Warten auf Erlaubnis

Flüchtlinge Müssen Asylbewerber um ihre Jobs bangen, weil die Arbeitsagentur überlastet ist?
Ausgabe 22/2016

Shoel bin Abdulla ist, wenn man so will, ein Vorzeigeflüchtling. Vor rund vier Jahren ist er aus Bangladesch nach Deutschland gekommen, hat fleißig Deutsch gelernt, hat als Reinigungskraft etwas Geld verdient, hat später erfolgreich eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer absolviert. Jetzt möchte der 41-Jährige in Münster beim Altenzentrum Klarastift arbeiten. Die Einrichtung würde ihn auch gerne anstellen, der Vertrag ist bereits unterschrieben. Das Einzige, was fehlt, ist die Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit. Und die lässt auf sich warten.

In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung ein Integrationsgesetz beschlossen. Die Botschaft: Flüchtlinge sollen schneller in Arbeit kommen. In der Praxis ist das jedoch ziemlich kompliziert. Asylbewerber und Geduldete dürfen nicht einfach Geld verdienen. Deutsche und EU-Ausländer beispielsweise haben Vorrang. Daher ermittelt die Arbeitsagentur im Einzelfall, ob sich nicht jemand anders findet, der den Job übernehmen kann. Diese Prüfung entfällt bei Flüchtlingen, die sich seit mindestens 15 Monaten legal in Deutschland aufhalten. In jedem Fall muss aber beurteilt werden, ob die Beschäftigungsbedingungen in Ordnung sind.

Eigentlich soll die Prüfung innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein, so steht es in der entsprechenden Verordnung. In Wirklichkeit zieht sich das Verfahren jedoch oft in die Länge, womöglich auch, weil die Arbeitsagentur überlastet ist. Die Betroffenen bekommen davon in der Regel nichts mit. Sie bangen um ihren Job, der an Konkurrenten vergeben werden könnte, wenn es mit der Arbeitserlaubnis zu lange dauert. Und sie können sich kaum wehren. Die Flüchtlinge stehen nur mit der Ausländerbehörde im Kontakt, von den Vorgängen zwischen den Behörden erfahren sie lediglich, wenn sie sich danach erkundigen.

Normalerweise füllen Asylbewerber und Betrieb einen Antrag auf Arbeitserlaubnis aus, inklusive Stellenbeschreibung. Zusätzlich wird beim der Ausländerbehörde der Arbeitsvertrag eingereicht. Die Behörde schickt die Unterlagen dann an das „Arbeitsmarktzulassungsteam“ der Bundesagentur für Arbeit. Für die Entscheidung sind zwei Wochen Zeit, ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt. Die Verordnung sieht jedoch eine Ausnahme vor: Die Arbeitsagentur kann der Ausländerbehörde mitteilen, „dass die übermittelten Informationen für die Entscheidung über die Zustimmung nicht ausreichen oder dass der Arbeitgeber die erforderlichen Auskünfte nicht oder nicht rechtzeitig erteilt hat“. In diesem Fall darf die Zwei-Wochen-Frist überschritten werden. Die Arbeitsagentur kann über die Ausländerbehörde weitere Informationen vom Antragsteller einholen oder sich direkt an den Arbeitgeber wenden, wenn von dort Unterlagen fehlen.

„Ich bin es langsam leid“

Im Prinzip ist das eine sinnvolle Regel, sie kann jedoch von der Arbeitsagentur missbraucht werden, um sich Zeit zu verschaffen – wenn gar keine Unterlagen fehlen oder diese nicht angefordert werden. Shoel bin Abdulla hat seine Unterlagen im April eingereicht. Als keine Antwort kam, hat er bei der Ausländerbehörde in Warendorf nachgefragt. Dort liegt ein Schreiben der Arbeitsagentur vor, dass die Zwei-Wochen-Frist ausgesetzt sei und vom Arbeitgeber weitere Unterlagen verlangt worden seien.

