Das Urteil zur temporären Bedarfsgemeinschaft ist nichts halbes und nichts ganzes!

Wieder keine klaren Vorgaben! Das BSG hat es erneut versäumt, einen klaren Rechtsrahmen für Trennungskinder und ihre temporären Bedarfsgemeinschaften vorzugeben. Damit wird das Klagepotenzial weiter aufrecht erhalten!

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BSG - Urteil zur temporären BG:
Ein halbwegs guter Beschluss für alleinerziehende Eltern, deren Kinder Umgangsrecht mit dem anderen Elternteil haben!
Das Bundessozialgericht hat jetzt entschieden, dass der Regelbedarf der Kinder beim alleinerziehenden Elternteil zumindest nicht vollständig in Abzug zu bringen ist, da dort ja weiterhin Fixkosten bestehen bleiben.
Allerdings liegt leider noch keine genaue Begründung des BSG vor, und das BSG weigerte sich offenbar - genaue Festellungen darüber zu treffen - welche anteiligen Kosten in der Haupt BG gerade nicht gekürzt werden dürfen.
Fakt ist:
Es gibt Fixkosten die bestehen bleiben.
Das beginnt mit der Bekleidung, geht weiter über Telekommunikation bis hin zum Strom, Hausrat und auch Lebensmittel. Denn alles muss immer vorgehalten werden, allein schon weil Umgänge immer auch aus den unterschiedlichsten Gründen ausfallen können.
Mit der Rücküberweisung der Klage an das Sozialgericht, entzieht sich das BSG seiner Verantwortung eine klare Richtlinie vorzugeben!
So besteht nun zumindest weiterhin die Gefahr, dass einfache Sozialgerichte Maßstäbe ansetzen, welche wieder zu einer Unterversorgung in der Haupt BG führen.
Das ganze Theater geht dann wieder von vorne los?
Schlimmstenfalls treffen verschiedene Sozialgerichte nämlich unterschiedliche Urteile, und dann dauert es wieder Jahre, bis es zu einer Entscheidung des BSG kommt.
Fazit:
Nein, das Theater ist vermutlich noch nicht beendet, und so bleibt nun abzuwarten, wie und welche laufenden Fixkosten das Sozialgericht Dortmund berücksichtigt.
Positiv ist allerdings, dass nun nicht mehr der volle Tagesregelsatz in Abzug gebracht werden darf.
Die einfachste Lösung wäre, wenn die Politik endlich den von uns (Aktivisten) seit vielen Jahren geforderten Umgangsmehrbedarf unter Berücksichtigung der tatsächlichen - und vom Einzelfall abhängigen Aufwendungen endlich - gesetzlich einführen bzw. regeln würde.
Perry Feth
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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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