Lobbyismus Konzerne verpflichten gern ehemalige Minister. Abgeordnete lassen sich von Privatfirmen für Nebenjobs bezahlen. Das zerstört die Demokratie, das muss verboten werden!
Wie Konzerne sich Politiker für ihre Zwecke kaufen
Collage: der Freitag; Material: Fotolia, iStock
Rund zwei Millionen Mark im Jahr, damit geht es los. Für Martin Bangemann ist das im Sommer 1999 ein Angebot, dem er nicht widerstehen kann. Der FDP-Politiker muss sich demnächst sowieso umorientieren, in wenigen Monaten dürfte er seinen Job als EU-Kommissar los sein, da eine Wiederwahl unwahrscheinlich ist. Warum also nicht seine Kontakte vergolden? Als Aufsichtsratsmitglied im spanischen Telefónica-Konzern etwa? Ein fliegender Wechsel aus der Politik in die Wirtschaft, motiviert durch ein versprochenes Millionensalär – das hat es bis dahin in dieser Form noch nicht gegeben. Noch während seiner Amtszeit als EU-Kommissar für Telekommunikation verhandelt Bangemann über den neuen Job. Dann bittet er um vorzeitige Entlassung.
Sein Seitenwechsel emp
t gegeben. Noch während seiner Amtszeit als EU-Kommissar für Telekommunikation verhandelt Bangemann über den neuen Job. Dann bittet er um vorzeitige Entlassung.Sein Seitenwechsel empört selbst viele Politiker, die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten klagen vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Verfahren wird eingestellt, nachdem Bangemann erklärt, seinen neuen Job erst später anzutreten. Kurz darauf wird ein Verhaltenskodex für Kommissare beschlossen und ein Ethik-Komitee eingesetzt, das strittige Fälle entscheiden soll.Placeholder infobox-1In der deutschen Politik macht in den folgenden Jahren aber nicht der Verhaltenskodex Schule, sondern Bangemanns Verhalten. Rot-Grün, Schwarz-Rot oder Schwarz-Gelb: Aus jeder Bundesregierung wechseln seither Minister und Staatssekretäre munter in lukrative Lobby-Jobs für Konzerne und Verbände. Unternehmen werben jedoch nicht nur Ex-Minister ab, sie bezahlen auch amtierende Abgeordnete für Posten in Aufsichtsräten, für Vorträge oder Beratungsleistungen. Es ist nicht direkt Bestechung, aber ein gewisses Wohlwollen gegenüber den Anliegen der jeweiligen Unternehmen dürfte beim Einwerben der Nebenjobs ungemein helfen.Für die Wirtschaft ist diese Nähe zur Politik profitabel – und völlig rational. Für die Demokratie ist sie zerstörerisch. Das Versprechen auf gleich verteilte Chancen, den Entscheidungsprozess zu beeinflussen, verkommt zur leeren Phrase. Wer einen großen Gehaltscheck ausstellen kann, hat ungleich bessere Möglichkeiten. Er kauft sich die Politik.Placeholder infobox-2Das ist aber kein unabänderliches Gesetz der repräsentativen Demokratie. Der Einfluss der Wirtschaft ließe sich deutlich beschränken, wenn nur der Wille dazu da wäre. Doch Wirtschaft und Politik profitieren vom jetzigen System und verschanzen sich hinter dem Grundgesetz. Ihr Verweis auf die freie Berufswahl ist aber bloß eine Nebelkerze. Als ob die Verfassung vorschriebe, dass Politik käuflich sein müsste.Psychologisch ist die Lust am Seitenwechsel leicht zu erklären: Der gefühlte und tatsächliche Machtverlust muss kompensiert werden. Im Zweifel durch Geld. Und die Unternehmen und Wirtschaftsverbände sind bereit zu zahlen. Die Ex-Politiker haben schließlich immer noch gute Kontakte ins Machtzentrum, vielleicht sogar Insider-Informationen über lange geplante Gesetze. Und sie wissen aus jahrelanger eigener Anschauung, wie die Entscheidungen zustande kommen, an welchen Rädchen man drehen muss. Ein Verdacht begleitet die meisten hochrangigen Wechsel hartnäckig: Sollen Entscheidungen aus der eigenen Amtszeit auf diese Weise nachträglich vergoldet werden? Ließ sich der Politiker schon vorher durch die Aussicht auf den Job beeinflussen?Placeholder infobox-3Eine Abklingphase – auch Karenzzeit genannt – könnte all das verhindern. Sie muss verpflichtend sein und darf nicht dem Einzelnen überlassen werden. Schließlich ist es keine moralische Frage, sondern eine der Demokratie. Eine gesetzlich vorgeschriebene Auszeit würde verhindern, dass sich finanzstarke Unternehmen und Verbände gegenüber finanzschwächeren Gesellschaftsakteuren einen unlauteren Vorteil verschaffen.Bis heute fehlt in Deutschland aber jegliche Regulierung. Dabei gibt es zahlreiche Beispiele für den Drehtür-Effekt: Allein aus der zweiten rot-grünen Bundesregierung wechselten mindestens zwölf Minister und Staatssekretäre in Lobby-Jobs. Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder ist mit seiner Tätigkeit als Gaspipeline-Lobbyist da nur das bekannteste Beispiel. Der SPD-Politiker Wolfgang Clement setzte sich als Wirtschaftsminister für Kohlesubventionen ein, später bekam er einen Job beim RWE-Konzern. Auch die Grünen ließen sich gern abwerben: Matthias Berninger war als Staatssekretär für den Verbraucherschutz zuständig, dann trat er in den Dienst des Schokoriegel-Herstellers Mars. Der Gesetzgeber aber blieb untätig. Erst seit sich im vergangenen Jahr prominente Fälle häuften – Ronald Pofalla, Dirk Niebel, Daniel Bahr –, ist der öffentliche Druck so groß geworden, dass sich etwas bewegt.Placeholder infobox-4Anfang des Monats hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der nun im Bundestag beraten werden soll. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, er bleibt aber doch weit hinter dem Notwendigen zurück. Vorgesehen ist eine Karenzzeit von zwölf Monaten, die nur in Ausnahmen um sechs Monate verlängert werden darf. In dieser Zeit kann die Bundesregierung den Seitenwechsel verbieten, wenn dadurch öffentliche Interessen beeinträchtigt werden oder „das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung“ gefährdet ist.Die Vorgaben dafür sind sehr vage, klare Kriterien fehlen. Problematisch ist außerdem, dass zwar ein – von der Regierung berufenes – Gremium eine Empfehlung abgibt, am Ende aber die Regierung selbst über den Seitenwechsel entscheidet. Wenn sie einen amtierenden Minister loswerden möchte, könnte sie ihm in den Rücktrittsverhandlungen anbieten, einen sofortigen Wechsel zu erlauben. Spätestens nach eineinhalb Jahren können die Ex-Minister dann sowieso tun, was sie wollen.Placeholder infobox-5Der Verein LobbyControl fordert daher eine Karenzzeit von drei Jahren für Lobby-Jobs. Aber die Grenze ist schwammig: Wo beginnt der Lobbyismus? Wer die Demokratie verteidigen will und unlautere Einflussnahme sicher ausschließen will, sollte noch einen Schritt weitergehen: Alle bezahlten Tätigkeiten gehören für die Dauer von drei Jahren für ehemalige Minister und Staatssekretäre verboten. Zusätzlich kann man für einfache Abgeordnete nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament über eine Auszeit diskutieren, die sich auf Lobby-Jobs beschränkt.Sollen ausgeschiedene Minister dann auf Staatskosten Däumchen drehen? Nein, ehrenamtlich können sie sich gern Vollzeit engagieren. Ähnlich kann man auch bei Parlamentariern argumentieren: Für sie sind bezahlte Nebentätigkeiten ebenfalls inakzeptabel.Placeholder infobox-6Mehr Transparenz kann ein erster Schritt sein. Bisher sind die Gehälter von Ex-Ministern gar nicht öffentlich bekannt, Nebeneinkünfte von Abgeordneten werden nur in Stufen angegeben. Eine exakte Offenlegung der Summen würde die Diskussion über die Nähe von Politik und Wirtschaft neu befeuern und kann besonders problematische Interessenkonflikte verhindern, weil Ex-Minister und Abgeordnete die Kritik der Öffentlichkeit scheuen.Eigentlich muss das aber verboten werden. Schließlich bekommen Abgeordnete vom Bundestag eine Entschädigung von 9.000 Euro pro Monat. Wer vorher etwa als Anwalt gearbeitet hat und sich nun um den Fortbestand seiner Kanzlei sorgt, kann dort nebenher weiterarbeiten – allerdings unbezahlt. So kommt erst gar nicht der Verdacht auf, die Politiker würden ihr Mandat und ihre Kontakte finanziell ausschlachten. Für den ein oder anderen Nebenverdienstprofi im Bundestag mag das ein schmerzhafter Einschnitt sein, für das Ansehen der Demokratie insgesamt wäre es aber ein Segen.Placeholder infobox-7Und was ist mit den Ministern und der Länge der Karenzzeit? Jede Grenze ist willkürlich, schließlich verlieren ehemalige Regierungsmitglieder den politischen Einfluss nicht nach exakt ein, zwei oder drei Jahren. Doch eine Grenze ist nötig, wenn sowohl ein lebenslanges Berufsverbot als auch ein sofortiger Seitenwechsel ausgeschlossen werden soll. Sinnvoll ist die Kopplung an das Übergangsgeld, das derzeit bis zu zwei Jahre nach Ausscheiden gezahlt wird. Die Gesellschaft muss entscheiden, ob sie Ex-Minister künftig länger bezahlen möchte, um Lobby-Einflüsse zu minimieren. Das muss auch nicht zwangsläufig teurer werden, wenn im Gegenzug die monatlichen Bezüge