Es geht um Waffengleichheit. Um gleiche Rechte für Tiernutzer und Tiere. Wer mit Affen experimentieren möchte, kann gegen ein Verbot staatlicher Behörden klagen, zur Not durch alle Instanzen. Die Affen selber können das nicht. Tierschutzorganisationen fordern deswegen schon seit vielen Jahren ein Verbandsklagerecht. Nun könnte das in vielen Bundesländern tatsächlich Realität werden.
Normalerweise können vor deutschen Gerichten nur Personen klagen, die von Entscheidungen direkt betroffen sind. In Ausnahmefällen können aber auch Verbände vor Gericht die Interessen wahrnehmen – bislang gibt es das etwa im Umwelt- oder Naturschutz, im Wettbewerbsrecht und beim Verbraucherschutz. Bald auch im Tierschutz?
"Meilenstein für die T
ein für die Tierrechte"Die rot-grüne Regierung von Nordrhein-Westfalen hat einen entsprechenden Gesetzentwurf ausgearbeitet, heute abend wird er erstmals im Landtag diskutiert. Im Saarland hat die Jamaika-Koalition ähnliche Pläne, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz steht das Verbandsklagerecht im Koalitionsvertrag und in einem Bundesland haben Tierschutzvereine schon heute die Möglichkeit, vor die Gerichte zu ziehen: Bremen führte das Klagerecht im Jahr 2007 ein.Nun ziehen andere Länder nach. „Das Gesetz ist ein Meilenstein zur Stärkung der Tierrechte“, sagt Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). Und auch die Tierschützer sind begeistert: Remmels Vorschlag sei „der umfassendste und beste Entwurf, den wir gesehen haben“, sagt Christiane Baumgartl-Simons vom Bundesverband „Menschen für Tierrechte“.Tierversuche: Jeder Tag zählt Tierschutzvereine sollen in Zukunft eine ganze Reihe behördlicher Entscheidungen vor Gericht anfechten können: wenn Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden, wenn Hühnern die Schnäbel abgeschnitten werden sollen oder wenn neue Riesen-Ställe genehmigt werden. Sie können sogar die Behörden zum Handeln zwingen – wenn sie gegen „Unterlassen von Anordnungen“ klagen. Auch Tierversuche sind betroffen, allerdings soll dort nur eine nachträgliche Feststellungsklage möglich sein. Die Experimente finden also statt und hinterher wird geprüft, ob alles rechtens war.Optimal ist das aus Tierschutz-Sicht nicht. Aber die Industrie hatte gewarnt, durch Gerichtsverfahren könne die Entwicklung neuer Medikamente verzögert werden. Zwei Jahre seien „für die Industrie schon schwierig“, sagt Thorsten Ruppert vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Schließlich gelten Patente nur für 20 Jahre ab dem Tag der Anmeldung. Dauern die Tests länger, ist weniger Zeit für die gewinnbringende Vermarktung. Jeder Tag zählt.Nachträgliches Verbot?Tierschützer halten dagegen: Wenn eine Klage offensichtlich unbegründet ist, könne schließlich eine sogenannte Sofortverfügung erteilt werden, dann gibt es keine Verzögerung. Gleiches gilt für den Fall, dass nur nachträgliche Feststellungsklagen zulässig sind, wie es nun in Nordrhein-Westfalen für Tierversuche angedacht ist. „Wir können damit leben“, sagt Tierschützerin Baumgartl-Simons. Gerichtsurteile im Sinne der Tiere könnten schließlich Maßstab für zukünftige Genehmigungen sein.Beim VFA sieht man das anders: Die „möglichen Ausgangsfragen und Parameter“ eines Tierversuchs seien „so individuell, dass schon praktisch – wenn überhaupt – nur in sehr begrenztem Umfang Erkenntnisse aus dem entschiedenen Verfahren abgeleitet werden können“, heißt es in einem