Guten Abend, liebe Bürger

Staatsfernsehen Wenn Angela Merkel per Videochat mit Bürgern diskutiert, ist das eine Art Staatsrundfunk. Das Medienrecht ignoriert das. Es ist noch nicht im Internetzeitalter angekommen
Ausgabe 16/2013
Merkel da, Mikro an – und schon kann das Staatsfernsehen beginnen. Oder?
Merkel da, Mikro an – und schon kann das Staatsfernsehen beginnen. Oder?

Foto: ipon/imago

Man kann es als üblichen Teil moderner Öffentlichkeitsarbeit abtun. Man kann darin aber auch einen Vorboten für eine längst vergangen geglaubte Gefahr sehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel will am heutigen Donnerstag erstmals in einem öffentlichen Videochat mit Bürgern diskutieren. Offiziell soll es bei der Debatte auf dem Netzwerk Google Plus um Integration gehen. Alarmiert sind aber vor allem Medienexperten, schon ist von Merkels „Piratensender“ die Rede. Denn eine Sendelizenz besitzt die Kanzlerin nicht, kann sie auch gar nicht. Staatsrundfunk ist in Deutschland verboten. Offiziell. Doch mit dem Internet könnte das Regierungsfernsehen durch die Hintertür kommen.

Als dem damaligen CDU-Bundeskanzler Konrad Adenauer die ARD zu links war, plante er ein zweites, diesmal staatstragendes Programm. Doch im Jahr 1961 durchkreuzte das Bundesverfassungsgericht seine Pläne. Die Idee hatte sich damit erledigt. Doch nun droht neue Gefahr. Denn die Bundesregierung könnte zum Beispiel eine riesige Online-Mediathek aufbauen mit politisch gefärbten Videos zum Herunterladen. Das wäre legal, denn solche Angebote gelten nicht als Rundfunk. „Wenn das so ein Abrufdienst ist, dann würden wir das so sehen“, sagt ein Sprecher der Kommission für Zulassung auf Aufsicht (ZAK), die sich aus den Vertretern der Landesmedienanstalten zusammensetzt.

Mediathek ersetzt Fernseher

Im Rundfunkstaatsvertrag wird Rundfunk definiert als Verbreitung von Sendungen, die zum „zeitgleichen Empfang“ bestimmt sind. Auch ein aufgezeichneter Beitrag gilt demnach als Rundfunk, wenn er zu einer festen Zeit übertragen wird.

Kommt nun das Staats-TV im Netz? Die Koalition hält sich in dieser Frage bedeckt, zudem würde das Bundesverfassungsgericht einem solchen Vorhaben möglicherweise einen Riegel vorschieben. Dennoch zeigt sich an der unklaren Lage die Probleme eines Medienrechts, das noch nicht im Internetzeitalter angekommen ist.

In Zukunft werden Live-Sendungen eher die Ausnahme als die Regel sein. Warum sollen Medienkonsumenten genau während der Ausstrahlung einschalten, wenn ihnen im Internet alle Sendungen jederzeit zur Verfügung stehen? Die Mediatheken im Internet werden also das klassische Fernsehen künftig nahezu komplett verdrängen.

Was heißt "neue digitale Medienordnung"?

Weshalb ein regelmäßiges Live-Video der Regierung im Internet nicht gezeigt werden darf, aber ein vorgefertigter Beitrag zum Abruf kein Problem darstellt, lässt sich dem normalen Internetnutzer nicht erklären. Absurd wäre aber auch, sämtliche Merkel-Videos zu verbieten, während fast jeder Hinterbänkler im Bundestag seine eigenen Youtube-Clips ins Netz stellt. Es bleibt eigentlich nur das Erlauben all dieser Angebote.

Eine Neuauflage des alten Adenauer-Fernsehens im Internet lässt sich trotzdem verhindern. Die Medienaufseher der Länder fordern bereits eine „neue digitale Medienordnung“, auch die grüne Medienpolitikerin Tabea Rößner verlangt: „Die Medienregulierung muss neue Wege gehen.“ Die Vorschläge bleiben aber recht schwammig: Rößner will etwa, „dass es klare Kriterien für die Einordnung von Internetangeboten und dazugehörigen Regularien gibt“. Die Medienaufseher hingegen verlangen mehr Flexibilität. Weil sich technische Entwicklungen nicht vorhersehen ließen, solle die Politik nur einen Rahmen setzen und den Anstalten mehr Spielraum geben, meint der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier.

Alle Medien werden zum Internet

Das grundlegende Problem ist aber ein anderes: Die verschiedenen Medien verschmelzen durch das Internet. Deshalb müssen alle gleichermaßen und nach den gleichen Regeln kontrolliert werden. Eine Vorzugsbehandlung für den Rundfunk ist ein Relikt der Vergangenheit, als die Sendeplätze knapp waren. Deswegen wurde früher eine begrenzte Zahl an Lizenzen vergeben. Heute geht es darum, eine Machtkonzentration im Mediensektor zu verhindern – sei es bei privaten Konzernen oder bei staatlichen Stellen, sei es mit Videos oder mit Texten.

An das Verbot des Staatsrundfunks hat sich bisher niemand herangetraut, gleichzeitig wird aber weitgehend akzeptiert, dass die Regierung massenweise Broschüren und Zeitungen produzieren darf. Das passt jetzt nicht mehr zusammen, denn die Übergänge sind fließend. Im Netz können Radiosendungen nachgelesen werden, eine Slideshow mit automatisch wechselnden Fotos liegt irgendwo zwischen Video und gedrucktem Bild. Letztlich wird alles eins: Fernsehen und Radio ist ausgestrahltes Internet, Zeitung ist ausgedrucktes Internet.

Braucht das Netz überhaupt eine Aufsicht? Die Meinungsvielfalt ist schließlich gegeben, alleine durch die Möglichkeit für jeden Einzelnen, im Internet zu publizieren – anders als beim klassischen Rundfunk. Aber auch im scheinbar unendlichen Netz können Informationen unterdrückt werden, indem andere in den Vordergrund gerückt werden. Letztlich geht es um die Mediennutzung der Massen. Aufmerksamkeit im Netz ist die Sendelizenz 2.0, leicht erhältlich für Konzerne und Regierungen.

Manchmal gibt es auch Symbiosen. Wie bei der Bundeskanzlerin und dem Internetkonzern Google. Die Video-Debatte ist übrigens wohl legal, weil sie nicht regelmäßig stattfinden soll und deshalb keinen Rundfunk darstellt. Die Kanzlerin hätte es aber auch einfacher haben können: Die Live-Übertragung ist nämlich schlicht überflüssig, Internetnutzer können auf die laufende Debatte ohnehin keinen Einfluss nehmen. Aus deren Fragen wurden einige vorab vom Kanzleramt ausgewählt. Vieles ähnelt also dem Video-Podcast der Kanzlerin. Der ist offiziell auch kein Rundfunk.

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