Es ist das Standard-Argument gegen direkte Demokratie: Die Bürger sind zu dumm, entscheiden nur aus einem Bauchgefühl heraus, sind für die Todesstrafe und gegen Ausländer. Der Volksentscheid in der Schweiz scheint diese Vorurteile zu bestätigen. Sollte das Ergebnis nicht ein Warnschuss für Deutschland sein? Hierzulande wird schon seit langer Zeit über einen Volksentscheid auf Bundesebene diskutiert.
An dem Ausgang der Schweizer Abstimmung gibt es nichts zu beschönigen. Trotzdem ist es falsch, nun die direkte Demokratie insgesamt zu diskreditieren. Genauso falsch ist es, einzelne Politikbereiche – zum Beispiel die Einwanderung – von der direkten Demokratie auszunehmen. Was uns die Schweiz aber lehren kann: Verfassungsrang sollte das Ergebnis eines Volksentscheids nur bekommen, wenn eine Zweidrittel-Mehrheit zustande kommt.
Verschleiertes Problem
Die Abschottung der Schweiz ist in Deutschland nicht sonderlich populär. Und so stellte der Verein „Mehr Demokratie“ direkt klar, dass eine Abstimmung über die Einwanderung in Deutschland gar nicht zulässig wäre – wenn es einen bundesweiten Volksentscheid gäbe. „Als Mitglied der Europäischen Union ist Deutschland an europäisches Recht gebunden, das auch die Personenfreizügigkeit beinhaltet.“ Um die Zuwanderung aus anderen EU-Staaten zu begrenzen, müsste der Lissabon-Vertrag geändert werden.
Doch dieses Argument verschleiert das Problem, denn der Verein fordert natürlich auch mehr direkte Demokratie in der Europäischen Union. Was wäre, wenn die EU-Bürger für Abschottung sind?
Spiegel der Gesellschaft
Es gibt genügend Gründe, weshalb direkte Demokratie sinnvoll ist – auch in Migrationsfragen. Zunächst sollte man sich überlegen, ob man wirklich die Entscheidung für ein Wahlverfahren – direkte oder repräsentative Demokratie – von den Ergebnissen abhängig machen will. Selbst wenn man dies so sieht, müsste bewiesen werden, dass die Volksvertreter klügere Entscheidungen treffen als die Bürger, von denen sie gewählt wurden. Wenn aber die Bürger denken, dass ihre Vertreter besser Bescheid wissen, dann könnten sie doch auch im Volksentscheid einfach so stimmen, wie es ihnen von den Politikern empfohlen wird.
Das Ergebnis eines Volksentscheids mag man gut finden oder schlecht – es ist ein Spiegel der Gesellschaft. Und dass die gewählten Politiker weniger emotional und stärker rational entscheiden, das müsste erst noch durch empirische Untersuchungen gezeigt werden. Fakt ist jedenfalls, dass die deutschen Ausländergesetze – vom Bundestag beschlossen – auch kein Ausdruck der unbedingten Menschenliebe sind.
Minderheitenschutz ist nicht unantastbar
Wie sieht es aus mit dem Minderheitenschutz? Darf überhaupt darüber abgestimmt werden? Er gehört zur Demokratie, denn jede Minderheit muss irgendwann zur Mehrheit werden können. Trotzdem ist der Minderheitenschutz ein Recht, das von der Mehrheit eingeräumt wird. Es geht auch nicht anders, denn sonst könnte sich jede beliebige Gruppe zu einer Minderheit erklären und ihre eigenen Rechte einfordern.
Ignoriert die Mehrheit dauerhaft den Minderheitenschutz, so kann man natürlich zu der Auffassung gelangen, dass das politische System keine Demokratie mehr darstellt. Dann wäre es legitim, die Entscheidungen der Mehrheit nicht mehr anzuerkennen und Widerstand zu leisten. Das ist alles vorstellbar.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Minderheitenschutz erst zur Realität wird, wenn er in konkreten Gesetzen seinen Ausdruck findet. Und diese Gesetze müssen abgestimmt werden – in Deutschland regelmäßig vom Bundestag. Der Minderheitenschutz ist also nicht unantastbar, er muss immer wieder neu hergestellt werden. Warum also nicht von allen Bürgern?
Gleiche Regeln für alle
Gesetze, die Minderheitenrechte verletzen, können übrigens genauso gut von einem Parlament beschlossen werden. Natürlich könnte dagegen vorm Bundesverfassungsgericht geklagt werden. Das sollte auch nach Volksentscheiden möglich sein.
In der Schweiz haben die Ergebnisse Verfassungsrang, der Rechtsweg ist verbaut. Was lernen wir daraus? Für die direkte Demokratie sollten die gleichen Maßstäbe gelten wie für die parlamentarische. Für eine Änderung des Grundgesetzes werden zwei Drittel der Stimmen im Bundestag benötigt. Dann würde eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz ins Leere laufen, wie in der Schweiz.
Wenn in Deutschland Volksentscheide eingeführt werden, sollten sie keinen Verfassungsrang erhalten. Wenn eine Initiative befürchtet, dass ihr Gesetz vom Verfassungsgericht kassiert wird, muss sie zusätzlich einen Volksentscheid über eine Grundgesetzänderung herbeiführen. Dafür würden dann natürlich auch zwei Drittel der Stimmen benötigt. Das ist fair. Gleiche Regeln für alle.
Mehr Macht für das Volk? Die Gegenposition zum Thema Volksentscheide lesen Sie hier
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