Positionspapier zur Verbandsklage.Der VFA erwartet außerdem eine „Klageflut“ der Tierfreunde. Genug Menschen gibt es jedenfalls, die Experimente an Mäusen, Kaninchen, Hunden oder Katzen ablehnen. Trotzdem ist unwahrscheinlich, dass alle morgen zum Gericht rennen werden. Eine Chance hätten sie nämlich nicht.Bürgerinitiativen fallen durchs RasterKlagen dürften ausschließlich anerkannte Tierschutzverbände, die Kriterien dafür möchte Nordrhein-Westfalen im Gesetz festlegen: Ein gemeinnütziger Verein darf nur dann Rechte von Tieren vor Gericht vertreten, wenn er seit mindestens fünf Jahren besteht und die „Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet“. Das zuständige Ministerium soll sich dabei orientieren an den bisherigen Aktivitäten, der Anzahl der Mitglieder und der „Leistungsfähgikeit des Vereins“. Dazu zählt etwa ein Büro mit Angestellten.Lokale Bürgerinitiativen, die sich etwa gegen die Mastanlage in der Nachbarschaft wehren, würden somit durch das Raster fallen. Die hohen Hürden sind aber auch notwendig, damit ein Prozess überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Im Tierschutz sei die Situation ein wenig anders als beim Naturschutz, erklärt ein Sprecher des Umweltministeriums. „Es gibt viele kleine Gruppen, die sind nicht so organisiert.“ Ein Greenpeace der Tierfreunde? Gibt es nicht.Präventive WirkungIn Bremen sind gerade mal zwei Vereine zur Verbandsklage zugelassen, passiert ist bisher noch nichts. Das könnte aber auch daran liegen, dass die Verwaltung umstrittene Affenversuche verboten hat. Nun klagt stattdessen der Forscher. Ist das womöglich bereits der erste Erfolg der Verbandsklage? Tierschützer vermuten nämlich auch eine „präventive Wirkung“, wenn die Behörden wissen, dass gegen ihre Genehmigungen geklagt werden kann.Aus Sicht der Pharmaindustrie stehen die Bremer Erfahrungen nicht im Widerspruch zu der befürchteten Klagewelle. In der Hansestadt gebe es nur wenige Einrichtungen, an denen Tierversuche durchgeführt werden, sagt Ruppert vom Branchenverband VFA. Anders sehe es in Nordrhein-Westfalen aus: Dort werde an vielen Universitäten mit Tierversuchen geforscht, außerdem sitzt der Chemiekonzern Bayer in Leverkusen. „Das wäre ein ganz anderes Kaliber“, sagt Ruppert.Auch die Erfahrungen mit der Einführung des Naturschutz-Verbandsklagerechts will die Pharma-Lobby nicht gelten lassen. Eine Klageflut blieb bis heute aus. Die Erklärung des VFA: Schon vorher hätten viele Menschen gegen Großprojekten geklagt, weil sie direkt betroffen waren. Beim Tierschutz sehe das anders aus.Knappes Geld der VereineTrotz all der Unkenrufe ist eine Überlastung der Gerichte in Nordrhein-Westfalen unwahrscheinlich. Denn die Tierschutzvereine müssen auch mit ihrem knappen Geld haushalten. Eine Klage bedeute einen „erheblichen Mehraufwand“, sagt Baumgartl-Simons von den „Menschen für Tierrechte“. Ihr Verband werde das Klagerecht zwar umgehend beantragen, „aber das heißt doch nicht, dass wir auf Teufel komm raus klagen“. Zunächst müsse es einen begründeten Anfangsverdacht geben, danach werde recherchiert, erst später komme der Gang vors Gericht in Frage.Auch im NRW-Umweltministerium glaubt man, dass selten einzelne Genehmigung angefochten werden. „Es geht eher um grundsätzliche Fragen“, vermutet ein Beamter. Welche Erfolge die Tierschutzverbände erzielen können, hängt dann auch von ihren Finanzen ab – und damit von der Spendenbereitschaft der Tierfreunde.