Der Arbeitgeber hat davon jedoch nichts mitbekommen. „Hier ist nichts schriftlich angefordert worden“, sagt Maria Boresch-Bogovic, Personalverantwortliche beim Klarastift. Sie habe schon drei Mal bei der Arbeitsagentur telefonisch nachgehakt. „Mir wurde gesagt, dass die weit über 1.000 Anträge haben und dass die Bearbeitung vier bis acht Wochen dauert.“ Beim zweiten Anruf habe die Sachbearbeiterin nach einem aktuellen Arbeitsvertrag gefragt – ursprünglich hätte bin Abdulla nämlich schon Anfang Mai beginnen sollen. Also hat sie das Datum geändert und alle Unterlagen an die Arbeitsagentur gefaxt – obwohl sie vorher schon bei der Ausländerbehörde eingereicht wurden. Auf eine Antwort wartet sie noch immer. „Ich rufe da jetzt nicht mehr an, ich bin es langsam leid.“

Ähnliche Erfahrungen hat auch die Besitzerin einer Eisdiele in Telgte gemacht. Sie will eine 39-jährige Kosovarin als Putzhilfe einstellen. Der Antrag wurde ebenfalls im April gestellt. Die Zwei-Wochen-Frist wurde ebenfalls überschritten. Angeblich fehlten ebenfalls Dokumente. Und die Eiscafébesitzerin klagt ebenfalls: „Bei uns sind keine Unterlagen angefordert worden.“

Auf Freitag-Anfrage räumt die Arbeitsagentur nun Fehler ein. „Es ist versäumt worden, den Arbeitgeber zu kontaktieren“, erklärt eine Sprecherin. Es handle sich „um ein bedauerliches Versehen bei zwei Einzelfällen“. Nun würden die Angelegenheiten sofort bearbeitet.

Sind das Einzelfälle? Nach Einschätzung von Flüchtlingshelfern kommen diese Geschichten häufiger vor. „Ich habe schon öfter von solchen Fällen gehört“, sagt Claudius Voigt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) in Münster. Eine politische Absicht dahinter hält er allerdings für unwahrscheinlich. „Ich glaube eher, der Grund ist die Überlastung der Arbeitsagentur.“ Das Vorgehen ist seiner Meinung nach auf jeden Fall unzulässig.

Der Verdacht, dass die Mitarbeiter der Arbeitsagentur öfter auf unzulässige Weise die Frist verlängern, wird auch durch eine Einschätzung der Ausländerbehörde im Kreis Warendorf genährt. Dort herrscht der „jedoch nicht statistisch belegbare Eindruck“, dass die Arbeitsagentur derzeit die Zwei-Wochen-Frist häufiger überschreite als früher, wie Ralf Holtstiege sagt, der Leiter des Ordnungsamts, zu dem auch die Ausländerbehörde gehört. „Dies mag mit einem dort gegebenenfalls vorhandenen großen Arbeitsanfall zusammenhängen.“

Verstößt die Arbeitsagentur gegen die Vorgaben, haben die Flüchtlinge das Nachsehen. „Juristisch ist schwer dagegen vorzugehen“, erklärt Voigt von der GGUA. „Als Antragsteller bin ich darauf angewiesen, dass ich einen Bescheid von der Ausländerbehörde bekomme. Zudem erfährt der Antragsteller von dem Vorgang in der Regel gar nichts.“ Wenn es länger dauert, wird nur die Ausländerbehörde benachrichtigt, nicht der Flüchtling selbst. Und nur wenige Asylbewerber fragen bei der Ausländerbehörde nach oder nehmen gar Einsicht in den Briefverkehr.

Und dennoch Optimismus

Wie hoch die Dunkelziffer der unzulässig hinausgezögerten Anträge ist, weiß niemand. Die Arbeitsagentur erfasst auch nicht statistisch, wie oft generell die Zwei-Wochen-Frist überschritten wird. Sie zählt jedoch, wie viele Anträge auf Arbeitserlaubnis insgesamt gestellt werden. Von Januar bis April dieses Jahres waren es fast 27.000, die meisten wurden genehmigt, ein Viertel wurde abgelehnt.

Shoel bin Abdulla ist optimistisch, dass die Arbeitsagentur bei ihm zustimmen wird. Aber er fürchtet, dass es bis zur Erlaubnis zu spät sein könnte und seine Stelle anderweitig besetzt wird. „Natürlich habe ich Angst. Wenn mein Arbeitsplatz weg ist, wo finde ich eine Arbeit? Dann muss ich suchen, wieder Formulare ausfüllen und warten.“ Verliert der Arbeitgeber irgendwann die Geduld? „Wir müssen sehen, dass wir unsere Lücken gestopft kriegen“, sagt die Personalerin Boresch-Bogovic. „Aber ich bin optimistisch, dass ich Herrn bin Abdulla unterbringen kann, wenn er eine Arbeitserlaubnis hat.“

Für Sie oder Ihren Hasen

6 Monate den Freitag mit Oster-Rabatt schenken und Wunschprämie aussuchen

Verändern Sie mit guten Argumenten die Welt. Testen Sie den Freitag in Ihrem bevorzugten Format — kostenlos.

Print

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt kostenlos testen

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt kostenlos testen

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden