Als das Deutsche Rote Kreuz (DRK) vor wenigen Wochen seine neue Werbekampagne vorstellte, ahnte wohl niemand, dass eine ungewöhnliche Reaktion auf die Kampagne für einigen Ärger sorgen würde. Auf einem Plakat prangt das „Deutsche Rote Flugzeug“ als Symbol für internationale Hilfeleistung, auf einem anderen das „Deutsche Rote Dach“ für die Flüchtlingshilfe. „Mit der neuen Kampagne wollen wir die Bandbreite des DRK-Angebots zeigen“, sagte der Präsident Rudolf Seiters. Inzwischen haben Friedensbewegte die Werbung um einige Motive erweitert: Deutscher Roter Panzer, Deutsches Rotes Gewehr, Deutsche Rote Granate.
Die Bilder stammen von einer Seite der Friedensorganisation DFG-VK. Sie hat eine Gegenkampagne gestartet, und
Deutsche Rote Granate.Die Bilder stammen von einer Seite der Friedensorganisation DFG-VK. Sie hat eine Gegenkampagne gestartet, und kritisiert die Zusammenarbeit des Roten Kreuzes mit der Bundeswehr. Damit würden die DRK-Grundsätze Unabhängigkeit und Neutralität verletzt. „Allen, die überlegen, sich an der aktuellen DRK-Spendenkampagne zu beteiligen, raten wir davon ab, bis die Trennung zwischen DRK und Militär wieder vollzogen ist.“ Angeblich haben sich bei der DFG-VK auch schon Leute gemeldet, die künftig kein Geld mehr an das Rote Kreuz geben wollen.Inzwischen ist die Website offline. Das Rote Kreuz hat eine Anwaltskanzlei beauftragt, dagegen vorzugehen. Die Friedensaktivisten sollten eine Unterlassungserklärung unterschreiben, außerdem die Anwaltskosten von mehr als 1.700 Euro zahlen. Doch daran denken die Pazifisten gar nicht. Sie haben die Seite zwar aus dem Netz genommen, wollen aber unter einer neuen Adresse wieder online gehen. Gestört hatte sich das DRK wohl vor allem an der bisherigen URL: www.deutsches-rotes-kreuz.net. Die Rechtsabteilung des Roten Kreuzes prüft derzeit das weitere Vorgehen.Ohne VorwarnungMussten direkt Anwälte beauftragt werden, ganz ohne Vorwarnung? Hätte das DRK nicht erstmal mit den Friedensbewegten reden können? „Die DFG-VK hat uns nicht vorher gefragt, ob sie unter unserem Namen eine Website online nehmen darf“, erklärt eine Sprecherin des Roten Kreuzes. „Deshalb hat das DRK auch keine Veranlassung, bei einem Rechtsverstoß eine Bitte auszusprechen.“Die DFG-VK sieht das etwas anders: Die Website sei zwar an das Design der offiziellen DRK-Seite angelehnt, „aber klar als Aktionsseite kenntlich“. So sei das Logo der DFG-VK zu sehen gewesen, außerdem habe die Friedensorganisation im Impressum gestanden. In dieser Woche soll nun eine neue Website online gehen, mit ausführlicheren Hintergrundinformationen zur zivil-militärischen Zusammenarbeit.Der Text ist bereits fertig und liegt dem Freitag vor. Darin heißt es unter anderem: „Unsere Kampagne richtet sich nicht gegen das DRK, sondern wir treten dafür ein, dass die Organisation ihre Prinzipien wieder achtet.“ Zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zählen Neutralität und Unabhängigkeit. Durch die „enge Kooperation“ mit der Bundeswehr habe das DRK „zwei ihrer obersten Grundsätze gebrochen“, mein Christoph Neeb von der DFG-VK. Beim DRK hingegen sieht man kein Problem in der Kooperation: „Die Einhaltung der Grundsätze muss stets auch bei einer Zusammenarbeit zwischen DRK und Bundeswehr gewährleistet sein“, erklärt die Sprecherin. Ansonsten sei ausgeschlossen, dass das Rote Kreuz tätig werde.Immer mehr KooperationWie viel Unabhängigkeit ist möglich? Die Friedensaktivisten listen auf, wie sich die Zusammenarbeit entwickelt hat: Im Jahr 2003 positioniert sich das DRK-Präsidium zur Kooperation. 