Wie kann es sein, dass Staatsanwälte und Richter allein und weitgehend unkontrolliert über die Vergabe von Millionen Euro an Geld aus Auflagen entscheiden? Die Politik hat Angst vor dem Vorwurf, die Unabhängigkeit der Justiz zu gefährden. Daher gibt es für Staatsanwälte auch strengere Regeln als für Richter. Trotzdem darf die Gewaltenteilung nicht als Vorwand genutzt werden, um ein ungerechtes System aufrechtzuerhalten. Es geht dabei nicht nur um die unzureichende Transparenz, es geht auch um mangelnde demokratische Kontrolle. Staatsanwälte und Richter sind nicht vom Volk gewählt, daher sollten Parlamente über das Geld entscheiden. Noch besser wäre es freilich, die Justiz zu demokratisieren und auch dort die Bürger wählen zu lassen.
Die Bundesregierung jedoch sieht kein Problem. „Das System der Zuweisung von Geldauflagen in Strafverfahren hat sich im Grundsatz bewährt“, erklärt das SPD-geführte Justizministerium auf Freitag-Anfrage. Dadurch eröffne sich ein „verantwortungsvoll wahrzunehmender Entscheidungsspielraum“ für Staatsanwälte und Richter. „Missbräuchliche Zuwendungen, hinter denen persönliche Interessen stehen“ könnten dienstrechtliche und gegebenenfalls auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Aber am System etwas zu ändern, das die Korruption erleichtert, auf diese Idee kommen die Ministeriumsbürokraten nicht.
Sammelfonds als Fortschritt
Das verärgert die Linken-Politikerin Halina Wawzyniak. Die Abgeordnete plädiert für einen Sammelfonds, in den mehrere Richter einzahlen lassen und dann gemeinsam mit anderen Personen entscheiden, welche Vereine das Geld bekommen. In einigen Bundesländern gibt es das bereits, doch die Regierung weiche der Bewertung des Modells aus, kritisiert Wawzyniak.
Die Grünen im Bundestag finden die Sammelfondsidee „interessant“. Dabei müsse jedoch „bedacht werden, dass nicht nur einige wenige große Vereine Nutznießer solcher Ausschüttungen werden“, sagt die rechtspolitische Sprecherin Katja Keul. Außerdem solle der Tatbezug erhalten bleiben. Bei einer Verkehrsstraftat geht das Geld beispielsweise an eine Hilfseinrichtung für Verkehrsopfer. Keul sagt aber auch: „Grundsätzlich ist nichts gegen alleinrichterliche Entscheidungen einzuwenden.“ Es sei dabei nur „mehr Transparenz“ nötig.
Das reicht nicht. Durch den kritischen Blick der Öffentlichkeit dürften willkürliche Entscheidungen einzelner Richter zwar unwahrscheinlicher werden. Sie gehören jedoch komplett verhindert. Ein Sammelfonds wäre ein Fortschritt, aber auch diese Option erfüllt nicht die grundlegenden Anforderungen einer Demokratie. Über die Vergabe der Gelder aus Auflagen muss ein gewähltes Gremium entscheiden. Die Landesparlamente könnten diese Rolle zumindest vorläufig übernehmen.
Wer eine Justiz will, die selbst entscheiden darf, muss sie eben demokratisieren. Dazu müsste es Richterwahlen geben – unabhängig von den Parlamentswahlen; mit eigenen Listen; und kandidieren darf nur, wer mit dem Parlamentspersonal nichts zu tun hat. Die Justiz wäre dann wirklich unabhängig und deutlich gestärkt.
Hinweis: In einer früheren Version dieses Textes war von Bußgeldern die Rede. Dieser Begriff ist jedoch juristisch nicht korrekt. Daher wurde er ersetzt.
Mehr zum Thema unter: freitag.de/spendengerichte
Kommentare 22
"Das reicht nicht. Durch den kritischen Blick der Öffentlichkeit dürften willkürliche Entscheidungen einzelner Richter zwar unwahrscheinlicher werden. Sie gehören jedoch komplett verhindert."
Vielen Dank für diesen Blick hinter die Kulissen.
Grundsätzlich finde ich die Prüfung der potenziellen Empfänger gerichtlicher Zuwendungen entscheidender, als die der Verteiler, denn zum einen ist die richterliche Unabhängigkeit tatsächlich ein Gut, welches man nicht leichtfertig, wegen einiger "schwarzer Schafe", opfern sollte, zum anderen hilft es auch nichts, wenn diese Zahlungen zwar transparent, aber trotzdem an Einrichtungen gehen, die den eigentlichen Zweck nicht erfüllen.
Ein funktionierendes, transparentes und spannendes Instrument erschiene mir in diesem Zusammenhang eine Lotterie, an der alle, von dritter, unabhängiger Seite geprüften Empfänger, teilnehmen können.
die ursprüngliche idee der gewaltenteilung ist nirgendwo realisiert. die unabhängigkeit der judukative ist nicht gegeben. das kann man trotzdem demokratie nennen, weil man nichts gelernt hat. weil interessenwirtschaft wichtiger ist.
über solche kleinigkeiten wie die verteilung der bußgelder durch richter und anwälte muss man sich besser nicht streiten. erst die hauptsachen klären, danach den kleinkram.
deine frage Wo bleibt die Demokratie? ist nur zu berechtigt. nur, was wäre von der kreuzchendemokratischen wahl der richter und anwälte zu erwarten? die wären dann zwar rein formal juristisch unabhängig im amt, aber sachverstand und volkes stimme sollten beide eine rolle spielen, nicht bloß wieder die bekannten parteien und deren klüngel.
Wie man den "Sachverstand" berücksichtigt, ich interpretiere das jetzt mal als fachliche Qualifikation, müsste man noch diskutieren. Aber z.B. die Minister der Bundesregierung als oberste Vertreter der Exekutive müssen ja formal auch keine fachliche Qualifikation nachweisen.
Und natürlich sollen nicht "die bekannten Parteien" eine Rolle spielen, sondern von den Legislativ-Parteien unabhängige Listen.
Aber z.B. die Minister der Bundesregierung als oberste Vertreter der Exekutive müssen ja formal auch keine fachliche Qualifikation nachweisen.
politstars wie minister etc. sind omnipotent. sie können von einem tag zum nächsten das ressort wechseln. häuptlingserbe. was denn sonst! das gegenteil von vorbildfunktion.
Sehr geehrter Herr Werdermann,
so sehr ich sonst jede Initiative für eine Vertiefung der demokratischen Rechte der Bürger eintrete, so sehr muss ich Ihrer Forderung entgegentreten, Richter wählen zu lassen.
Ich denke, ein Problem bestände nicht soweit die Einschätzung von Befähigung eines Richters durch das Volk gefragt ist. Ob eine Person sensibel, dabei jedoch mit einer gewissen Autorität ausgestattet, findig und kreativ im Umgang mit anderen ist, kann ein Jeder analysieren und sich danach seine Meinung bilden.
Was aber passiert mit den Richtern selbst? In den USA bzgl. der Wahl der Staatsanwaltschaften kann man die Entwicklung sehr gut erkennen: Anstatt einen gerechten Ausgleich zu suchen und ein Verfahren (sei es nun Straf-/ Zivil-/ Finanz-/Arbeits-/Sozial/ oder öffentlich-rechtlich) gründlich zu betreiben, wird der möglichst öffentlichkeits- und medienwirksamste Weg gesucht. In letzter Zeit konnte man dies anhand einiger Promiprozesse sehr schön vorahnen. Da werden Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten, die aus dem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 19 IV GG, 6 EMRK) resultieren und darüber hinaus das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I, 1 I GG) schützen sollen, einfach über Bord geworfen. Schlagzeilen, statt Gerechtigkeit sind dann an der Tagesordnung. Dann wird sich im Richtergremium um den packendsten Fall gezankt (Geschäftsverteilungspläne legen dies in Deutschland erfreulicherweise VORHER fest), anstatt möglichst schnell alle Fälle zu bearbeiten, die eingehen, damit effektiver Rechtsschutz, d.h. schneller Rechtsschutz gewahrt werden kann.
Schließlich ist eine Richterwahl m.E. auch nicht mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbar: Richter sollen keine Rechenschaft ablegen müssen, damit sie frei entscheiden, ohne Konsequenzen ihres Handelns fürchten zu müssen - bis zur Schranke der Rechtsbeugung § 339 StGB. Sie sollen nicht über Haftungsrisiken nachdenken müssen, keine Gedanken an eine Maßregelung durch Vorgesetzte verschwenden, weil sie der einen Klage stattgaben, die andere jedoch abwiesen. Die richterliche Entscheidung darf sich nur am Gesetz messen lassen, nicht an Zweckmäßigkeit oder Konformität mit der Mehrheitsmeinung. All das würde in Frage gestellt, wählt man Richter turnusgemäß. Dann wäre der erste Gedanke: Sichert mir die Entscheidung meine Wiederwahl? Ich denke nicht, dass wir uns ein solches Justizsystem wünschen.
(Alle männlichen Formen in diesem Kommentar sollen auch Frauen mit einbeziehen. Zur Steigerung der Leserlichkeit wurde vom Gendering Abstand genommen.)
"Noch besser wäre es freilich, die Justiz zu demokratisieren und auch dort die Bürger wählen zu lassen."
Welches Modell gefällt ihnen besser: Das amerikanische, bei dem 12 unqualifizierte und subjektive Geschworene das Urteil maßgebend bestimmen,oder doch eher nach Schweizer Vorbild, wo es Kantone gibt ,in denen es Asylanträgern per Vollksentscheid verboten wurde,sich Schwimmbädern und Schulen zu nähern?
Alles im Namen der Demokratie.
Der Autor hat offensichtlich keine Ahnung, wovon er spricht. Ich bin selber Richter und kann versichern, dass die Richter die letzten wären, die etwas dagegen hätten, wenn das Verteilungssystem für Auflagen sich ändern würde. Es geht dem Autor offensichtlich um die Zahlungsauflagen im Strafverfahren, z.B. bei Einstellung des Strafverfahrens unter Auflagen nach § 153a StPO, wo häufig eine Zahlung an einen gemeinnützige Einrichtung erfolgt. Bußgelder hingegen fließen schlicht in die Staatskasse. Auch das zeigt schon, dass der Autor besser über Dinge schreiben sollte, von denen er Ahnung hat, wenn er nicht mal den Unterschied zwischen Bußgeld und Zahlungsauflage kennt. Wenn diese Zahlungen künftig "in einen Topf" fließen sollten, der dann von "demokratisch gewählten Personen" (wem auch immer) verteilt werden würde - gerne doch. Ich warne nur davor, dass das nach zusätzlicher Bürokratie riecht. Es ist ja auch nicht so, als ob wir hier über ein ernsthaftes Korruptionsproblem reden. Denn man darf als Richter natürlich nur gemeinnützigen Organisationen das Geld zukommen lassen. Man kriegt deshalb auch dutzendweise Bittbriefe von solchen Organisationen, die man möglichst dann im Rotationsprinzip alle "versorgt". Was ist denn daran so schlimm?
Der zweite "Vorschlag", Richter zu wählen, ist hingegen kompletter Quatsch. Selbst in den Ländern, wo teilweise Richter gewählt werden, beschränkt sich dies auf untere Ebenen. Und generell ist das m.E. abzulehnen, weil das die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet (die Tendenz zur Entscheidung nach Mehrheitsmeinung zwecks Wiederwahl und nicht nach dem, was richtig ist, ist einfach da), zumal die Frage wäre, wer denn gewählt werden können sollte. Etwa auch Leute ohne zwei entsprechende Examen (wie heute Einstellungsvoraussetzung ist)? Na dann viel Spaß mit den Entscheidungen!
Der Autor sollte mal den Unterschied zwischen direkter und repräsentativer Demokratie lernen. Die Richter sind dadurch indirekt demokratisch legitimiert, dass die gewählte Regierung über das jeweilige Justizministerium maßgeblich bestimmen kann, wer eingestellt oder befördert wird, zumal es auch einen Gutteil Selbstverwaltung der Gerichte gibt. Daran ist im Hinblick auf den Demokratiegrundsatz nichts auszusetzen.
Ich kann über diesen Artikel zu 80% nur den Kopf schütteln.
Dass es formal "Geldauflage" heißt (obwohl in diversen Medienberichten von "Bußgeld" die Rede ist), wusste ich noch nicht, ist aber auch irrelevant für die Argumentation.
Aha, Sie finden es also richtig, dass der Willen der Bürger über das Parlament und dann über die Regierung zur Justiz vordringt? Da bin ich dann doch eher für den direkten Weg, zumal es auch sauberer ist mit der Gewaltenteilung. Eine (von Legislative und Exekutive) unabhängige Justiz sieht nämlich anders aus.
Man kriegt deshalb auch dutzendweise Bittbriefe von solchen Organisationen, die man möglichst dann im Rotationsprinzip alle "versorgt". Was ist denn daran so schlimm?
Schlimm ist es nicht, aber es gibt undurchschaubare Präferenzen. Mein Ausbilder bevorzugte ohne nähere Begründung den Hermann-Gmeiner-Fonds (SOS-Kinderdörfer). Ok, das ist ein ehrenwerter Verein, aber nicht der einzige. Sicher, andere Dezernenten werden andere Präferenzen haben, so dass irgendwie alle was kriegen. Allerdings fürchte ich, dass 1) die jeweiligen Lieblingskinder und 2) die Organisationen mit den klangvollen Namen den Löwenanteil kriegen. Mit der juristischen Arbeit hat das nichts zu tun. Ich fände es besser, das Geld würde an eine bestimmte Stelle gezahlt und dort von eigens damit betrauten Fachleuten nach Kriterien verteilt, über die man sich verständigen müsste.
Ist ja sehr schön, dass sie den "direkten Weg", der "sauberer mit der Gewaltenteilung" sei, besser finden. Dass der "direkte Weg" in der Demokratie nicht immer der bessere ist, hat historisch die griechisch-antike Direktdemokratie gezeigt - Stichwort Ostrakismus. Vielleicht sollten sie mal Dinge vorschlagen, die auch praktikabel sind. Wie dieser "direkte Weg" konkret aussehen soll, sagen Sie nämlich nicht. Das riecht nach sinnloser Bürokratie. Nur weil Teile der Exekutive bei der Einstellung und Beförderung von Richtern mitwirken, heißt das doch nicht, dass die Justiz nicht unabhängig wäre. Keinen Richter interessiert es, ob den Herren im Justizministerium die eigene Entscheidung passt. Davon ist die Beförderung nicht abhängig (die es ja sowieso kaum gibt). Nicht nur ich fühle mich unabhängig, sondern wir sind es auch tatsächlich. Parteibücher mögen helfen, in bestimmte gehobene Verwaltungsstellungen in der Justiz zu kommen, was sicherlich nicht optimal ist. Aber auf die Entscheidungen als solche (Urteile, etc.) hat das null Einfluss. Und das ist doch wohl auch aus Sicht der Bürger das Wichtige.
Für unsere unabhängige, unbestechliche Justiz beneiden uns übrigens so einige Länder in der Welt auch in Europa. Fehler passieren auch in der Justiz (siehe Mollath), aber die Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit kann niemand ersthaft bezweifeln. Wir hatten vor nicht allzu langer Zeit eine Besucherdelegation aus der Ukraine. Da sieht das alles deutlich anders aus...
Ich verstehe nicht was die Vergabe von Geldern mit richterlicher Unabhängigkeit zu tun hat.
Da handelt es sich auf die Unabhängigkeit bei der Auslegung von Gesetzen. Die Verteilung von Geldern gehört weder zum Aufgabengebiet von Richtern noch von Staatsanwälten.
Aha, Sie finden es also richtig, dass der Willen der Bürger über das Parlament und dann über die Regierung zur Justiz vordringt? Da bin ich dann doch eher für den direkten Weg, zumal es auch sauberer ist mit der Gewaltenteilung. Eine (von Legislative und Exekutive) unabhängige Justiz sieht nämlich anders aus.
1.
Dass der Wille der Bürger über das Parlament und dann über die Regierung zur Justiz vordringe, ist in der Tat bestenfalls Theorie. Abgesehen davon ist die Art und Weise, wie die Richter berufen werden, nicht eben ein Hauptanwendungsfall von Gewaltenteilung, zumal die ohnehin löchrig ist wie ein Sieb.
2.
Der "direkte Weg," also die Wahl der Richter durch die Bürger ist aus den von Matthias genannten Gründen weit schlechter als unser System. Tatsächlich sind auch die wenigsten nicht juristisch geschulten Bürger in der Lage, zu beurteilen, was ein Kandidat juristisch kann und was nicht. Und darauf kommt es doch an, oder nicht? Deutsche Richter sind auch - gottlob - keine über den Dingen schwebenden Halbgötter, wie im amerikanischen Recht. Ich, für meinen Teil, bin nach einem langen Berufsleben als Anwalt mit unseren Richtern und unserem Rechts- und Justizsystem summa summarum hochzufrieden. Wir sollten sehr aufpassen, dass wir nicht dem in vielerlei Hinsicht verknöcherten angelsächsischen System den Vorzug geben. Innerhalb der EU gibt es ja schon in diese Richtung gehende Bestrebungen. Da ist aber große Vorsicht geboten. Die Deutschen finden es zwar gerne großartig, Amerikanern und Briten den Hof zu machen. Im Recht sollte es aber eher umgekehrt sein.
"Ich verstehe nicht was die Vergabe von Geldern mit richterlicher Unabhängigkeit zu tun hat."
Es betrifft zwar nicht direkt, tangiert aber durchaus, die Unabhängigkeit der Richter, wenn ihnen zuerst eine "Artfremde" Aufgabe, die Mittelverteilung mit auferlegt wird, ihnen dann dabei aber penibel auf die Finger geguckt wird, was sie womöglich bei der Ausführung ihrer Hauptaufgaben behindert. Nach meinem Verständnis ist es doch zu dieser jetzigen Regelung gekommen, weil den Richtern da ein gehöriges Vertrauen entgegengebracht wird und dass, wie ich glaube in den allermeisten Fällen zurecht.
Von daher ja meine Anregung, dass es sinnvoller wäre, die potentiellen Empfänger daraufhin zu kontrollieren, ob die Mittel auch tatsächlich dem bannten Zweck dienen, und so den Richtern einen zuverlässigen Katalog an die Hand zu geben.
Ob man Richter von der Bevölkerung wählen lassen soll, ist m. E. derzeit nicht die akuteste Frage.
In Ihrem vorherigen Kommentar hat sich das noch anders angehört: "Die Richter sind dadurch indirekt demokratisch legitimiert, dass die gewählte Regierung über das jeweilige Justizministerium maßgeblich bestimmen kann, wer eingestellt oder befördert wird"
@Matthias
Diejenigen, welche von ihrer Unantastbarkeit zu hohe Meinung besitzen, zeigen oft eine beleidigende Geringschätzung anderer.
Fuer mein Dafeuerhalten vermischen Sie da zwei Dinge die eigentlich gar nichts miteinander zu tun haben.
Ich finde die Streung durch Einzelrichter effizienter und gerechter als ueber einen Fond.
Gibt es Hinweise auf missbrauechliche Zuwendungen an Vereine durch Richter?
Was das alles mit Richterwahlen zu tun haben soll, entszieht sich meiner Einsicht.
Konstruieren Sie hier nicht einen wilkuerlichen Korruptionsvorwurf ohne Belege dafuer zu liefern?
Hinweise auf missbräuchliche Zuwendungen? Naja, es gibt zumindest problematische Fälle: https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/runter-mit-den-spendierroben
@Felix Werdermann:
Inwiefern hat sich was anders angehört in meinem letzten Kommentar? Werden sie doch endlich mal konkret in Ihrer Argumentation. Ich stehe weiterhin zu meinem ersten Kommentar, der null im Widerspruch zu meinem weiteren steht.
@Besucher: Nichtssagendes Blah Blah kann jeder. Wo war hier irgendwas bisher beleidigend, abgesehen vielleicht von den latenten Korruptionsunterstellungen an die Allgemeinheit der deutschen Justiz?
"Keinen Richter interessiert es, ob den Herren im Justizministerium die eigene Entscheidung passt. Davon ist die Beförderung nicht abhängig (die es ja sowieso kaum gibt)."
vs.
"Die Richter sind dadurch indirekt demokratisch legitimiert, dass die gewählte Regierung über das jeweilige Justizministerium maßgeblich bestimmen kann, wer eingestellt oder befördert wird"
Sie können natürlich argumentieren, dass die Herren im Justizministerium ihre Entscheidung nicht von den Urteilen abhängig machen, sondern von anderen Dingen (was ich zumindest im Fall, dass ein Richter komplett unsinnige Urteile spricht, für Unsinn halte). Dennoch sollten Sie sich mal überlegen, ob Sie sagen, dass die Exekutive Einfluss hat oder ob die Justiz unabhängig ist. Beides gleichzeitig geht nämlich nicht.
"Keinen Richter interessiert es, ob den Herren im Justizministerium die eigene Entscheidung passt. Davon ist die Beförderung nicht abhängig (die es ja sowieso kaum gibt). Nicht nur ich fühle mich unabhängig, sondern wir sind es auch tatsächlich."
vs.
"Die Richter sind dadurch indirekt demokratisch legitimiert, dass die gewählte Regierung über das jeweilige Justizministerium maßgeblich bestimmen kann, wer eingestellt oder befördert wird"
Sie können natürlich argumentieren, dass die Herren im Justizministerium ihre Entscheidung nicht von den Urteilen abhängig machen, sondern von anderen Dingen (was ich zumindest im Fall, dass ein Richter komplett unsinnige Urteile spricht, für Unsinn halte). Dennoch sollten Sie sich mal überlegen, ob Sie sagen, dass die Exekutive Einfluss hat oder ob die Justiz unabhängig ist. Beides gleichzeitig geht nämlich nicht.
Lieber Felix Werdermann,
der bislang demokratischste Prozess zur Verwendung von Geldern ist die parlamentarische Haushaltsfeststellung und –kontrolle. Sie wird dadurch unterlaufen, dass es überhaupt in das (pflichtgemäße) Ermessen von Richtern und Staatsanwälten gestellt ist, ein Verfahren gegen Entrichtung eines Geldbetrages „zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen“ (§ 153a Absatz I Ziff. 2 StPO). Sollte dann nicht eher genau diese Wahlmöglichkeit beseitigt werden?
Auch an dieser Stelle meine höfliche Bitte: Auch wenn es sich eingebürgert haben sollte – die Gelder, über die hier verhandelt wird, sind KEINE GELDBUSSEN! Es entsteht und es wird weiter transportiert, dass das Ergebnis von Ordnungswidrigkeiten zur Disposition stehe, was ausdrücklich nicht der Fall ist (vgl. § 47 Absatz III OWiG). Es handelt sich vielmehr um Auflagen und Bewährungen im Strafprozess, also gerade nicht um Bagatellen.
Beste Grüße, MS
Zur 'Demokratie' in Deutschland.
Für den Bürger waren die heimlichen Aktivitäten der DDR-Führung und der Stasi durch den Volksmund und das Fernsehen der BRD relativ durchsichtig gewesen. Nach heutiger Erkenntnis ist das bundesdeutsche System zur Verdummung der Bürger wesentlich ausgeklügelter. Besonders im Justizwesen wird ganz krass die Parallelwelt zur offiziell propagierten Demokratie deutlich. Dieses System ist psychologisch durchdachter und hat den Vorteil in allen wesentlichen Parteien, Vereinigungen und Medien ihre Leute in der Führung sitzen zu haben. Zudem haben diese Herrschaften die Absicht, ein Ausbeutungs- und Unterdrückungssystem zu schaffen, dass Analogien zum Nationalsozialismus vermuten lässt. Anzeichen dafür sind jedenfalls vorhanden. Ein Staat ist nicht demokratisch, wenn unter der Oberfläche unlegitimierte und despotische Kräfte das Ruder in der Hand haben. Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/). Weitere Tatsachenberichte zum Unrechtsstaat BRD z.B. unter http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf, http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740, http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134. Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen, stellt Prof. Albrecht fest- https://www.youtube.com/watch?v=uOT1CkVyS18.
Macht verändert den Charakter, verführt zum Lügen und zum Sadismus- http://www.wiwo.de/erfolg/management/der-boss-effekt-was-macht-aus-den-menschen-macht/10261622.html/. „Man kann Machterfahrung als einen Vorgang beschreiben, bei dem jemand einem den Schädel öffnet und den Teil herausnimmt, der besonders wichtig für Empathie und sozial angemessenes Verhalten ist.“ (vgl. http://www.wissen57.de/die-macht-verandert-den-charakter-des-menschen.html). Ohne Gegenmaßnahmen können Demokratie und Rechtsstaat nicht funktionieren, In den Parlamenten wäre ein wirksamer Gegenpol aus Nichtregierungsorganisationen wie Blockupy und Amnesty notwendig, weil sich diese- meist ehrenamtlich- für Bürgerrechte einsetzen. Bürgergerichte wären auch notwendig. Eine Petition dazu kann z.Zt. gefunden werden unter https://www.change.org/p/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren