Betrachtet man die Gesamthilfe für eine Familie mit zwei Kindern, sehe ich dazu einen deutlichen Unterschied, also 350 € vs. 2093 €. Natürlich muss man die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten einbeziehen. Aufgrund dieser Zahlen, gehe ich davon aus, dass Anreize auszuwandern gesetzt werden.
Sehe ich nicht so. Die Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten kein Kindergeld. Stattdessen einen Regelsatz für die Kinder...
Mal eben auf die Schnelle, sgibt sicher mehr zum Thema
Hartz IV und Kindergeld
Das Kindergeld wird definitiv als Einkommen auf die Leistung angerechnet, sprich es wird komplett vom Regelsatz abgezogen.
Das Kindergeld für zwei Kinder beträgt z.Z. 2 x 188 € = 376 €,
2093 - 376 - 800 (Miete) = Bargeld für jeglichen Bedarf einer vierköpfigen Familie = 917 €.
Dazu zählen Strom- und Telefonkosten, also ca. 100 €,
bleiben 817 €, rund 200 € pro Woche für 4 oder eben 50 € pro Person, um zu essen, sich zu waschen und die Zähne zu putzen, zum Friseur zu gehen, sich (sauber) zu kleiden, auch im Winter, sich zu bilden, ...
Eine differenzierte(re) Diskussion fände ich klüger. Wenn ich mich nicht irre, sagte H. Rether d.S.n. folgendes:
Es geht nicht um sozial Schwache, es geht um ökonomisch Schwache; die ökonomisch Starken sind häufig sozial schwach.
Anreize finden sich im Gefälle der Ist-Zustände in der Heimat und im Zielland. Das erklärt auch z.B., warum Ungarn ein Durchgangsland ist.
Der Unterschied von 350 vs 2093 € ist fiktiv, real ist es Armsein.
Ich habe bei meiner Rechnung das Kindergeld nicht eingerechnet, weil es abgezogen wird.
Ich mache eine weitere Rechnung auf:
Viele im öffentlichen Dienst werden werden in der Entgeltgruppe 5 TVöD eingestuft, z.B. Hausmeister in Rathäusern und Schulen oder Sachbearbeiterinnen. Letztere müssen eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsangestellte (Erste Prüfung) besitzen. Wenn sie als Sekretärin im Rathaus arbeiten wollen und von außen sich bewerben, müssen sie alternativ eine Ausbildung als Bankkauffrau oder Sozialversicherungsfachangestellte nachweisen.
Ein Hausmeister bzw. eine Verwaltungsfachangestellte verdient in dieser Gehaltsstufe je nach Berufserfahrung von 2.145,97 bis maximal 2.733,30 brutto (Stufe 1 bis Stufe 6).
Verheiratet, 2 Kinder, Steuerklasse III, Stufe 1 ergibt von 2.145,97 (brutto) ein Netto von 1.661,09 plus Kindergeld von 376 = ein Auszahlungsbetrag von 2037,09. Davon muss derjenige jedoch die Miete und die Heizkosten selbst tragen.
Der selbe Fall jedoch Stufe 6, also älter als 50 Jahre, ergibt ein Netto von 2.004,46 plus Kindergeld = 2380,46.
Die jüngere Familie hat in etwa das Einkommen auf Hartz-IV-Niveau, die ältere Familie liegt zwar darüber, aber sehr deutlich ist das nicht.
Wenn nun, wie Werdermann fordert, EU-Zuziehende sofort diese Hartz-IV-Leistungen erhalten sollen, befürchte ich, dass dies bei den beschriebenen Berufsgruppen nicht besonders gut ankommen würde. Es ist doch nicht verwunderlich, dass Seehofer derzeit in der Beliebtheit der Wählerinnen und Wähler zunimmt, während die Kanzlerin deutlich abgesackt ist. Man stelle sich nur mal vor, die Politiker würden zugeben, dass allgemeine öffentliche Leistungen wie Schulhaus- und Straßenreparaturen eingeschränkt werden müssten und die Schließung von weiteren Schwimmbädern anstünden, weil immer mehr Menschen, die von außen kommen, sozial unterstützt werden müssten. Die Mehrheit der Bevölkerung würde ihre Willkommenskultur, die sei derzeit pflegt, sehr schnell zurückfahren und nationalen politischen Denkweisen zunehmend den Vorzug geben.
Das hier betitelte "Zwei-Klassen-Recht" wäre auch geblieben wenn die Klägerin Recht bekommen hätte.
In diesem Fall würden dann EU-Bürgern Rechte eingeräumt die Nicht-EU-Bürgern verwehrt bleiben. Die Logiklücke klafft also schon im Titel.
Davon ab: Es gibt einen Unterschied zwischen Bürgerrechten und Menschenrechten. Was Werdemann fordert ist nichts anderes als eine weitere Entsolidarisierung der Gesellschaft. Das passt das - pardon- dümmliche Geschwätz "Deutschland" profitiere von Migranten die "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen", exakt ins Bild. Wer ist "Deutschland"? Der deutsche Arbeitssuchende wird da in größter Selbstverständlichkeit exkludiert.
Es gilt heute als chic, dem Einwanderer mehr Solidarität engegenzubringen als jenen, die hierzulande bereits an gesellschaftlichen Hürden gescheitert sind. Der arbeitssuchende Bulgare ist ein "Glücksritter", der arbeitssuchende Deutsche ein "Versager".
Es mag weit hergeholt erscheinen, aber diese (übrigens durch und durch neoliberale) Denke birgt den Keim zum Tod des Sozialstaats und im weiteren Verlauf des Rechtsstaats und der Demokratie. Die Herrschaft des Volkes kann es nur geben wenn klar umrissen ist wer "das Volk" ist. Das heißt, es braucht keine Einwohner, sondern Bürger. Bürger haben Bürgerrechte, was sich nicht einfach nur auf Menschenrechte reduzieren lässt.
Der Anspruch auf Sozailhilfe ist ein solches Bürgerrecht.
Interessante Gedanken. Damit kann ich mich anfreunden.
Eben wegen der A|Sozialen Konstitution der Staaten nenne ich sie Nazionalstaaten (damit meine ich nicht diese dumpfbackige Rassistenbande) sondern eine Neue Deutsche Rechtschreibung, die mit einer Nation, was von Natur, natürlich kommt nichts gemein hat.
So ist D keine Nation, sondern besteht von Nord bis Sür aus sehr vielen unterschiedlichen Nationen; die Berliner Republik Deutschland BRD ist also keine Nation, sondern ein künstliches Gebilde als Bundesstaat.
Danke
Ja, das sehe ich auch mit Sorge. Ich bin ausdrücklich dafür dass das Asylrecht gewahrt bleibt, aber alle die nun meinen die Probleme die eine Masseneinwanderung bringt lösten sich irgendwie von allein sind entweder naiv, oder Heuchler. Wobei die Heuchler die gefährlicheren sind.
Das ganze erinnert frappierend an die deutsche Wiedervereinigung. Es gab damals warnende Stimmen, die aber im Taumel nationaler Begeisterung nicht gehört wurde. Im Ergebnis wurde die Wiedervereinigung so dilettantisch umgesetzt, der ostdeutsche Bürger so dreist betrogen dass wir unter den wirtschaftlichen Folgen bis heute leiden, auch in West.
Man stelle sich nur mal vor, die Politiker würden zugeben, dass allgemeine öffentliche Leistungen wie Schulhaus- und Straßenreparaturen eingeschränkt werden müssten und die Schließung von weiteren Schwimmbädern anstünden, weil immer mehr Menschen, die von außen kommen, sozial unterstützt werden müssten. Die Mehrheit der Bevölkerung würde ihre Willkommenskultur, die sei derzeit pflegt, sehr schnell zurückfahren und nationalen politischen Denkweisen zunehmend den Vorzug geben.
Die Politiker würden ihr eigenes Versagen auf sog. 'Sozialschmarotzer' abwälzen, auch eine Form von Rassismus.
Denn verdient wurde am Anti-EU-Verhalten, ist dann blöd(?), wenn sich die durch dieses Verhalten Geschädigten hier melden...
Es ist doch nicht verwunderlich? Doch, ist es. Allerdings nur, wenn vorausgessetzt ist, dass Deutsche denken. Und zwar nicht nur an sich selbst.
Achso, das Land der Dicher und Denker... ist sich selbst am dichtesten,.,. das nenn ich Rassismus. Vom Jahressalair eines xy-Managers (der von den Ländern der Flüchtenwollenden profitiert) können viele, viele, sehr viele Menschen mehr als auf Armutsniveau leben, hier, bei uns.
Bei uns gilt nur, wenn es weit weg ist, nur nicht wirklich! bei uns.
Doppelmoral.