2008 definiert ein Bundesgesetz die „Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr“ als eine wesentliche Aufgabe des Roten Kreuzes. Seit 2009 gibt es beim DRK einen „Beauftragten für zivil-militärische Zusammenarbeit“. Im Jahr 2014 fand erstmals die gemeinsame Übung „Joint Cooperation“ statt. Und im November 2015 wurde eine zentrale Kooperationsvereinbarung zwischen DRK und Verteidigungsministerium geschlossen.Das Deutsche Rote Kreuz hingegen betont seine Unabhängigkeit, insbesondere im Kriegsfall. „Wenn das DRK in Gebieten bewaffneter Konflikte tätig wird, ist es gemäß der Genfer Konvention niemals in Operationen der Streitkräfte integriert. Ein Einsatz in Gebieten bewaffneter Konflikte läuft (…) vollständig unter Rotkreuz-Verantwortung und eigenen Sicherheitseinschätzungen.“ Zu den Aufgaben gehöre die Nothilfe für die Zivilbevölkerung, aber auch der Schutz von verwundeten Kombattanten aller beteiligten Streitkräfte.Mitwirkung im Sanitätsdienst der ArmeeOb dazu mit einer einzelnen Partei zusammengearbeitet wird, müsse im Einzelfall entschieden werden. Dies sei „denkbar, sofern sich die Opfer in höchster Not befinden und die Hilfeleistung ohne militärische Unterstützung unmöglich wäre“. Dabei müsse jedoch „eine klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben des Militärs und des DRK jederzeit vorhanden und nach außen sichtbar sein“, außerdem sei der Zusammenarbeit „grundsätzlich mit größter Zurückhaltung zu begegnen“, und die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Streitkräfte müsse ausscheiden, „wenn insbesondere die Rotkreuz-Grundsätze oder Sicherheit des DRK-Personals unvertretbar beeinträchtigt würden“.Im Kampf gegen die Ebola-Epidemie haben Bundeswehr und DRK schon zusammengearbeitet. Eine „Mitwirkung im Sanitätsdienst der Streitkräfte“ – wie sie im Gesetz vorgesehen ist – hat es bislang jedoch noch nicht gegeben. Das ist jedoch in Zukunft möglich, auch im Ausland. Die Kosten bekommt das DRK dann vom deutschen Staat ersetzt.Geheime VereinbarungWas es bereits gibt, sind gemeinsame Übungen. Laut DRK geht es dabei um „Rechts- und Einsatzberatung mit dem Ziel, Offiziere und andere Entscheidungsträger auf die Einhaltung humanitärer Normen sowie Schutz und Schonung der Zivilbevölkerung gezielt vorzubereiten“. Auf der Website der Bundeswehr hört sich das mehr nach Zusammenarbeit an: „Während der internationalen Übung 'Joint Cooperation 2014' saßen bereits Soldaten aus neun Nationen mit dem DRK an einem Tisch und erfüllten gemeinsame Aufgaben im Rahmen des Übungskrisenszenarios.“ Die „Einbindung ziviler Organisationen“ sei „für den gegenseitigen Lerneffekt zielführend“ gewesen.Und dann gibt es noch die zentrale Kooperationsvereinbarung. Laut DRK wird damit „die praktische Ausgestaltung der Zusammenarbeit“ konkretisiert. Was genau drin steht, ist jedoch unbekannt. Das Abkommen sei „nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen“, sagt die DRK-Sprecherin auf Freitag-Nachfrage. Für Christoph Neeb von der DFG-VK ist die Geheimhaltung ein „dicker Hund“.Gleiche Werte?Auch wenn der Inhalt unbekannt ist: Schon die öffentlichen Äußerungen sagen einiges über das Selbstverständnis des Deutschen Roten Kreuzes aus. Im Jahr 2003 fand der damalige DRK-Generalsekretär Clemens Graf von Waldburg-Zeil noch klare Worte für eine Trennung von ziviler und militärischer Arbeit: „Wenn Soldaten als Helfer auftreten, gefährdet dies die Neutralität der humanitären Hilfe und somit auch das Leben der Helfer. Nur eine neutrale und unparteiliche Arbeitsweise vor Ort gibt dem Roten Kreuz den Zugang zu allen Konfliktopfern. Daher fordern wir klare Grenzen zwischen Militär und Helfern.“Inzwischen schlägt das Rote Kreuz andere Töne an. Karl Demmer, selbst viele Jahre beim Militär gewesen, ist seit 2009 der Beauftragte für die zivil-militärische Zusammenarbeit. Im Februar 2015 sagt er über das DRK und die Bundeswehr: „Wir (...) verfügen über die gleichen Normen und Werte. Daher liegt es nahe, enger und vor allem funktioneller zusammenzuarbeiten.“