Zum Traumjob fehlten ihr bloß 3,5 Zentimeter. Alina S. hatte sich für eine Ausbildung zur Pilotin beworben, die Lufthansa sagte ab – weil Alina S. zu klein war. Im Tarifvertrag ist eine Mindestgröße vorgeschrieben: 1,65 Meter. Alina S. sah darin eine mittelbare Diskriminierung von Frauen und klagte, bis vor das Bundesarbeitsgericht. Nun hat sie sich auf eine Einigung mit der Lufthansa eingelassen und bekommt 14.000 Euro. Das ist schade, denn so bleibt ungeklärt, ob es sich um eine Diskriminierung handelt.
Ist die Klage berechtigt? Statistisch trifft es zu, dass Bewerber durch die Größenvorgabe bessere Chancen haben als Bewerberinnen: Nur drei Prozent der Männer, aber 44 Prozent der Frauen sind zu klein. Die Lufthansa argumentiert jedoch mit der Sicherheit im Luftverkehr. Ein Pilot oder eine Pilotin müsse nämlich gleichzeitig aus dem Cockpit schauen und die Fußpedale bedienen können. Übrigens haben andere Airlines ähnliche Vorschriften, wenn auch nicht ganz so streng. Bei Swiss Air reichen beispielsweise 1,60 Meter. Wenn die Lufthansa ihren Kunden einen „Sicherheitszuschlag“ bieten will, ist das dann Frauendiskriminierung?
Ausnahmen im Gesetz
Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist festgehalten, in welchen Situationen eine Ungleichbehandlung ausdrücklich erlaubt ist. Nämlich dann, wenn beispielsweise das Geschlecht, die Religion oder die Herkunft „wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt“. Das ist auch sinnvoll: Wenn eine Schauspielerin gesucht wird, darf sich der Schauspieler nicht beklagen.
Ob diese Ausnahme vom Diskriminierungsverbot aber auch auf den Lufthansa-Fall zutrifft, darf bezweifelt werden. Schließlich ist eine Mindestgröße von 1,65 Meter nicht per se notwendig, um gut fliegen zu können. Die Cockpits müssten einfach anders gebaut werden. Frauenfreundlicher.
Die Lufthansa diskriminiert nicht absichtlich und aus bösem Willen. Die Größenvorgabe ist ein Relikt aus einer Zeit, in der Pilot ein reiner Männerberuf war und die Flugzeuge entsprechend gebaut wurden. Kann man von der Lufthansa verlangen, dass sie von heute auf morgen neue Cockpits nutzt? Können Frauen sonst Schadensersatz wegen Diskriminierung verlangen? Das hätte das Gericht klären können. Doch auch die Zahlung der 14.000 Euro an Alina S. hat einen Vorteil: Die Lufthansa dürfte nun darauf achten, künftig nach Möglichkeit frauenfreundliche Cockpits einbauen zu lassen.
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