Kondompflicht im Bordell?

Sex Das Saarland verbietet ungeschützten Geschlechtsverkehr im Prostitutionsgewerbe. Das ist sinnvoll, allerdings sollten nur die Freier bestraft werden können
Ausgabe 10/2014
Kondompflicht im Bordell?

Illustration: Otto

Das Saarland setzt auf Tourismus, aber wenn es um Sex geht, dann hört der Spaß auf. Aus ganz Frankreich reisen die Freier an, Vertriebene des Prostitutions-Verbots daheim. Das hat Folgen: Angeblich ist nirgendwo in Deutschland die Bordell-Dichte so hoch wie im Saarland. Doch die schwarz-rote Landesregierung möchte das Schmuddel-Image loswerden und verschärft nun die Vorgaben. Unter anderem gilt künftig die Kondompflicht.

Der große Aufschrei bleibt aus, was sicher auch daran liegt, dass Freier keine Lobby haben. Das Thema ist zu tabuisiert. Nur leise und vereinzelt melden sich Kritiker zu Wort – etwa von der Deutschen Aids-Hilfe. Wie bitte? Sind Kondome nicht der beste Schutz vor übertragbaren Geschlechtskrankheiten? Die Aids-Hilfe argumentiert: „Die Kondompflicht wird zu mehr Kriminalisierung von Sexarbeiterinnen und Freiern führen.“ Sie werde dadurch in dunkle Ecken verdrängt. „Damit ist niemandem geholfen.“

Anderes Lustempfinden

Wenn man sich das Gesamtpaket anschaut, mit dem die Landesregierung den käuflichen Sex regulieren will – mehr Kontrollen, Ausweitung der Sperrzone –, ist diese Einschätzung sicherlich richtig. Bei der Kondompflicht ist es aber nicht so einfach. Schließlich ist die HIV-Gefahr ein oft unterschätztes Problem. Es gibt keinen vernünftigen Grund, auf Kondome zu verzichten. Jede Infektion ist eine zu viel.

Nur: Wenn sich beide Parteien einig sind, dass sie ungeschützten Sex haben wollen, warum sollte sich der Staat da einmischen? Es sind doch erwachsene Menschen. Und selbst wenn 99 Prozent der Männer der Ansicht wären, dass die Risiken schwerer wiegen als der zusätzliche Spaß ohne Kondom, wird das von ein paar Freiern (und womöglich sogar von Sexarbeiterinnen) womöglich anders gesehen. Wer will sich anmaßen, über das Lustempfinden fremder Menschen besser urteilen zu können als diese selbst?

Nun ließe sich argumentieren, dass durch ungeschützten Geschlechtsverkehr die Aids-Erkrankungen zunehmen und dadurch der Gesellschaft hohe Kosten aufgebrummt werden. Das alleine rechtfertigt aber auch noch keine Kondompflicht, schließlich müsste sie dann auch auf privaten, also nicht gewerbsmäßig vollzogenen Sex, ausgeweitet werden. Generell ist es nun mal problematisch, Menschen das Recht abzusprechen, ihrem Körper selbst zu schaden, ganz, wie sie es möchten.

Verdeckte Ermittler in Bayern

Es gibt aber eine andere Argumentation, mit der sich die Kondompflicht durchaus gut begründen lässt: als Arbeitsschutz-Maßnahme! Selbst wenn die Prostituierten von sich aus zu ungeschütztem Sex bereit wären, weil sie dafür mehr Geld bekommen: Der Staat hat das gute Recht, Vorgaben zum Arbeitsschutz zu machen, die alle einhalten müssen. Nur so lassen sich bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen, weil die Arbeitenden in einer schwächeren Verhandlungsposition sind als diejenigen, die sie für ihre Arbeit bezahlen.

Der Haken an der Geschichte: Im Saarland ist das Verbot gar nicht als Arbeitsschutz gedacht. Bordellbetreiber müssen Hinweisschilder aufstellen, und die Freier können bestraft werden – aber absurderweise auch die Sexarbeiterinnen, um deren Schutz es doch eigentlich gehen sollte. In Bayern gilt die Regel schon seit Jahren, dort werden sogar verdeckte Ermittler eingesetzt, die nach ungeschütztem Sex fragen und dann Frauen überführen.

Zwar hat die Regierung in Saarbrücken erklärt, solche Methoden werde es im Saarland nicht geben. Doch mit der neuen Hygiene-Verordnung sind sie prinzipiell möglich. Das Verbot richtet sich an beide Seiten. Wie es überprüft wird, weiß niemand. Angeblich sollen die Sexarbeiterinnen bei Verstoß Anzeige erstatten. Gegen sich selbst? Das kann bis zu 5.000 Euro kosten.

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