reduziert werden.Die Verteidiger von Seitenwechseln und Nebenjobs argumentieren oft mit dem Grundgesetz: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Dabei wird vergessen, dass sich die Abgeordneten und Ex-Minister bereits für einen Beruf entschieden haben: den des Volksvertreters. Und der deutsche Staat darf ihnen als Arbeitgeber bestimmte Vorgaben machen. In der freien Wirtschaft ist das gang und gäbe. In Verträgen verbieten die Unternehmen ihren Mitarbeitern die Aufnahme von Nebentätigkeiten oder vereinbaren Karenzzeiten für die Zeit nach dem Job.Placeholder infobox-8Zwar ist das pauschale Verbot von Nebentätigkeiten rechtlich unzulässig, doch es gibt einen Trick: Wenn der Staat mit Politikern einen Acht-Stunden-Arbeitstag vereinbart, kann er jeden Nebenjob verbieten, weil die gesetzliche Obergrenze für Erwerbstätigkeit bereits erreicht ist. Das entspräche sogar der Wirklichkeit, denn Nebentätigkeiten stehlen die Zeit für die Arbeit als Volksvertreter. Alternativ wäre auch eine Einkommenssteuer von 100 Prozent für Politiker vorstellbar. Oder das Einkommen wird mit den Diäten verrechnet. In diesem Fall können sich Unternehmen aber weiterhin Abgeordnete kaufen, indem sie mehr zahlen als das normale Politikergehalt – es wird bloß teurer.In der freien Wirtschaft sind Karenzzeiten von maximal zwei Jahren erlaubt, wenn mindestens die Hälfte des vorigen Gehalts gezahlt wird. Diese Frist ließe sich durch ein Gesetz leicht auf drei Jahre erhöhen, oder man regelt dies rechtlich anders: Die Minister blieben dann auch nach ihrem Ausscheiden im Dienste des Staats. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten drei Jahre, das ist nach geltendem Recht zulässig. Die Ex-Minister könnten sich in dieser Zeit in aller Ruhe auf die Suche nach einer neuen Tätigkeit machen.Placeholder infobox-9Weil unabhängige Politiker von besonderer Bedeutung für die Demokratie sind, ist es sehr wahrscheinlich verfassungsrechtlich zulässig, dass der Staat hier strengere Vorgaben machen darf als ein Arbeitgeber in der freien Wirtschaft. Für Bundesbeamte gilt schon heute eine Sonderregelung. Bis zu drei Jahre nach Dienstende kann ihnen eine neue Tätigkeit verboten werden, wenn es Interessenkonflikte gibt. Bei Soldaten sind es sogar fünf Jahre.Ob ein Verbot von sämtlichen bezahlten Tätigkeiten für Abgeordnete und Ex-Minister gegen das Grundgesetz verstößt, kann schlussendlich nur das Bundesverfassungsgericht klären. Das ist aber kein Grund, schon vorauseilend auf ein Verbot zu verzichten. Zumal fraglich ist, ob sich überhaupt ein Politiker trauen würde, dagegen zu klagen. In der Öffentlichkeit dürfte das nicht ganz so gut ankommen.Placeholder infobox-10Es bleibt die Frage, ob die Gesellschaft überhaupt ein Verbot will. Im Bundestag sollen schließlich nicht nur Beamte und Angestellte des öffentlichen Diensts sitzen, die ein Rückkehrrecht in ihren alten Beruf haben. Angestellte und Selbstständige hingegen müssen ihren Job komplett aufgeben, wenn das Verbot kommt. Das schreckt einige Berufsgruppen möglicherweise ab und wäre damit nicht im Sinne einer möglichst vielfältigen Zusammensetzung des Parlaments. Über ein Rückkehrrecht für alle Bundestagsabgeordneten – wie es dies für Arbeitnehmer in Elternzeit in der freien Wirtschaft auch gibt – könnte man dieses Problem aber lösen.Wenn der Bundestag demnächst das neue Karenzzeit-Gesetz beschließt, ist das ein erster Schritt. Weiter gehen aber bereits heute Marco Bülow und Gerhard Schick. Die Bundestagsabgeordneten von SPD und Grünen haben einen freiwilligen Verhaltenskodex für Parlamentarier erarbeitet. Nebeneinkünfte sollen auf den Cent genau veröffentlicht werden und nicht die Hälfte der Diäten übersteigen – falls doch, wird der Überschuss gespendet. Zudem verpflichten sich die Abgeordneten, drei Jahre nach ihrer Tätigkeit keinen Lobby-Job anzunehmen. 43 Politiker von SPD, Grünen und Linkspartei haben den Kodex unterschrieben, von der Union keiner.Das verweist auf das grundsätzliche Problem bei diesem Thema: Über Nebentätigkeiten und Seitenwechsel müsste eigentlich ein unabhängiges, demokratisch legitimiertes Gremium entscheiden. Bislang geben sich die Politiker selbst ihre Regeln, obwohl sie offensichtlich befangen sind. Da hilft nur eines: der Druck der Bürger.Placeholder authorbio-1
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