Endlich größere Wohnungen für Umgangseltern!

-Jobcenter müssen prüfen! Ein Urteil, dass die Unsicherheiten und Ängste von Umgangseltern beseitigt. Armut und zu kleine Wohnung ist nun kein Grund mehr, den Umgang nicht wahrnehmen zu können!

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Ein wichtiges Urteil!

Die Ausreden der Jobcenter sind nun vom Tisch:
Die Kriterien für größeren Wohnraum bei Umgangskinder wurden endlich festgelegt!

Az: B 14 AS 43/18 R

Dazu muss gesagt werden, das dieses Urteil nicht unbedingt für jeden befriedigend ist - aber es setzt auch positive Akzente und gibt klare Vorgaben.

Während das Gericht mehr Wohnfläche bei einem 4 Jährigen Einzelkind noch verneint, sind die Ansprüche bei größeren Kindern aber sehr wohl gegeben. Das Gericht macht deutlich, dass die Agentur für Arbeit nun sehr genau den Einzelfall prüfen muss.
In diesem Kontext muss nun gründlich geprüft werden, ob das kleinere Kind zum Beispiel nicht doch einen Anspruch haben kann, weil besondere Gründe vorliegen: Beispielsweise könnte bei kleinen Kindern mit Behinderungen und höheren Pflegebedarf der Anspruch dennoch gegeben sein. Das Gericht betonte ausdrücklich das hohe Gut auf Umgangsrecht der Kinder mit den Eltern!

Auch ist nun klar, dass der Anspruch auf größere Wohnfläche und damit ggf. mehr Zimmer - bei älteren und schulpflichtigen Kindern und vor allem bei mehreren - sehr wohl notwendig ist. Das bedeutet im Kern, dass umgangsberechtigte Eltern in jedem Fall nun bei schulpflichtigen Kindern (bei mehreren erst recht) einen Anspruch auf größere Wohnung gelten machen können!

In diesem Sinne ein positives Urteil auf das sich alle Eltern nun berufen können, denen bisher der Anspruch durch die Jobcenter verweigert wurde!

Perry Feth

https://www.zdf.de/…/groessere-wohnung-fuer-hartz-iv-empfae…

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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